Erbschaftsteuergesetz des Bundes

Söder: Bayern klagt!

Bayern wird die Verfassungsklage gegen das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz des Bundes im Juni einreichen. „Bayern klagt“, sagte Ministerpräsident Markus Söder. Zuvor hatte der Ministerrat die Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschlossen, diese werde „in circa zwei Wochen abschließend“ eingereicht. Einmal mehr werde Eigentum in Deutschland in besonderer Weise belastet.

Mit dem Antrag soll über eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden. Ziel ist, dass sowohl das Eigenheim in Familienhand als auch viele Arbeitsplätze in mittelständischen Unternehmen gesichert werden. Das ist eine Frage der Fairness und der Steuergerechtigkeit.

Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer seien seit 2008 nicht erhöht worden, betonte Söder. Im Gegensatz dazu seien die Inflation sowie die Boden- und Immobilienpreise in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Trotzdem habe der Bundesgesetzgeber die Freibeträge bisher nicht angehoben. Das sei unfair und zugleich eine ständige Steuererhöhung, zumal das Jahressteuergesetz 2022 zu einer der massivsten Erbschaft- und Schenkungsteuererhöhungen der jüngeren deutschen Geschichte führe.

Ein steuerfreies Erben von Einfamilienhäusern sei in weiten Teilen Bayerns schon seit längerer Zeit nicht mehr möglich, viele Erben seien zum Verkauf gezwungen, das finanzielle Lebenswerk der Vorgängergeneration könne nicht gehalten werden.

Bayern monierte zudem, dass sich der Wert bei Grundstücken bundesweit sehr unterschiedlich entwickelt habe. Der Freistaat sei von besonders hohen Preisen betroffen, die aktuellen bundeseinheitlichen Freibeträge und Steuersätze würden diesen Verhältnissen aber nicht Rechnung tragen. „Dies ist unfair, das ist ungerecht und führt letztlich zu einem Ausverkauf der Heimat und führt auch dazu, dass Spekulanten sich dann entsprechend betätigen“, so Söder.

Finanzminister Albert Füracker betonte, dass sich der Freistaat mit seinen politischen Forderungen zur Reform der Erbschaftsteuer leider nicht habe durchsetzen können. Bayern fordert, dass die Steuer nicht nach bundesweiten Einheitstarifen berechnet werden dürfe, wenn die Grundstückswerte sich so massiv unterscheiden. Die Länder sollten wesentliche Aspekte der Erbschaftsteuer selbst festlegen können. Es handele sich schließlich um eine reine Ländersteuer.