Koalition in Berlin

Einigung bei Themen „Fachkräfte“ und „Diesel“

Reichstag
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Die Koalitionspartner in Berlin haben wichtige Beschlüsse zur Fachkräftesicherung in Deutschland sowie zum Schutz der Diesel-Fahrer gefasst. Hier die Eckpunkte im Überblick:

Fachkräftezuwanderung - mit klaren Regeln für eine geordnete Arbeitsmigration

Mit den beschlossenen Eckpunkten haben wir erreicht, dass es auch künftig bei der Trennung zwischen Asyl und Arbeitsmigration bleibt. Wir haben eine lebensnahe Lösung mit klaren Regeln geschaffen, die dafür sorgt, dass Deutschland genügend Fachkräfte bekommt. Gleichzeitig werden wir illegale Migration deutlich zurückdrängen.

CSU-Chef und Bundesinnenminister Horst Seehofer hat das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz als „pragmatische, praktikable Antwort auf die Lebensrealität“ begrüßt: „Der Kompromiss mit der SPD ist eine wirklich gute Grundlage für gesteuerte Zuwanderung aus Drittstaaten. Ich bin zufrieden und hoffe so, den Fachkräftemangel zu lindern, zur Stabilisierung des Renten- und Sozialsystems beizutragen sowie die illegale Migration zurückdrängen zu können. Wer abgelehnt und ausreisepflichtig ist, muss auch ausreisen. An diesem Grundsatz werden wir festhalten!“

Saubere Luft in unseren Innenstädten - ohne Fahrverbote und unter Beibehaltung der individuellen Mobilität

In den vergangenen Jahren ist die Belastung der Luft mit Stickoxiden in deutschen Städten bereits deutlich zurückgegangen. Damit alle deutschen Städte künftig die zulässigen Grenzwerte nicht mehr überschreiten und Fahrverbote sowie Nachteile für die Betroffenen verhindert werden, stellt die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereit für:

  • moderne Luftreinhaltepläne
  • kommunale Maßnahmen, wie z.B. mit die Umrüstung von Diesel-Bussen und Taxen
  • die Digitalisierung der Mobilität
  • den Ausbau der Elektromobilität

Die Automobilhersteller leisten durch Software-Updates von bis zu 6,3 Mio. Diesel-Fahrzeugen ihren Beitrag.

In Städten, in denen die zulässigen Grenzwerte überschritten werden, setzen wir weitere Fördermaßnahmen um, bestehend aus:

  • Hardware-Nachrüstungen bei schweren Kommunalfahrzeugen wie Müllwagen oder Straßen-reinigungsfahrzeugen. Die staatliche Förderung soll ab Anfang 2019 80 % betragen. Das betrifft etwa 28.000 Fahrzeuge, die ständig im Stadtverkehr eingesetzt sind.
  • Hardware-Nachrüstungen bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen von 2,8 t bis 7,5 t, die gewerb-lich genutzt werden. Auch hier soll die staatliche Förderung 80 % betragen. Über die Kostentra-gung des Restanteils wird die Bundesregierung mit den Automobilherstellern verhandeln.

Sollte es dennoch zu Fahrverboten kommen, wollen wir Belastungen für hiervon Betroffene verhindern, sowohl finanzieller als auch einschränkender Art:

Genauere Informationen, insbesondere zum Kreis der Umtauschberechtigten, finden Sie hier.

Das gesamte Topaktuell finden Sie hier.