Unterstützung für Hebammen

Flächendeckende Versorgung in ganz Bayern

Hebamme
Hebamme

Der Bayerische Hebammenbonus ist bereits erfolgreich angelaufen: Jetzt hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml den bayerischen Hebammen weitere Unterstützung zugesichert.

Huml betonte: „Mein Ziel ist, auch in Zukunft in Bayern eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen und den Erhalt der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen sicherzustellen. Deshalb werde ich auf Basis der Ergebnisse der Hebammenstudie mit allen betroffenen Institutionen und Verbänden im Rahmen eines 'Runden Tisches' sprechen.“

Hebammen leisteten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. „Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und Kind ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft.“ Die Hebammen-Studie des bayerischen Gesundheitsministeriums habe die hohe Zufriedenheit von Müttern und Schwangeren mit der Qualität der Hebammenversorgung im Freistaat belegt. „Aber zugleich zeigt sie, dass wir mehr Hebammen für die Geburtshilfe und die Wochenbettbetreuung gewinnen müssen“, so Huml weiter.

Bayerischer Hebammenbonus

Seit dem 1. September können freiberufliche Hebammen in Bayern einen Hebammenbonus in Höhe von jährlich 1.000 Euro beantragen. Huml: „Ich freue mich, dass wir mittlerweile 126 Anträge bekommen haben. Mit dem Geld wollen wir unsere Anerkennung für den Einsatz der Hebammen für Mutter und Kind deutlich machen.“ Der Hebammenbonus kann beim Bayerischen Landesamt für Pflege beantragt werden, Anträge gibt es unter www.hebammenbonus.bayern.de.

„Zukunftsprogramm Geburtshilfe“

Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung ein "Zukunftsprogramm Geburtshilfe" auf den Weg gebracht. Ein Schwerpunkt dabei ist die Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der geburtshilflichen Hebammenversorgung. Kreisfreie Städte und Landkreise sollen noch im Laufe des Jahres 2018 für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Dieses Geld können sie dann für geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung verwenden. Der Kostenansatz für die Unterstützung beläuft sich insgesamt auf fünf Millionen Euro jährlich. Die entsprechende Förderrichtlinie tritt am 28. September 2018 in Kraft.