Bericht aus der Kabinettssitzung

Verlängern, vertiefen und helfen

Trotz des seit Anfang November in Deutschland geltenden Teil-Lockdowns hat sich das Pandemiegeschehen in den letzten Tagen und Wochen nicht im erhofften Ausmaß beruhigt. Auch wenn es vorerst zwar gelungen scheint, den rasanten Anstieg der Infektionszahlen zu stoppen und für den Augenblick zu stabilisieren, so ist das Infektionsniveau weiterhin deutlich zu hoch und die Lage sehr ernst.

Die Staatsregierung verfolgt vor diesem Hintergrund die Ziele Verlängern - Vertiefen - Hotspot-Strategie - Helfen.

Ministerpräsident Markus Söder: „Corona hat unser Land weiter fest im Griff. Es gibt keine Entwarnung. Der milde Lockdown bringt noch keinen Abwärtstrend und Krankenhäuser laufen voll. Wir verlängern deshalb den Lockdown, vertiefen speziell in Hotspots und helfen den Betroffenen.“

Verlängern

Die aktuell geltenden Maßnahmen werden über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.

Vertiefen

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und einen weiteren Hausstand, jedoch in jedem Falle auf max. fünf Personen zu beschränken. Dazugehörende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Hotspot-Strategie

  1. In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 200 gelten folgende erweiterte Maßnahmen:
    • An den Schulen wird ab Jahrgangsstufe 8 der Unterricht in der Regel in geteilten Klassen als Wechselunterricht (Hybridunterricht) durchgeführt, wenn der Mindestabstand nicht anders eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zusammen mit der Schulaufsicht.
    • Musikschulen und Fahrschulen werden geschlossen.
    • Märkte und Wochenmärkte werden geschlossen (ausgenommen Lebensmittelverkauf).
    • Es besteht ein ganztägiges Alkoholkonsumverbot auf allen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (die Festlegung der Orte erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden).
    • Um den Schulverkehr zu entzerren, ist je nach den Verhältnissen vor Ort und den Gegebenheiten der jeweiligen Schülerbeförderung von den Kreisverwaltungsbehörden und den Schulen gemeinsam nach Möglichkeiten für einen nach Jahrgangsstufen gestaffelten morgendlichen Unterrichtsbeginn zu suchen.
       
  2. In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenzgrößer 300 kann die Kreisverwaltungsbehörde in enger Abstimmung mit der Regierung gezielte Reihentestungen mittels Antigen-Schnelltests durchführen, um „Ausbruchs-Cluster“ zu identifizieren und einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen zu erhalten. Das öffentliche Leben soll deutlich weiter heruntergefahren werden.
     
  3. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von deutlich unter 50 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz kann die Kreisverwaltungsbörde im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung Erleichterungen der Infektionsschutzmaßnahmen zulassen, soweit das infektiologisch vertretbar ist und die Auslastung der Intensivkapazitäten und die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht entgegenstehen.

Helfen

Die Staatsregierung begrüßt die Zusage des Bundes, weiterhin die von temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen finanziell zu unterstützen, die bisherige Novemberhilfe in den Dezember zu verlängern und dabei Marktkaufleute und Schausteller ausdrücklich einzubeziehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.