Grünes Licht für Grundgesetzänderung

Stärkung des sozialen Wohnungsbaus

Wohnungen

Der Weg für dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau ist frei: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat grünes Licht für eine entsprechende Grundgesetzänderung gegeben. Damit kommt der Bund der nachdrücklichen Forderung der Länder nach. Auch ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag ist somit umgesetzt.

Rekord-Wohnraumförderung in Bayern

„Das ist ein guter Tag für den sozialen Wohnungsbau“, sagte Bayerns Bauminister Hans Reichhart. „Bayern hat seine Wohnraumförderung auf ein Rekordhoch gesteigert. Wir werden die Wohnraumfördermittel für 2019 auf 886 Millionen Euro verstetigen. Im Gegenzug erwarten wir, dass uns der Bund nun verlässlich auf weiterhin hohem Niveau unterstützt.“ Nur so könne Bayern das Angebot an preisgünstigem Wohnraum im gesamten Freistaat erhöhen. „Gemeinsam mit dem Bund sind wir stärker und können noch mehr Projekte anschieben.“

Wohnraumförderung bleibt Länderkompetenz

Reichhart stellte allerdings klar, dass der Freistaat selbst entscheiden möchte, für welche Wohnungsbau-Projekte er die Mittel ausgibt. Die Forderung des Bundes nach einer zweckgebundenen Verwendung der Mittel durch die Länder lehnt Bayerns Bauminister ab: „Darüber hinaus ist aber jede unnötige Einflussnahme des Bundes auf die Förderprogramme der Länder unerwünscht.“ Gegen „nicht gerechtfertigte Mitspracherechte des Bundes“ habe sich der Freistaat im Bundesrat bereits sehr deutlich ausgesprochen. „Die Wohnraumförderung ist und bleibt ausschließliche Länderkompetenz“, so Reichhart abschließend.