Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Kein Kopftuch auf der Richterbank

Justizia vor blauem Himmel

Der Bayerische Justizminister Winfried Bausback hat sich erfreut über das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu religiöser Kleidung im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes gezeigt: „Es ist erfreulich, dass der Verwaltungsgerichtshof unserer Argumentation gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat. In Bayern wird es auch künftig keine Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch auf der Richterbank geben!“

Aber auch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sei klar: „Es wird in Bayern auch künftig keine Rechtsreferendarinnen geben, die auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen. Denn in dem am 22. Februar 2018 vom Landtag verabschiedeten Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetz ist ausdrücklich klargestellt, dass Richter und Staatsanwälte keine religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidung oder Symbole sichtbar tragen dürfen.“ Dies gelte selbstverständlich auch für Rechtsreferendare, soweit sie als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, so Bausback weiter.

Wie Bayerns Justizminister erklärte, sei es für das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit und Neutralität der Justiz unabdingbar, dass schon das äußere Erscheinungsbild nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit erwecke. „Egal ob Richter, Staatsanwalt oder Rechtsreferendar: Es darf für die Bürgerinnen und Bürger schon nicht der Eindruck entstehen, ein Entscheider in unseren Gerichtssälen könnte sich von etwas anderem leiten lassen, als von den Gesetzen in unserem Land.“