Höhe des Kindergelds

„An Kaufkraft des Wohnsitzlandes anpassen“

Familie in Bayern
Familie in Bayern

Zur laufenden Reform der Sozialrechtskoordinierung auf europäischer Ebene hat Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer die bayerische Forderung, die Höhe des Kindergeldes an die jeweilige Kaufkraft des Wohnsitzlandes anzupassen, bekräftigt.

„Mir als Sozialministerin geht es vor allem darum, nicht mit einer überproportionalen Förderung die Trennung von Familien zu unterstützen“, betonte Schreyer. „Wenn wir das Kindergeld nach deutschen Verhältnissen in einem Land ausbezahlen, in dem Löhne und Lebenshaltungskosten viel niedriger sind, dann ist der Anreiz für die Familien groß, in Deutschland zu arbeiten und ihre Kinder in dem anderen Land zu lassen. Dieser Anreiz zur Trennung von Familien muss abgeschafft werden!“

Bayern setzt sich bereits seit Jahren im Bund und in der EU für eine Änderung der Rechtslage beim Kindergeld ein. „Wir wollen niemandem das Kindergeld wegnehmen. Aber wir wollen das Kindergeld an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Wohnsitzland des Kindes anpassen. Ziel war und ist eine gleichwertige Förderung aller Kinder. Und zwar gleichwertig in dem Sinne, was das Leben tatsächlich vor Ort kostet.“