Ehrenamtsland Bayern

Volle Unterstützung für Ehrenamtler

Vereins- und Brauchtumsfeste sind fester Bestandteil der bayerischen Kultur. Jetzt greift der Freistaat allen ehrenamtlichen Helfern, die diese wichtigen Veranstaltungen organisieren, kräftig unter die Arme und entlastet sie von überflüssiger Bürokratie.

Die Staatsregierung hat dazu einen „Leitfaden für Vereinsfeiern“ entworfen, der ehrenamtliche Helfer bei der Pflege bayerischer Traditionen und der Planung von Festen unterstützt. Die ersten druckfrischen Exemplare des Leitfadens überreichte Staatskanzleiminister Marcel Huber heute symbolisch an eine Delegation des Bayerischen Trachtenverbands und des Gauverbands der Burschen- und Arbeitervereine aus dem Chiemgau und dem Rupertiwinkel.

Huber: „Feiern ganz ohne Paragraphen ist schon aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Aber wir möchten unseren Ehrenamtlern Tipps an die Hand geben, wie sie beim Planen einer Feier auch rechtlich auf der sicheren Seite sind. Wer auf einen Blick sieht, welche Vorgaben gelten und welche Behörde bei Fragen helfen kann, hat weniger Aufwand und mehr Spaß an der Vorbereitung. So entlasten wir das für Bayern so wertvolle Engagement im Ehrenamt von Bürokratie“, sagte Huber.

Der Minister verdeutlichte die Bedeutung des Leitfadens für die Zukunftsfähigkeit von Vereinen: „Im persönlichen Gespräch habe ich oft erlebt, dass Vereine nur schwer Nachfolger für Führungsaufgaben finden, weil viele auch wegen der Sorge vor bürokratischen Vorschriften die Verantwortung scheuen. Wir sorgen jetzt für mehr Motivation durch Klarheit: alle relevanten Vorschriften und hilfreiche Tipps auf einen Blick.“

Huber machte deutlich, dass auch weiterhin unnötige organisatorische Hürden konsequent abgeschafft werden sollen. Dazu setzt er auch auf die Hinweise aus der Praxis: „Vereine können ihre Probleme bei der Organisation von Festen über unser Sorgentelefon Ehrenamt melden. So kommen wir den Problemen vor Ort auf die Spur und können bestehende Vorgaben unter die Lupe nehmen.“ Das Sorgentelefon der Staatskanzlei ist per Telefon unter 089/12 22 212 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erreichbar.