Glyphosat-Entscheidung

Auflagen für Glyphosat durchgesetzt

Christian Schmidt
Christian Schmidt

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat die Zustimmung seines Ministeriums zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene verteidigt: „Mit meiner Zustimmung konnte ich Anwendungsbeschränkungen und Auflagen für Glyphosat durchsetzen. Mit einer Enthaltung in Brüssel hätten wir de facto den Kommissionsvorschlag ohne die Möglichkeit dieser Verbesserungen durchgewunken.“ Andernfalls hätte die EU-Kommission den eigenen Verordnungsentwurf ohne die folgenden Konditionen verabschiedet, so Schmidt.

Die folgenden Bedingungen konnte Schmidt nach Gesprächen mit der Kommission durchsetzen:

  • Wiederaufnahme einer Biodiversitätsklausel: Dem Schutz der Biodiversität wird künftig besondere Aufmerksamkeit beigemessen. Dabei soll zum einen ein mögliches Risiko für Landwirbeltiere und sogenannte „Nicht-Ziel-Pflanzen“ geprüft werden, die mit Glyphosat in Kontakt kommen können. Außerdem sollen mögliche Auswirkungen auf die Vielfalt und Anzahl von „Nicht-Ziel-Insekten und Wirbeltieren“ durch Auswirkungen auf die Nahrungskette (ernährungsbedingte Wechselwirkungen) beachtet werden. Diese Klarstellung und Prüfung über das bisherige Maß hinaus bringt einen erheblichen Fortschritt für den Schutz der Artenvielfalt auf europäischer Ebene.
  • Aufklärung der widersprüchlichen Bewertungen innerhalb der WHO: Die WHO wird aufgefordert, den Widerspruch in den Bewertungen des Wirkstoffs zwischen der International Agency for Research on Cancer (IARC) und dem Joint FHO/WHO Meeting on Pesticide Residues (BEIDES WHO-Gremien), die zu unterschiedlichen Bewertungen gelangt sind, aufzulösen.
  • Optimierungsmöglichkeiten des Genehmigungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel: Ein Ansatzpunkt zur Erhöhung der Transparenz und des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Bewertungen ist eine Untersuchung des Genehmigungsverfahrens für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe. Die EU-Kommission wird Optimierungsmöglichkeiten des Genehmigungsverfahrens für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe prüfen.
  • Verwendung von Glyphosat im Privatbereich (Haus- und Kleingärten): National sollen weitere Möglichkeiten eines restriktiveren Einsatzes von Glyphosat zum Schutz der beruflichen und nichtberuflichen Anwender geprüft werden. Schmidt betonte, dass Glyphosat nach seinem Verständnis ein Mittel von Profis für Profis ist. Deswegen sollen weitere Maßnahmen, wie ein Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel im privaten Bereich (Haus- und Kleingärten), ergriffen werden.