Neues aus dem Kabinett

Antisemitismus und Rechtsextremismus bekämpfen

Die Bayerische Staatsregierung will Synagogen und andere jüdische Einrichtungen baulich und technisch noch stärker schützen. Zudem wird sie stärker gegen Rechtsextremismus vorgehen und fordert eine Änderung des Strafgesetzbuchs, damit antisemitische Straftaten härter bestraft werden können.

Verstärkter Schutz für jüdische Einrichtungen in Bayern

In den vergangenen Jahren habe Bayern rund 13 Millionen Euro für bauliche und technische Maßnahmen an den rund 170 jüdischen Einrichtungen des Landes ausgegeben, erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Nun sollen nochmals drei Millionen Euro hinzukommen. Auch die Polizeipräsenz an den Einrichtungen sei bis auf Weiteres erhöht worden. Die Polizei wird darüber hinaus auf die jüdischen Einrichtungen im Freistaat zugehen, um die Gefährdungslage neu zu bewerten.

Umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus

Der Kampf gegen Rechtsextremismus wird durch ein breites Bündel an Maßnahmen nochmals verstärkt. Beispielsweise sollen Hasskriminalität und Hasspostings im Internet noch intensiver verfolgt werden. Zudem fordert die Bayerische Staatsregierung hier, dass der Strafrahmen für Beleidigungen im Internet erhöht wird. Aktuell seien Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr möglich, „wir wollen das auf bis zu zwei Jahre erhöhen“, so der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich.

Unter anderem nimmt das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die Identifizierung von gewaltorientierten Einzelpersonen und rechtsextremistischen Netzwerken im Internet noch stärker in den Blick. Dazu werden Onlinerecherchen ausgebaut und Hasskriminalität im Internet von Verfassungsschutz und Polizei noch intensiver verfolgt.

Auf Bundesebene fordert Bayern erweiterte Überprüfungsverfahren durch Waffenbehörden. Die zuständigen Behörden sollen künftig neben der jeweils zuständigen Polizeidienststelle auch den Verfassungsschutz bei der Zuverlässigkeitsprüfung einbeziehen.

Neben der konsequenten Strafverfolgung setzt die Staatsregierung zudem auf Prävention. Dadurch sollen rechtsextremistische und antisemitische Denkmuster und Handlungen bereits im Ansatz verhindert werden. Wichtige Akteure bei der Rechtsextremismus-Prävention sind die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus, die Landeskoordinierungsstelle „Demokratie leben! Bayern gegen Rechtsextremismus“ sowie die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz.

Antisemitische Straftaten entschlossen und konsequent verfolgen

Die bayerische Justiz verfolgt antisemitische Straftaten entschlossen und konsequent. Antisemitische Straftaten richten sich nicht nur gegen die einzelne Person, sondern sind ein Angriff auf alle Menschen jüdischen Glaubens und die freiheitliche Gesellschaftsordnung. Um im Kampf gegen Antisemitismus ein weiteres klares Zeichen zu setzen, soll das besondere Unrecht antisemitischer Straftaten künftig stärker im Strafgesetzbuch betont werden. Dazu bringt die Bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein. Bislang werden antisemitisch motivierte Taten unter dem Oberbegriff „menschenverachtend“ in § 46 StGB erfasst. Künftig sollen „antisemitische“ Beweggründe als eigener Strafzumessungsgesichtspunkt genannt werden. Ziel sind angemessene harte Strafen.