Nachtragshaushalt beschlossen

61-Milliarden-Paket für Bayern

Albert Füracker
Albert Füracker

Landespflegegeld, Bayerisches Familiengeld und Wohnraumförderung: Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat den zweiten Nachtragshaushalt von 61 Milliarden Euro für das Jahr 2018 beschlossen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder setzt damit seine Regierungserklärung konsequent um.

Der Bayerische Finanzminister Albert Füracker

Es ist ein ambitioniertes Regierungsprogramm. Wir setzen die richtigen Akzente für Bayern.

Landesamt für Asyl und Rückführungen

Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen beschlossen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte eine schnelle Umsetzung an: „Mit dem Landesamt bündeln wir Kompetenzen und optimieren die behördliche Zusammenarbeit, um insbesondere den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, zeitnäher und konsequenter beenden zu können.“ Insgesamt 120 neue Stellen sind für das neue Landesamt für Asyl und Rückführungen vorgesehen, dafür fließen Haushaltsmittel von 7,2 Millionen Euro. Das Landesamt wird einschließlich der zentralen Ausländerbehörden über einen Personalbestand von 1.000 Stellen verfügen. Weitere 30 Stellen werden von der Regierung von Oberbayern umgesetzt. Zur Beschleunigung der Asylverfahren ist mit dem Nachtragshaushalt eine weitere Aufstockung für Verwaltungsrichter und nichtrichterliches Personal um 100 Stellen vorgesehen.

Landespflegegeld

Die CSU-Landtagsfraktion hat außerdem das Bayerische Landespflegegeld auf den Weg gebracht. Künftig unterstützt Bayern pflegebedürftige Menschen in Bayern ab Pflegegrad 2 zusätzlich mit 1.000 Euro pro Jahr. Zum 1. September 2018 wird es erstmals ausbezahlt, die Anträge können bereits gestellt werden. Der Freistaat stellt für das Landespflegegeld rund 400 Millionen Euro jährlich bereit.

Bayerisches Familiengeld

Ab 1. September 2018 erhalten in Bayern alle Familien das Bayerische Familiengeld - unbürokratisch und unabhängig von ihrem Einkommen. Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern erhalten für ihr erstes und zweites Kind jeweils 250 Euro monatlich pro Kind. Ab dem dritten Kind sind es jeweils 300 Euro monatlich. Die neue Leistung bekommen auch Eltern, die bisher weder Betreuungsgeld noch Landeserziehungsgeld erhalten haben. Bayern ist damit das einzige Bundesland, das eine solche Familienleistung anbietet.

Wohnraumförderung

Beim Wohnungsbau wird nicht nur die Schaffung preisgünstigen Mietwohnraums für untere und mittlere Einkommen verstärkt gefördert, sondern auch die Bildung von Wohneigentum für Familien. Für die Wohnraumförderung wurde ein Bewilligungsrahmen von rund 886 Millionen Euro für 2018 verabschiedet. Zudem werden 150 Millionen Euro in die Bayerische Eigenheimzulage sowie 37,5 Millionen Euro in das Bayerische Baukindergeld Plus investiert. Weitere 500 Millionen Euro fließen in die neugründete staatliche Wohnungsbaugesellschaft „BayernHeim“, die durch die Bebauung vorrangig staatseigener Flächen vor allem Wohnraum für niedrigere Einkommensgruppen fördern wird.

Oberstes Landesgericht

Vom 15. September an wird es in Bayern wieder ein Oberstes Landesgericht geben. „Das ist ein großartiger Tag für eine noch stärkere Justiz in einem starken Rechtsstaat Bayern“, sagte der Bayerische Justizminister Winfried Bausback. Das Gericht sei bundesweit einzigartig, stehe für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung im ganzen Freistaat und schaffe damit noch mehr Rechtssicherheit. Das Gericht mit Sitz in München und Außensenaten in Bamberg und Nürnberg soll wichtigste Rechtsfragen für ganz Bayern klären.

Bayerische Polizei

Die Bayerische Polizei profitiert im zweiten Nachtragshaushalt 2018 durch zusätzliche Haushaltsmittel von insgesamt 18,8 Millionen Euro und so genannte Verpflichtungsermächtigungen von 66 Millionen Euro. Herrmann: „Mit dieser kraftvollen Investition in die Innere Sicherheit überschreitet der Polizeietat 2018 erstmals die Schwelle von einer halben Milliarde Euro.“ Die Sach- und Bauausgaben für die Bayerische Polizei sind damit in den vergangen fünf Jahren von 330 Millionen Euro im Jahr 2013 auf nunmehr 508 Millionen Euro gestiegen. Schwerpunkte liegen unter anderem auch auf dem schnellen Aufbau der Bayerischen Grenzpolizei und dem Ausbau der Polizei-Reiterstaffeln.

Sport- und Schützenvereine

Im Vergleich zum Vorjahr stehen im Haushaltsjahr 2018 für die sogenannte Vereinspauschale 19,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist eine Steigerung der Fördermittel von rund 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2017. Herrmann: „Damit fördern wir das starke Freiwilligenengagement und die ehrenamtlichen Trainer, Mitarbeiter und Helfer, die unsere Vereine im ganzen Land tragen und ohne die der Sportbetrieb in Bayern gar nicht möglich wäre. Unsere stetig steigende Förderung zeigt, dass wir den motivierten Einsatz der vielen Ehrenamtlichen schätzen und uns der Vereinssport in Bayern sehr wichtig ist.“