Bayerischer Weg beim Datenschutz

Mittelstand und Vereine schützen

Datenschutzgrundverordnung
Datenschutzgrundverordnung

Der Bayerische Weg bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Die Bayerische Staatsregierung setzt sich für Bürgernähe ein, um Ehrenamtliche und kleine Unternehmen vor zu viel Bürokratie durch die DSGVO zu schützen.

Hintergrund

Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der DSGVO ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht. Termingerecht traten am 25. Mai 2018 damit auch die Anpassungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes in Kraft. Die Bayerische Staatsregierung hat bei der Umsetzung bereits Bürgernähe und Vollzugstauglichkeit als Leitlinie berücksichtigt. Gerade in den Bereichen des Ehrenamts und der kleinen Unternehmen mit bisher eng begrenzten Datenschutzanforderungen sollen auch weiterhin alle verbliebenen Handlungsspielräume genutzt werden.

Augenmaß bei der Anwendung

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder: „Die neue Datenschutzgrundverordnung ist ein Schritt zu mehr Datenschutz, aber darf kein überbordendes Bürokratiemonster werden.“ Der bayerische Weg gebe der DSGVO ein vereins- und mittelstandsfreundliches Gesicht: „Kleine, vom Engagement Ehrenamtlicher getragene Vereine wie Amateursportvereine oder Musikkapellen müssen keinen Datenschutzbeauftragten benennen. Wir setzen auf Hilfen statt Strafen.“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Vor allem Vereine und die vielen dort tätigen Ehrenamtlichen oder kleine Unternehmen müssen auch künftig durch eine sachgerechte und Augenmaß bewahrende Anwendung der DSGVO vor überbordenden datenschutzrechtlichen Anforderungen geschützt werden. Kein Verein, kein Handwerksbetrieb und keine Arztpraxis muss Bußgelder befürchten, wenn sie aus Unkenntnis erstmals datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt haben.“

Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung

Bei einem Erstverstoß gegen die Bestimmungen drohen keine Bußgelder, denn Hinweise und Beratung haben für die Bayerische Staatsregierung Vorrang vor Sanktionen. Außerdem will sie konsequent gegen Abmahnanwälte vorgehen, wenn diese wegen formeller Datenschutzverstöße in rechtsmissbräuchlicher Weise abmahnen und abkassieren wollen. Gemeinsam mit den Betroffenen will das Kabinett weiter Bestimmungen im Datenschutzrecht herausarbeiten, bei deren Anwendung besonders darauf zu achten ist, dass die Ziele der DSGVO sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt werden. Hierzu wird die Bayerische Staatsregierung mit Vereinen und Mittelständlern weiter im Gespräch bleiben.