Stärkung der Polizei

Garant für Recht und Ordnung

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat beim Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei angekündigt, die personelle und technische Ausstattung der Polizei weiter zu stärken und die Fahndungsbefugnisse zu erweitern. Des Weiteren will der CSU-Chef temporäre und anlassbezogene Kontrollen an allen deutschen Grenzen erlauben.

Mehr Personal und Ausstattung

Seehofer kündigte eine wesentlich stärkere Ausstattung der Polizei an Material, Technik, Personal und Struktur wie etwa neuen Niederlassungen an. 7.500 zusätzliche Polizisten würden in den nächsten Jahren allein bei der Bundespolizei eingestellt. Er hoffe, dass die Länder in mindestens derselben Größenordnung mitzögen. „Für mich ist die Polizeipräsenz im Lande sogar noch ein Stückchen wichtiger als die Paragraphen.“ Er lege eine klare „Priorität auf die Polizeipräsenz.“

Polizisten seien der Garant dafür, dass Recht und Ordnung herrsche – und das sei „die wichtigste Aufgabe des Staates“ überhaupt. „Jeder hat das Recht, in Freiheit sein Leben zu gestalten. Der Staat als Vormund ist immer schlecht.“ Aber wenn es um Leib und Leben, Sicherheit und Schutz gehe, „braucht es einen starken Staat“, machte Seehofer deutlich.

Ausbau der Schleierfahndung

Seehofer will außerdem die Schleierfahndung weiter auszubauen. Was dabei alles gefunden werde, „da käme ich nie auf die Idee, so etwas in mein Auto zu packen“. Manche Länder weigerten sich bis heute, die Schleierfahndung einzusetzen. Im Freistaat hat allein die neu geschaffene Bayerische Grenzpolizei in den ersten zwei Monaten ihres Bestehens bei Schleierfahndungs-Einsätzen mehr als 1.500 Waffen- und Drogenschmuggler sowie Schleuser entdeckt.

Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen

Stationäre Grenzkontrollen an allen deutschen Außengrenzen sollen nach Ansicht des Bundesinnenministers wieder erlaubt werden - allerdings nur anlassbezogen und zeitlich begrenzt. Seit der Flüchtlingskrise im Herbst 2015 sind schwerpunktmäßige Grenzkontrollen nur an drei Autobahn-Übergängen zwischen Österreich und Bayern erlaubt. Diese müssen jedes Jahr erneut bei der EU gemeldet werden, weil der Schengen-Vertrag eigentlich Binnen-Grenzkontrollen ausschließt.

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