Impfungen bei der Polizei

Wir schützen die, die uns schützen!

Die Bayerische Polizei erhält heute die ersten 10.000 Dosen des Corona-Impfstoffes vom Hersteller AstraZeneca. Diese können sofort an bayernweit zwölf Standorten als Erstimpfung verimpft werden. „Damit schützen wir zunächst vor allem unsere Polizistinnen und Polizisten im Streifendienst und in den Einsatzeinheiten vor einer schweren COVID19-Erkrankung. Im täglichen Dienst sind diese einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt und damit völlig zurecht in der zweithöchsten Prioritätsstufe der Impfverordnung“, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der sich bereits bei der letzten Innenministerkonferenz für eine angemessene Impf-Priorisierung von Polizisten eingesetzt hatte. Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte: „Wir schützen unsere Beschützer. Auch das ist ein strategisch wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie.“

„Aus Fürsorge wollen wir möglichst schnell alle der Polizei zur Verfügung stehenden Impfdosen verimpfen“, so Herrmann. Dazu gibt es eine polizeieigene Impfstrategie. Die polizeilichen Impfstandorte werden auf Basis der Empfehlungen des Gesundheitsministeriums bayernweit durch die Bereitschaftspolizei koordiniert und durch den Polizeiärztlichen Dienst betrieben. Herrmann unterstrich: „Wer geimpft ist, schützt nicht nur sich, sondern auch andere!“ Die bisherigen Rückmeldungen aus der Bayerischen Polizei zeigen laut Herrmann eine große Bereitschaft, sich impfen zu lassen. Das sei auch ein vorbildliches Signal für die Impfentscheidung der Bürgerinnen und Bürger.

Holetschek bekräftigte: „Inzwischen haben wir stabile Impfstofflieferungen. Für die kommenden Wochen stehen umfangreiche Lieferungen an – rund 1,6 Millionen Impfdosen der verschiedenen Hersteller bis Ende März. Daher muss durch unsere Impfungen für die Polizei mit dem Impfstoff von AstraZeneca niemand Sorge haben, dass an anderer Stelle der Impfstoff nicht zur Verfügung steht.“

Wie Herrmann erläuterte, können sich die Polizeibeschäftigten freiwillig nicht nur im polizeilichen Impfzentrum impfen lassen. „Selbstverständlich haben unsere Kolleginnen und Kollegen auch die Möglichkeit, die kommunalen Impfzentren zu nutzen.“ Durch diese erfolgt die Terminvergabe nach der gültigen Coronavirus-Impfverordnung. „Bei drohendem Verfall von Impfstoff besteht zudem das Angebot, im Rahmen des sogenannten Hop-On-Konzepts des Gesundheitsministeriums ein Impfangebot ebenfalls bei den kommunalen Impfzentren anzunehmen“, ergänzte der Innenminister. Mit Stand 2. März 2021 haben bislang 2.785 Polizeibeschäftigte das Angebot angenommen.