Kampf gegen Antisemitismus

Eisenreich: Besondere Verantwortung

Bayern will antisemitische Straftaten besser bekämpfen. Auf Antrag des Freistaats verabschiedete die Justizministerkonferenz eine Grundsatzerklärung dazu. Künftig soll die Verfolgung antisemitischer Straftaten bundesweit grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegen, sagte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich. Verweisungen auf den Privatklageweg und Einstellungen von Strafverfahren wegen Geringfügigkeit kommen dann nur in Ausnahmefällen in Betracht.

„Wir tragen in Deutschland eine besondere Verantwortung, den Judenhass an den Rändern, in der Mitte der Gesellschaft und unter Zuwanderern zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen“, sagte Eisenreich.

In Bayern gibt es dazu seit Mai 2020 einen Leitfaden für Staatsanwälte. Er soll den Strafverfolgern dabei helfen, judenfeindliche Motivation bei Straftaten besser zu erkennen. Anhaltspunkte sind beispielsweise Nazi-Codes, Jahrestage oder jüdische Feiertage. „Der Leitfaden wurde bereits von einigen Bundesländern angefordert“, teilte das bayerische Justizministerium mit.

Eisenreich forderte das Bundesjustizministerium auf, für die Tatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung auch eine Strafverfolgung von Amts wegen und nicht nur - wie bislang - nach Strafantrag zu prüfen. Außerdem sind nach Ansicht Eisenreichs härtere Strafen nötig. „Dies soll für Fälle gelten, in denen die Tat einen rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Inhalt hat oder von derartigen Beweggründen getragen ist“, teilte das bayerische Ministerium mit. Bayern habe dazu einen Diskussionsentwurf für die Konferenz vorgelegt.