Wichtige Entscheidungen im Bundesrat

CSU setzt durch

Der Bundesrat hat wichtige Entscheidungen auf den Weg gebracht. Klar ist dabei: Die CSU hat sich in wichtigen Bereichen durchgesetzt. Dies gilt vor allem für die Gesetze zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht, zur besseren Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen sowie der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht

Nach dem Bundestag, der bereits Mitte Mai zugestimmt hat, hat auch der Bundesrat das Gesetzespaket "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" gebilligt. Dieses beinhaltet unter anderem eine Verschärfung des geltenden Asylrechts und die Möglichkeit, abgelehnte Asylbewerber künftig schneller und konsequenter aus Deutschland abschieben zu können.  

Mit dem neuen Gesetz können zudem Gefährder leichter in der Abschiebehaft genommen oder mittels elektronischer Fußfessel überwacht werden. Als Gefährder gelten Personen, von denen "eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht“. Weiterhin beinhaltet das Gesetz, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Möglichkeit erhält, Handys, Tablets und Laptops auszuwerten, um von Asylbewerbern ohne Ausweis die Identität festzustellen. Durch das Gesetz erhält auch die Ausländerbehörde mehr Möglichkeiten, wenn ausreisepflichtige Asylbewerber die Behörde über ihre Identität und Staatsangehörigkeit getäuscht und ihre Mitwirkung bei der Rückführung verweigert haben. In diesem Fall kann der Bewegungsspielraum ausreisepflichtiger Asylbewerber auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt werden.   

Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstahl

Weiterhin hat der Bundesrat eine Strafverschärfung bei Wohnungseinbruchdiebstahl beschlossen. Künftig sollen Einbrüche mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden, im Gegensatz zum zuvor geltenden Strafmaß von lediglich sechs Monaten. Bei Einbrüchen in Privatwohnungen soll zudem ein Aussetzen der Strafe zur Bewährung ausgeschlossen sein. Der Gesetzentwurf hierzu wurde bereits im Mai im Bundestag beschlossen.  

Bund-Länder-Finanzbeziehungen  

Ein weiterer großer Erfolg ist die Einigung des Bundesrats über die Reform der Bund-Länder- Finanzbeziehungen. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde die Neuordnung einstimmig vom Bundesrat beschlossen. Demnach erhalten die Länder von 2020 an jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund. Der Bund bekommt dafür mehr Eingriffsrechte, etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und bei Schulinvestitionen. Die neuen Regelungen sollen mindestens bis zum Jahr 2030 gelten. Ab dem Jahr 2020 wird Bayern durch die Neuregelung mit rund 1,4 Milliarden Euro entlastet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.