Neues aus dem Kabinett

Krankenhausförderung weiter auf Rekordniveau

Bayern hält die Krankenhausförderung von 2020 bis 2023 auf Rekordniveau: Der jährliche Krankenhausförderetat von derzeit rund 643 Millionen Euro wird fortgeführt. Damit können weiterhin jedes Jahr insbesondere große Einzelbaumaßnahmen gefördert und optimale stationäre Versorgungsstrukturen in Bayern gewährleistet werden. Dies hat das bayerische Kabinett in seiner Sitzung beschlossen.

Dabei hat die Bayerische Staatregierung konkret den Startschuss für 17 neue Krankenhausbauvorhaben in allen Regionen Bayerns gegeben. Für diese neuen Bauprojekte investiert der Freistaat in den nächsten Jahren rund 442 Millionen Euro. Bayern setzt damit seine konsequente Förderpolitik fort. Das sichert bayernweit eine moderne stationäre Versorgung von hoher Qualität für alle Patienten. Bayern verfügt mit aktuell 414 zugelassenen Krankenhäusern über ein engmaschiges Netz von Versorgungsstandorten, die sich optimal ergänzen. In den letzten zehn Jahren wurden etwa 4,8 Milliarden Euro für Investitionen an bayerischen Kliniken ausbezahlt und damit kräftig und verlässlich investiert. Bayern liegt dabei mit Investitionen in Höhe von 49 Euro pro Einwohner deutlich über dem Durchschnitt der Bundesländer (ca. 35 Euro pro Einwohner).

Der Bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder: „Wir wollen noch bessere Krankenhäuser in Bayern. Darum investieren wir massiv in Bau, Qualität und Ausstattung. Die neuen Projekte zeigen, dass wir es ernst meinen mit gleichwertigen Lebensverhältnissen im ganzen Land. Gesundheit ist unser höchstes Gut und daher geben wir viel Geld dafür aus. Mittelfranken ist mit vier wichtigen neuen Projekten dabei, besonders in Nürnberg mit der Cnopf’schen Kinderklinik. Dort werden rund 46 Millionen Euro investiert.“

Weitere Themen der Kabinettssitzung:

Neues Bayerisches Zentrum für Krebsforschung

Das Kabinett hat außerdem das Konzept für das neue hochschulübergreifende Bayerische Zentrum für Krebsforschung (BZKF) beschlossen. Mit dieser neuen Einrichtung werden die Kräfte aller sechs bayerischen Universitätskliniken und medizinischen Fakultäten im Freistaat gebündelt. Dadurch sollen noch effizientere Forschungsergebnisse erzielt und die Prävention, Diagnose sowie Therapie für Patienten weiter verbessert werden. Mit diesen Strukturen nimmt Bayern auch im Bereich Krebsforschung bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Geplant ist, dass die interdisziplinär vernetzten Forschungsgruppen standortübergreifend gemeinsame Strukturen nutzen. Allen Krebspatienten in Bayern soll es möglich sein, an sogenannten frühen klinischen Studien teilzunehmen und von neuen Therapieoptionen zu profitieren. Innovationen sollen schnell und flächendeckend in die klinische Versorgung mit wohnortnahem Zugang übernommen werden. Zudem wird durch das neue Zentrum ein wissenschaftlich fundierter zentraler Informationsdienst geschaffen. Möglich wird dies durch einheitliche Grundstrukturen an allen Uniklinik-Standorten, die internationalen Standards entsprechen und vernetztes Arbeiten ermöglichen.

Pilotprojekt „Telenotarzt Bayern“

Bayern will die Vorteile der Digitalisierung nutzen und das behandlungsfreie Intervall vor dem Eintreffen des Notarztes verkürzen. Nach einer erfolgreichen Pilotphase in Straubing hat das Kabinett beschlossen, den „Telenotarzt Bayern“ im gesamten Freistaat einzuführen. Damit verbessert die Staatsregierung das hohe Niveau der notfallmedizinischen Versorgung im Freistaat weiter. Die Telemedizin ermöglicht es dem Personal am Einsatzort, bei der Untersuchung, Überwachung und Behandlung des Patienten auf zusätzliches Expertenwissen zurückzugreifen. Mit Einverständnis des Patienten können direkt vom Einsatzort oder aus dem Rettungswagen Videos, Fotos und Vitaldaten wie EKG-Werte in Echtzeit an den Telenotarzt übertragen werden. Damit hilft der Telenotarzt, noch schneller Leben zu retten. Er ersetzt dabei keine Notärzte vor Ort, sondern stärkt die Hilfe und unterstützt das Rettungsdienstpersonal bestmöglich.

Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich für rechtliche Klarheit bei der Lebensrettung durch Notfallsanitäter ein: Deshalb wird sie eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes auf den Weg bringen. Notfallsanitäter sind verpflichtet, in akuten Notfallsituationen bis zur Übernahme des Notfallpatienten durch einen Arzt selbstständig heilkundliche Maßnahmen durchzuführen. Allerdings steht die Durchführung von Maßnahmen, die eigentlich einem Arzt vorbehalten ist, unter dem Heilkundevorbehalt des Heilpraktikergesetzes. Der Notfallsanitäter könnte sich bei einem Verstoß gegen diesen Arztvorbehalt möglicherweise strafbar machen. Künftig soll Rechtsicherheit geschaffen werden. Die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter soll im Notfall zur Lebensrettung ausdrücklich erlaubt werden.