Bayerischer Hebammenbonus

Anerkennung für wichtigen Einsatz

Seit dem 1. September 2018 kann rückwirkend für das Vorjahr der neue Bayerische Hebammenbonus beantragt werden. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml sagte: „Mit jährlich 1.000 Euro unterstützen wir Hebammen bei ihrer wichtigen Arbeit. Ab Oktober soll der Hebammenbonus künftig jährlich ausgezahlt werden. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit dieser Prämie alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Für den Hebammenbonus werden für 2018 insgesamt rund vier Millionen Euro bereitgestellt.“

Der Antrag auf den Hebammenbonus steht ab sofort online zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind alle freiberuflichen Hebammen, deren Arbeitsstätte bzw. Niederlassung und Hauptwohnsitz in Bayern liegen. Huml: „Mit dem Bayerischen Hebammenbonus wollen wir auch unsere Anerkennung für den Einsatz der Hebammen für Mutter und Kind deutlich machen. Denn Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und Kind ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft.“ Es sei der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen, dass Schwangere und Mütter in Bayern so durch Hebammen betreut werden, wie sie es benötigen.

Bayern will daher seine Initiativen für die Sicherstellung der flächendeckenden Hebammenversorgung ausbauen. „Im Herbst werden wir den Anfang Mai 2017 eingerichteten Runden Tisch mit wesentlichen Institutionen und Verbänden, die mit der Hebammenversorgung befasst sind, fortführen. Dort sollen die Ergebnisse unserer Hebammenstudie vorgestellt und weitere Möglichkeiten beraten werden, die Hebammenversorgung in Bayern zu stärken – zusätzlich zu den vom Gesundheitsministerium bereits aufgelegten Maßnahmen wie etwa dem 'Zukunftsprogramm Geburtshilfe' mit einem geplanten Fördervolumen von insgesamt 30 Millionen Euro und dem bayerischen Hebammenbonus“, so Huml.