Machtmissbrauch und Wahlrechtsmanipulation

Bayern klagt gegen Wahlrechtsreform

Bayern klagt wie angekündigt gegen die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags. Die neu geschaffenen Regeln verstießen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und das Bundesstaatsprinzip, argumentierte Innenminister Joachim Herrmann.

Mit der Reform soll die Zahl der Abgeordneten im momentan auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag auf 630 begrenzt werden. Erreicht werden soll das durch die Abschaffung der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate sowie der sogenannten Grundmandatsklausel.

Würde die CSU unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, würde sie nach dem neuen Wahlrecht also aus dem Bundestag fliegen, egal wie viele Wahlkreise sie direkt gewinnt. Staatskanzleichef Florian Herrmann kritisierte deshalb die Ampel-Parteien scharf: „Die Regierung schafft sich eine eigene Mehrheit durch Wahlrecht“, sagte er.

Am Montag hatte bereits die CSU eine Verfassungsbeschwerde gegen die Reform beschlossen. Auch CDU und CSU im Bundestag wollen klagen.

„Das neu geschaffene Wahlrecht ignoriert den Wählerwillen und nimmt in Kauf, anerkannte Oppositionsparteien aus dem Parlament zu drängen“, hieß es in der Mitteilung der Staatskanzlei. „Das ist Machtmissbrauch und Wahlrechtsmanipulation.“