Bericht aus der Kabinettssitzung

Wohnungsbau: „Bayern-Darlehen“ für Familien

Der Freistaat nimmt die Schaffung von selbstgenutztem Wohnungseigentum als wesentlichen Baustein der Vermögensbildung und Grundpfeiler einer soliden Altersvorsorge in den Fokus.

Zentrales Element ist das neue „Bayern-Darlehen“ bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, um Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen: In einem ersten Schritt sollen die Zinsen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm weiter reduziert werden. Dadurch sollen Familien im Rahmen der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung beim Bau oder Kauf eines Eigenheims noch besser unterstützt werden. Ein zweiter Schritt umfasst eigenkapitalersetzende Maßnahmen.

Benachteiligung bayerischer Stromverbraucher muss verhindert werden

Die Bayerische Staatsregierung spricht sich für den Erhalt einer einheitlichen deutschen Strompreiszone aus. Höhere Strompreise im Süden als im Norden Deutschlands werden klar abgelehnt. Sie würden in der Summe den gesamten Industriestandort Deutschland beschädigen. Für den Erhalt einheitlicher Strompreise ist auch der bedarfsgerechte Ausbau der Übertragungsnetze zentral.

Keine Abschaffung des Ehegattensplittings durch die Hintertür

Die Bundesregierung hat Anfang März ihre Reformvorschläge zur Änderung der Familienbesteuerung vorgestellt. Kernelement des Reformvorhabens ist die Abschaffung und zwangsweise Überführung der Lohnsteuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV. Das Vorhaben der Ampel-Koalition bedeutet letztendlich die Abschaffung einer zusätzlichen bürokratiearmen Wahlmöglichkeit im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens, die momentan von zahlreichen Eheleuten bewusst gewählt wird. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat eine Bundesratsinitiative zur Beibehaltung der Wahlfreiheit für Ehegatten bei den Lohnsteuerklassen-Kombinationen beschlossen.

Mehr dazu lesen Sie im aktuellen Kabinettsbericht.