Kompass in der Zuwanderungspolitik

Familiennachzug bleibt begrenzt

Der Bundesrat hat der weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bis Ende Juli zugestimmt. Ab dem 1. August soll eine begrenzte Zahl von bis zu 1.000 Betroffenen pro Monat zuziehen dürfen, wie bisher sollen einige wenige Härtefälle zusätzlich berücksichtigt werden. Im Bundestag hatten sich zuvor CSU, CDU und SPD auf diese Regelung während den Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer Großen Koalition geeinigt.

Bayerns Bundesratsminister Marcel Huber: „Das Gesetz folgt unserem Kompass in der Zuwanderungspolitik: Humanität und Integration sind wichtig, sie müssen aber von Ordnung, Begrenzung und Steuerung begleitet sein. Ohne diesen klaren Kurs gefährden wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Integration ist nur eingeschränkt leistbar. Eine unkontrollierte Familienzusammenführung würde unseren Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie unser Bildungswesen überfordern. Darauf weisen gerade Bürgermeister und Landräte immer wieder hin. Es ist deshalb wichtig, dass es künftig keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte mehr gibt. Gleichzeitig werden wir unserem humanitären Anspruch gerecht und ermöglichen ab 1. August 2018 den Familiennachzug von bis zu 1000 Personen im Monat. Das Gesetz schafft die richtige Balance zwischen Hilfestellung und Begrenzung des Zuzugs.“