Neues aus dem Kabinett

Gute Ergebnisse beim Bürokratieabbau

Kabinettssitzung
Kabinettssitzung in der bayerischen Staatskanzlei

Die bayerische Staatsregierung hat heute eine Zwischenbilanz beim Bürokratieabbau gezogen und über weitere Schwerpunkte beraten. Seit 2003 wurden mehr als 40 Prozent aller bayerischen Gesetze und Verordnungen gestrichen. Dank der bundesweit einmaligen Paragraphenbremse ist seit 2013 die Zahl der Gesetze nochmal um fünf Prozent und die der Verwaltungsvorschriften um 20 Prozent gesunken.

Staatsminister Marcel Huber erklärte dazu: "Der Freistaat Bayern hat als einziges Bundesland einen unabhängig und ehrenamtlich tätigen Beauftragten für den Bürokratieabbau geschaffen. Damit setzen wir konsequent unseren Kurs fort, Bürger und Unternehmen von unnötigen Vorschriften zu entlasten und so die Vitalität unserer Gesellschaft und des Wirtschaftsstandorts Bayern zu stärken."

Huber machte klar, dass der Freistaat weiter energisch gegen überflüssige Bürokratie vorgehen werde und der Entbürokratisierungsbeauftragte der Staatsregierung Walter Nussel dazu bereits hervorragende Ideen entwickelt hat: „Der Bürokratieabbau ist ein Kernanliegen der Staatsregierung. Schon jetzt gibt es bei uns ein Viertel weniger Gesetze und Verordnungen als im Länderdurchschnitt. Trotzdem wollen wir noch mehr erreichen, im Dialog mit den Bürgern, Unternehmen und Verbänden. Das ist die Aufgabe des neu geschaffenen Beauftragten, der hierzu Regionalkonferenzen in jedem Regierungsbezirk durchführen will und zahlreiche Gespräche führt. Walter Nussel hat sich mit großer Energie an die Arbeit gemacht. In den Bereichen Brandschutz, Gaststättenrecht sowie Land- und Forstwirtschaft wird der Beauftragte Vorschläge machen, wie wir den Menschen noch mehr Spielräume geben können, ohne Abstriche etwa bei der Sicherheit zu machen", sagte der Staatskanzleiminister.

Der Beauftragte für den Bürokratieabbau ist als unabhängige Beratungseinrichtung bei der Staatskanzlei angesiedelt. Mit seiner Geschäftsstelle nimmt der Beauftragte Anliegen von Bürgern, Unternehmen und Verbänden auf und prüft unter Einbeziehung der zuständigen Behörden, ob im konkreten Fall Erleichterungen möglich sind.

Arbeitserleichterungen für Flüchtlinge

Das Kabinett hat die Handhabung von Beschäftigungserlaubnissen für die Berufsausbildung von jungen Asylbewerbern geregelt sowie für abgelehnte Asylbewerber klargestellt. Innenminister Joachim Herrmann betonte: „Wir halten an unseren Grundsätzen fest, die Zuwanderung zu begrenzen und zugleich diejenigen, die als Asylbewerber zu uns gekommen sind und ein Bleiberecht oder eine Bleibeperspektive haben, schnell und gut in unsere Gesellschaft zu integrieren. Dabei kommt der Integration in Ausbildung und den Arbeitsmarkt eine besonders wichtige Rolle zu. Wir wollen daher ausbildungswilligen Asylbewerbern ermöglichen, früher als bisher, nämlich bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn, eine Beschäftigungserlaubnis zu erhalten. Das schafft auch ein Plus an Planungssicherheit für Ausbildungsbetriebe und trägt den Erfahrungen aus der Praxis Rechnung.“ Mit der neuen Handhabung wird zugleich dafür Sorge getragen, dass keine neuen Fluchtanreize gesetzt werden.