Erfolge Koalitionsvertrag

Bundestagswahl 2017

Koalitionsvertrag zwischen CSU, CDU und SPD

CSU, CDU und SPD haben die Koalitionsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Wir konnten uns in vielen Punkten durchsetzen und können mit Stolz sagen: Der Koalitionsvertrag trägt die Handschrift der CSU! „Wir haben eine ganze Menge Gutes für die Menschen in unserem Land erreicht!“, so der Parteivorsitzende Horst Seehofer zum Ergebnis. Hier haben wir für Sie unsere Erfolge zusammengefasst:

Familie und Kinder: Im Mittelpunkt unserer Gesellschaft

Familienbild
Familienbild

Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu entlasten ist unser Ziel. Wir schreiben Familien kein bestimmtes Familienmodell vor. Wir respektieren die unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens. Wir werden alle Familien finanziell entlasten, die Kinderbetreuung verbessern und mehr Zeit für Familie ermöglichen. Dabei wollen wir mehr Transparenz über familienpolitische Leistungen, leichtere Antragstellung und schnellere Bearbeitung von Anträgen auch durch digitale Angebote und Verfahren. Mehr Leistungen für Familien als bisher sollen noch in dieser Legislaturperiode online beantragt werden können.

Das haben wir für Familien durchgesetzt
  • 300 Euro mehr Kindergeld im Jahr
  • Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend
  • Baukindergeld durchgesetzt mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr
  • Erhöhung und Flexibilisierung des Kinderzuschlags für Familien mit kleinem Einkommen
  • Schaffung eines Freibetrags für Vermögen und Einkommen des Kindes aus Erwerbstätigkeit oder Ausbildungsvergütung
  • Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe: Aufstockung des Schulstarterpakets; kein Eigenanteil mehr zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen sowie bei der Schülerbeförderung; Ausweitung der allgemeinen Lernförderung auch für Schüler, deren Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist
  • Öffnung der Einrichtungen des Müttergenesungswerks für Väter und pflegende Angehörige
  • Quantitativer und qualitativer Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflege-Angeboten
  • Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Kinderbetreuung bis hin zur Gebührenfreiheit
  • Förderung weiterer Formen der berufsbegleitenden oder praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern
  • Fortführung und Weiterentwicklung der Bundesprogramme Sprachkitas, KitaPlus, Betriebliche Kinderbetreuung und Kindertagespflege
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschülern
  • Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ weiter vorantreiben
  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Chancen der Digitalisierung wie z. B. mobiles Arbeiten stärken; Zusammenarbeit von Verantwortlichen aus Kommunen, Wirtschaft und Verbänden in lokalen Bündnissen
  • Bessere Beratung von Kindern und Eltern während der Trennungsphase
  • Fortführung der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ unabhängig einer Länderbeteiligung
  • Erhalt des Ehegattensplittings gesichert
  • Kinderrechte im Grundgesetz verankern
  • Weiterentwicklung des bestehenden Kinder- und Jugendhilfegesetzes: Stärkung und Förderung der Qualifizierung und Unterstützung von Pflegeeltern; Erfahrungsaustausch und Auswertung mit Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichtsbarkeit; Weiterentwicklung der Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie der Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, des Familienrechts und des Gutachterwesens; Fortführung der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“
  • Bessere Berücksichtigung der Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Gesundheitssystem, in Medizin und Forschung
  • Konsequente Verfolgung pädokrimineller Täter, die im Netz aktiv sind
  • Verstetigung der Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
  • Weiterentwicklung des „Fonds Sexueller Missbrauch“
  • Weiterführung der eigenständigen Jugendpolitik und Entwicklung einer gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung
  • Stärkung der politischen Teilhabe von jungen Menschen auf allen Ebenen
  • Ausweitung des internationalen Jugendaustauschs

Migration und Integration: Ordnen, Begrenzen, Steuern

Flüchtlinge; Asylantrag

Menschen, die eine Bleibeperspektive bei uns haben, wollen wir bestmöglich in unsere Gesellschaft integrieren. Im Gegenzug verlangen wir von ihnen Integrationsbereitschaft. Die Integrationsfähigkeit unseres Landes hat aber Grenzen. Wir müssen Zuwanderung besser kontrollieren und steuern. Nur dann gelingen effektive Hilfe, Integration und Zusammenleben.

Unsere Erfolge im Bereich Migration und Integration

Migration

  • Eine Situation wie 2015 wird sich nicht wiederholen: Begrenzung der Zuwanderung auf max. 180.000 – 220.000 Menschen pro Jahr
  • AnKER-Zentren: zentrale Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungszentren für schnelle Asylverfahren und effiziente Rückführungen
  • Abschaffung des Anspruchs auf Familiennachzug ab 01.08.2018. Bis dahin bleibt der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige ausgesetzt.
  • Konsequente Abschiebung von Straftätern
  • Leistungskürzungen für Ausreisepflichtige, die bei Abschiebungen nicht kooperieren
  • Umfassende Maßnahmen zur Identitätsfeststellung: Mitwirkungspflicht der Betroffenen und Beweislastumkehr, wenn keine Mitwirkung erfolgt
  • Einstufung der Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten: Automatische Einstufung als sicherer Herkunftsstaat von allen weiteren Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote von unter 5 %
  • Möglichkeit der Durchführung von Asylverfahren an den EU-Außengrenzen
  • Effektiver Kampf gegen kriminelle Schlepper und Schleuser
  • Anreize zur Migration durch europaweite Leistungsharmonisierung verringern
  • Absage an Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme
  • Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz zur Steuerung des Zuzugs qualifizierter Arbeitskräfte
  • Mehr Geld und effektivere Maßnahmen für die Bekämpfung von Fluchtursachen

Integration

  • Integration nach dem Grundsatz von Fordern und Fördern: Mehr Transparenz bei bestehenden Integrationsmaßnahmen, Koordinierung zwischen Bund und Ländern verbessern
  • Integrationsmonitoring, um Erfolge zu messen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren
  • Weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen bei Flüchtlingskosten (Integrationskosten-Pauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)
  • Erlernen der deutschen Sprache als Voraussetzung für Integration: Mitwirkung beim Spracherwerb soll stärker als bisher eingefordert werden, zusätzliche Anreize für Spracherwerb, Hilfestellungen ausbauen und Sanktionsmöglichkeiten konsequent nutzen
  • Qualitätsoffensive für Arbeit des BAMF 

Starker Staat: Mehr Sicherheit für alle

Polizei
Polizei

Für die CSU steht die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle. Nur in einem sicheren Staat ist ein Leben in Freiheit möglich. Sicherheit braucht die beste Ausstattung und geeignete rechtliche Befugnisse. Weltweiter Terrorismus, organisierte Verbrechen und die Alltagskriminalität fordern uns heraus. Ein starker Staat muss Antworten auf diese Bedrohungen geben. Unser Rechtsstaat ist mit aller Konsequenz gefordert. Es muss gelten: Null Toleranz bei Rechtsverstößen und Gewalt.

Inneres und Recht
  • 15.000 zusätzliche Stellen für mehr Sicherheit; davon 7.500 Stellen beim Bund
  • 2.000 neue Richterstellen
  • Bessere Personalausstattung beim Generalbundesanwalt
  • Digitalisierung der Justiz
  • Stärkung des Opferschutzes, u.a. durch einen ständigen Opferbeauftragten und verbesserte Entschädigungs- und Härtefallleistungen
  • Bekämpfung illegaler Paralleljustiz
  • Modernisierung und Beschleunigung des Strafverfahrens (u.a. verbesserte DNA-Analyse)
  • Verfahrensbeschleunigungen auch in anderen Bereichen (Prüfung von Möglichkeiten im Asylverfahren und bei verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren)
  • Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten bei Freisprüchen wegen nicht-verjährbarer Taten (v.a. Mord), wenn sich nachträglich die Schuld herausstellt
  • Verbot von Gesichtsverhüllungen im Gerichtssaal
  • Einführung eines Musterpolizeigesetzes zur Vermeidung von Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland
  • Einsatz der Bundespolizei an Kriminalitätsbrennpunkten
  • Videoüberwachung an Brennpunkten
  • Verbesserte Zusammenarbeit deutschland- und europaweit, u.a. Vernetzung der europäischen Datenbanken zu Gefährdern, Weiterentwicklung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums GTAZ
  • Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz
  • Beobachtung und ggf. Schließung radikalisierter Moscheen
  • Ausbürgerung von Doppelstaatlern, die im Ausland an Kampfhandlungen einer Terrormiliz teilnehmen oder sich dafür ausbilden lassen
  • Intensivierte Bekämpfung von Einbruchsdiebstahl, v.a. durch bessere Ermittlungsmöglichkeiten und Aufstockung der KfW-Förderung für Maßnahmen zur Einbruchssicherung

Digitales

  • Mehr Cybersicherheit (Entwicklung eines IT-Sicherheitsgesetzes 2.0)
  • Effektive Befugnisse der Sicherheitsbehörden auch in digitaler Welt
  • Grundsätzlich flächendeckender digitaler Zugang zu Verwaltungsleistungen („digital first“)
  • Sicherer Datenaustausch zwischen Behörden
  • Effektive Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung 2020
  • Rechtssichere Vererbbarkeit digitalen Eigentums
  • Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
  • Anpassung des Urheberrechts unter Beibehaltung eines gerechten Interessenausgleichs aller Beteiligten
  • Überprüfbarkeit von Algorithmen und dynamischer Preisbildung
  • Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes zur Verbesserung der IT-Sicherheit verbrauchernaher Produkte

Weitere Rechtsbereiche

  • Verbesserung des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts unter Schutz der Selbstbestimmung Betroffener
  • Stärkung der Finanzierung von Berufsbetreuern und Betreuungsvereinen
  • Bekämpfung von Gewalt bei Sportereignissen in Zusammenarbeit mit den Sportverbänden
  • Verbesserte Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität
  • Verstärkte Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie, u.a. durch Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für Cybergrooming
  • Schließung von Strafbarkeitslücken bei bloßstellenden Bildaufnahmen Verstorbener
Verbraucherschutz
  • Einführung einer Musterfeststellungsklage mit AugenmaßVerbraucherschutz in der digitalen Welt durch Netzneutralität und diskriminierungsfreien Netzzugang
  • Bekämpfung von Missbrauch im Abmahnrecht
  • Ausbau der Unterstützungsangebote für Verbraucher im ländlichen Raum
  • Stärkung der Verbraucherrechte bei ambulanten Pflegeverträgen
Demokratie und Bürgerbeteiligung
  • Ausbau der Programme gegen Islamismus, Antisemitismus, Rechts- und Linksextremismus
  • Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und des Ehrenamts, u.a. durch steuerliche Entlastung
  • Aufhebung der Fristen für die Rehabilitierung der Opfer von SED-Unrecht
  • Einsetzung einer Expertenkommission zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkten Demokratie

Kräftige Entlastung und solide Finanzen

Euro-Münzen und -Scheine

Leistung muss sich lohnen. Wir geben den hart arbeitenden Menschen etwas zurück. Wir kündigen nur das an, was wir auch solide finanzieren können - ohne höhere Steuern und ohne neue Schulden.

Diese Punkte haben wir im Bereich Steuern und Finanzen durchgesetzt

Entlastungen bei Steuern und Abgaben

  • Kräftige Entlastung mit schrittweiser Abschaffung des Soli ab 2021 für 90 Prozent aller Zahler, mit Freigrenze
  • Erhöhung Kindergeld/Kinderfreibetrag
  • Weiterhin Bekämpfung der Kalten Progression
  • Stabilisierung der Sozialabgaben bei unter 40 Prozent
  • Situation der pflegenden Angehörigen verbessern: Der Rückgriff auf Einkommen der Kinder erfolgt erst ab 100.000 Euro im Jahr
  • Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge um 0,3 Prozentpunkte
  • Absenkung GKV-Mindestbeiträge für Selbständige
  • Entlastung von Geringverdienern bei den Sozialbeträgen
  • Baukindergeld mit 1.200 Euro/Kind und Jahr
  • Prüfen eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich
  • Steuererhöhungen verhindert
  • Erhalt Ehegattensplitting
  • Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer stellt einen gravierenden Wettbewerbsnachteil für die deutschen Industrie- und Handelsunternehmen sowie für die deutschen Flug- und Seehäfen dar. Wir werden daher diese Verfahren in Kooperation mit den Bundesländern optimieren
  • Europa: gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern
  • Gerechte Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon

Finanzen

  • Keine neuen Schulden – Schwarze Null in der gesamten Legislaturperiode
  • Keine Einwanderung in Sozialsysteme
  • EU: Stabilitäts- und Wachstumspakt auch in Zukunft unser Kompass. Auch künftig Prinzip: Risiko und Haftungsverantwortung verbunden
  • Bei Weiterentwicklung ESM zu EWF auch künftig Bundestagsrechte unberührt

Bildung: Nationale Kraftanstrengung

Grundschüler
Grundschüler

Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Schlüsselthemen für Deutschlands Zukunft. Es gilt, technologische, wissenschaftliche und soziale Innovationen zu fördern, gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern. Seit 2005 haben wir im Bund die Ausgaben kontinuierlich erhöht. Die Steigerung der Bildungsinvestitionen setzen wir fort.

Schule, Ausbildung, Studium

Schule

  • Bildungshoheit bleibt bei den Ländern
  • Digitalpakt Schule: 5 Milliarden Euro für 5 Jahre - starke Digital-Infrastruktur an allen Schulen, gemeinsame Cloud-Lösung für Schulen und Qualifizierung der Lehrkräfte
  • 2 Milliarden Euro für Ausbau Ganztagsschul- und Betreuungsangebote
  • Einführung Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
  • Aufstockung Schulstarterpaket für Schulmaterial von Kindern aus einkommens-schwachen Familien
  • Stärkung der MINT-Bildung bereits ab der Elementarbildung
  • Stärkung der Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen
  • Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe: Vereinfachtes Abrechnungssystem für Schulen für die Beantragung von Leistungen bedürftiger Schüler; kostenlose Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen; kostenfreie Schülerbeförderung; Lernförderung auch bei Kindern, deren Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist; Verbesserung der inklusiven Bildung; Weiterentwicklung der Hilfen für stärkere und schwächere Jugendliche

Berufsausbildung

  • Berufsbildungspakt zur Modernisierung der beruflichen Bildung: digitaler Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen; Ausbau der „Initiative Berufsbildung 4.0“ und des Sonderprogramms zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
  • Stärkung der Weiterbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern
  • Deutliche Verbesserung und Ausbau BAföG: Aufstiegs-BAföG für Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung; Stärkung der duale Berufsausbildung: Abbau finanzieller Hürden beim Berufseinstieg („Aufstiegs-BAföG“); Öffentliche ganze oder teilweise Finanzierung der „bestandenen Meisterprüfung“ in Form des Meisterbonus; Höhere Zuschüsse für Techniker, Meister und Fachwirte
  • Förderung der Durchlässigkeit und Synergien zwischen beruflicher und akademischer Bildung in beide Richtungen
  • Ausbau und Förderung der internationalen Mobilität von Auszubildenden der beruflichen Bildung
  • Initiative zur stärkeren Nutzung der Teilzeitausbildung zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Förderung weiterer Formen der berufsbegleitenden oder praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern
  • Ausbildungsoffensive für Pflegerinnen und Pfleger

Aus- und Weiterbildung

  • Erweiterung der Weiterbildungsangebote an den Hochschulen
  • Entwicklung einer nationalen Weiterbildungsstrategie mit Sozialpartnern, die Antworten auf den digitalen Wandel der Arbeitswelt gibt
  • Stärkung des lebenslangen Lernens und Förderung des beruflichen Aufstiegs durch stärkere Ausrichtung der Allianz für Aus- und Weiterbildung auf digitale Fort- und Weiterbildung.
  • Recht auf Weiterbildungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Stärkung des Initiativrechts für Betriebsräte in punkto Weiterbildung
  • Ausbauen der nationalen Dekade für Alphabetisierung
  • Chance auf Teilhabe aller Menschen in jedem Alter und jeder Lebenslage am digitalen Wandel

Hochschule und Wissenschaft

  • Erweiterung der Qualitätsoffensive Lehrerbildung mit den Schwerpunkten Digitalisierung und Lehrerinnen- und Lehrerausbildung für die beruflichen Schulen
  • Stärkung und Internationalisierung der Fachhochschulen
  • Förderung der Karrierewege bis zur Fachhochschulprofessur
  • Schaffung studentischen Wohnraums
  • Ausbau der Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Gewinnung von Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler
  • Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ (Verbesserung der Medizinerausbildung, Stärkung der Allgemeinmedizin, Anpassung des Zulassungsverfahrens und bessere flächendeckende hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen)
Forschung, Entwicklung und Innovation
  • 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung bis 2025: mehr Mittel für Forschungsorganisationen (die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die vier großen Organisationen der außeruniversitären Forschung (Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft)
  • Weiterentwicklung der High-Tech-Strategie, u. a. mit Schwerpunkt auf Digitalisierung und künstliche Intelligenz
  • Fortsetzung des Hochschulpakts
  • Starke Investitionen in Studienplätze und Qualität in Forschung und Lehre
  • Weitere Stärkung der Stipendienkultur und Begabtenförderwerke in Deutschland
  • Pakt für Forschung und Innovation (PFI) ab dem Jahr 2021 mit einem jährlichen Aufwuchs von mindestens drei Prozent auf Basis der bewährten Bund Länder-Schlüssel
  • Ausbau der Innovationskompetenz an regionalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Ausbau Forschungscampi
  • Deutschland als weltweit führenden Standort bei der Erforschung von künstlicher Intelligenz
  • Ausbau gesellschaftsrelevanter Forschungsgebiete: Gesundheitsforschung (u.a. die großen Volkskrankheiten, wie Demenz, zu psychischen Erkrankungen, Lungenerkrankungen, Immunerkrankungen, Kinder- und Jugendmedizin und Deutschland als Vorreiter bei der Einführung digitaler Innovationen im Gesundheitssystem); Präventionsforschung, Forschung für globale Gesundheit, Mobilitätsforschung, Batterieforschung, Erforschung synthetischer Kraftstoffe, Sicherheitsforschung, Küsten-, Polar- und Meeresforschung
  • Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftssystems
  • Gewinnung ausländischer Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher
  • Stärkung europäischer und internationaler Mobilität in Schule, beruflicher Bildung und Hochschule durch Erasmus+ Programm
Kultur
  • Ausbau der Kulturregionen und bessere Zugänge zu Kunst und Kultur durch stärkere Unterstützung für Bibliotheken und Stadtteilkulturzentren
  • Regelmäßiger freier Eintritt in bundesgeförderte Kultureinrichtungen
  • Mehr Mittel für das gesellschaftliche und politische Engagement sowie die kulturelle Bildung junger Menschen
  • Stärkung des internationalen Jugendaustausches
  • Stärkung der Zusammenarbeit in der kulturellen Bildung im schulischen und außerschulischen Raum
  • Intensivierung der Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung

Für Senioren: Verlässlichkeit im Alter

Senioren auf Bank
Senioren auf Bank

Noch nie sind Menschen so gesund wie heute alt geworden. Nach dem Erwerbsleben liegt meist ein langer Lebensabschnitt mit guter Lebensqualität vor ihnen. Sie unterstützen ihre Kinder und Enkelkinder. Sie engagieren sich in Vereinen, Verbänden und Nachbarschaften. Auf die Beiträge und Potentiale, die ältere Menschen für unsere Gesellschaft leisten, können, dürfen und wollen wir nicht verzichten. Ihre Lebenserfahrung und ihr Rat sind wichtig. Sie sollen möglichst lange gesund und aktiv bleiben, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben und selbstbestimmt in Würde alt werden können. Dabei helfen wir auch denjenigen, die unsere besondere Unterstützung brauchen. Wir wirken Altersdiskriminierung entschieden entgegen.

Das haben wir für Senioren durchgesetzt

Rente

  • Festschreibung des Niveaus der gesetzlichen Rente bis 2025 auf 48 Prozent
  • Einsetzung einer Rentenkommission zur Weiterentwicklung des Rentensystems ab 2025
  • Altersarmut verhindern: Grundrente für langjährig Beschäftigte (35 Jahre), die 10 Prozent über der Grundsicherung liegen wird. Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten werden anerkannt
  • Anhebung der Anrechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente
  • Anreize zu freiwillig längerem Arbeiten sollen verbessert und nachhaltig gestaltet werden
  • Mütterrente II durchgesetzt: Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, bekommen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet. Dies gilt zunächst für Mütter von drei und mehr Kindern.

Gesundheit & Pflege

  • Flächendeckende Gesundheitsversorgung in allen Regionen: gut erreichbare ärztliche Versorgung, wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken
  • Sofortprogramm Pflege mit 8.000 neuen Stellen, besserer Bezahlung des Pflegepersonals und mehr Initiativen für Ausbildung und Qualifizierung in der Pflege
  • Finanzielle Situation für pflegende Angehörige verbessern: Der Rückgriff auf Einkommen der Kinder erfolgt erst ab 100.000 Euro im Jahr
  • Mehr Geld für Krankenhäuser
  • Landarztquote und mehr Medizinstudienplätze
  • Stärkung Hospiz- und Palliativversorgung

Wohnen

  • 1,5 Millionen neue Wohnungen in den nächsten vier Jahren
  • Steuerliche Förderung von mehr Wohneigentum: bis 2021 befristete Sonderabschreibung einführen (Afa: 5 % über 4 Jahre)
  • Förderung von Mehrgenerationenhäusern und Seniorengenossenschaften
  • Anpassung des Wohngeldes an die jeweiligen allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen
  • Verstetigung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“. Prüfung der Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit Bundesmitteln ebenso wie eine finanzielle Unterstützung des KfW-Programms „Barrierearme Stadt“. 

Arbeit & Seniorenpolitik

  • Stärkung der beruflichen Weiterbildung älterer Arbeitnehmer. Seniorenpolitik
  • Gesunde Ernährung: Aktionsplan „IN FORM“, mit dem Fokus auf die besonderen Bedürfnisse von Senioren wird weiterentwickelt
  • Bekämpfung von Altersdiskriminierung
  • Förderung von freiwilligen Mobilitätsangeboten für Senioren
  • Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung des demografischen Wandels. Das bedeutet: gute Infrastruktur, seniorengerechtes Wohnumfeld, ortsnahe Beratungsangebote und Dienstleistungen, gut erreichbare und ggf. niederschwellige Bildungsangebote
  • Unterstützung von älteren Menschen beim Zugang und der Nutzung von digitalen Angeboten. Besonderer Fokus der Weiterbildung auf diesen Bereich
  • Weiterentwicklung und Ausbau des Bundesaltenplans

Gesundheit und Pflege: Bessere Versorgung in Stadt und Land

Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen müssen auf die Solidarität der Gesellschaft vertrauen können. Wir werden sicherstellen, dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort. Das Patientenwohl ist für uns entscheidender Maßstab für gesundheitspolitische Entscheidungen, die Patientenorientierung ist unser Leitbild für das Gesundheitswesen.

Unsere Handschrift im Bereich Gesundheit und Pflege

     Pflege

  • Sofortprogramm Pflege: Schaffung von 8.000 neuen Fachkraftstellen für die medizinische Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • „Konzertierte Aktion Pflege“ zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Situation in der Pflege: Ausbildungsoffensive, Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit, Wiedereinstiegsprogramm, bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie Weiterqualifizierung von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften.
  • Angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege: Schaffung von gesetzlichen Voraussetzungen für eine flächendeckende Anwendung von Tarifverträgen.
  • Stärkung der Krankenpflege: Im Krankenhausbereich vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen, verbunden mit der Nachweispflicht, dass dies auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.
  • Stärkung der ambulanten Alten- und Krankenpflege im ländlichen Raum
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen: Zusammenfassung von Leistungen in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege zu einem jährlichen Entlastungsbudget, das flexibel in Anspruch genommen werden kann; Stärkung der Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege durch Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung; Anspruch auf medizinisch erforderliche Rehabilitationsleistungen; Rückgriff auf Einkommen der Kinder erst ab Einkommen in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr.

    Gesundheit

  • Bürgerversicherung verhindert, stattdessen Sofortprogramm zur Verbesserung der Leistungen und den Zugang zur Versorgung für gesetzlich Versicherte: Wiederherstellung der Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung; Reduzierung der Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige
  • Flächendeckende Gesundheitsversorgung in allen Regionen: Gut erreichbare ärztliche Versorgung, wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken. Verlängerung des Innovationsfonds und Gewährleistung, dass erfolgreiche Versorgungsansätze zügig in die Regelversorgung überführt werden.
  • Zur Stärkung der Apotheken vor Ort: Einsatz für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
  • Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung
  • Mehr Geld für Krankenhäuser: Deutlich erhöhte Investitionen in Krankenhäuser für Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung.
  • Verbesserung der Notfallversorgung
  • Stärkung der Gesundheitsberufe: Schaffung attraktiver Ausbildungsmöglichkeiten, beispielsweise eine zügige Umsetzung des Masterplans Medizinstudium 2020 im Hinblick auf die Neuregelung des Studienzugangs, die Stärkung der Allgemeinmedizin, die Landarztquote und mehr Medizinstudienplätze; Abschaffung des Schulgeldes für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde.
  • Schaffung eines „Nationalen Gesundheitsportals“ zur verlässlichen, schnellen und umfassenden Information im Internet über medizinische Fragestellungen und Strukturen unseres Gesundheitswesens
  • Ausbau der Telematik-Infrastruktur und Einführung einer elektronischen Patientenakte bei gleichzeitiger Sicherstellung der strengen Anforderungen des Datenschutzes

Menschen mit Behinderung: Teilhabe und Barrierefreiheit

Blindenschrift
Blindenschrift

Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan. Seine Umsetzung werden wir in den kommenden Jahren intensiv begleiten und gleichzeitig die Teilhabe weiter fördern.

Das haben wir für Menschen mit Behinderung durchgesetzt
Blindenschrift
Blindenschrift
  • Sicherung der Fördermittel für Inklusionsbetriebe und der unabhängigen Teilhabeberatungen
  • Berufsbilder sollen im Baukastenprinzip entwickelt werden, um auch Teilqualifikationen zu ermöglichen. Hierbei sollen auch kognitiv eingeschränkte Menschen ihren Weg in eine Berufsausbildung gehen können.
  • Entwicklung von passgenauen Unterstützungsangeboten für arbeitslose Menschen mit Behinderung
  • Einführung eines Budgets für Ausbildung nach Vorbild des Budgets für Arbeit
  • Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und der medizinisch-beruflichen Rehabilitation.
  • Ausbau der Barrierefreiheit im Wohnungsbau, bei Mobilität und in den öffentlichen Raum
  • Angemessene Vorkehrungen zur Barrierefreiheit im privaten Bereich, wenn Dienstleistungen für Allgemeinheit erbracht werden (Gesundheitssektor)
  • Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
  • Besserer Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderungen
  • Wahlrechtsreform: aktives und passives Wahlrecht als Grundrecht der Demokratie für alle Menschen mit Behinderungen
  • Digitalisierung als Chance zur Teilhabe, insbesondere für sinnesbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen. Hier soll im Nationalen Aktionsplan ein Schwerpunkt gesetzt werden.
  • Verpflichtung barrierefreier Angebote in Funk und Fernsehen: Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk wird hier zur Vorbildfunktion verpflichtet.

Rente und Soziales: Mehr Wertschätzung und soziale Sicherheit

Arbeitslosenzahlen
Arbeitslosenzahlen

Wir bekennen uns zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird. Wir stehen für einen Sozialstaat, der Leistung honoriert und einen fairen Ausgleich schafft. Deutschland kann sich einen starken Sozialstaat leisten, weil wir wirtschaftlich stark sind.

Das haben wir für Arbeitnehmer durchgesetzt
  • Steuererhöhungen verhindert
  • Weiterhin Bekämpfung der Kalten Progression
  • Kräftige Entlastung mit schrittweiser Abschaffung des Soli; Entlastung insbesondere von unteren und mittleren Einkommen beim Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021
  • Stabilisierung der Sozialabgaben bei unter 40 %
  • Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,3%
  • Entlastung von Geringverdienern bei den Sozialbeiträgen Geringverdiener werden bei Sozialbeiträgen entlastet (Ausweitung Midi-Jobs). Dabei wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenversicherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen im Alter führen.
  • Klares Ziel der Vollbeschäftigung
  • Sicherung wertvoller Arbeitsplätze am Automobilstandort Bayern
  • Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit durch ganzheitlichen Ansatz
  • Berufsbildungspakt zur Modernisierung der beruflichen Bildung: Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen vor dem Hintergrund der Digitalisierung, „Initiative Berufsbildung 4.0“, Novelle des Berufsbildungsgesetzes, Abbau finanzieller Hürden für den beruflichen Aufstieg mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG“) - Im Handwerk öffentliche Finanzierung der Meisterprüfung durch den Meisterbonus (d.h. bei bestandener Meisterprüfung werden angefallene Gebühren ganz/teilweise erstattet).
Das haben wir bei der Rente durchgesetzt
  • Mütterrente II durchgesetzt: Verbesserungen bei der Anrechnung von Erziehungszeiten ab drei Kindern bei der Rente
  • Doppelte Haltelinie für stabile Beiträge und stabiles Rentenniveau
  • Einsetzung einer Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ zur langfristigen Stabilisierung für die Zeit nach 2025
  • Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente
  • Ausbau der Flexi-Rente
  • Gründerfreundliche Altersvorsorgepflicht für nicht anderweitig abgesicherte Selbständige 

Wirtschaft: Wachstum und Wohlstand für morgen

Arbeit - Arbeiter in einer Flugzeug-Turbine

Die deutsche Wirtschaft ist in guter Verfassung. Das Gütesiegel „Made in Germany“ steht für alles, was die Wirtschaft dieses Landes ausmacht: Ideen, Innovationen und Qualität. Damit das so bleibt, muss die Wirtschaft durch Stärkung von privaten und öffentlichen Investitionen, durch Stärkung der Innovationen und einen verbesserten Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse in hochwertige Produkte und Verfahren, durch weitere Modernisierung der Infrastruktur und gezielte Qualifikation der Beschäftigten zukunftsfest gemacht werden. Auch in Zukunft wollen wir unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Unsere Erfolge für die Wirtschaft
  • Stabilisierung der Sozialabgaben bei unter 40 Prozent
  • Absenkung GKV-Mindestbeiträge für Selbständige
  • Gründerfreundliche Altersvorsorgepflicht für nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige
  • Vereinfachung Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige
  • Öffentliche Aufträge müssen mittelstandsfreundlich ausgeschrieben werden. Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung
  • Berufliche Bildung: Erstattung von bei der Meisterprüfung angefallenen Gebühren ganz oder teilweise („Meisterbonus“), Erhalt des Meisterbriefs und Prüfung, wie wir ihn für einzelne Berufsbilder EU-konform einführen können, Berufsbildungspakt mit digitaler Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen
  • Fachkräftezuwanderungsgesetz
  • Wir drängen weiter auf die bundesweite ausbildungsfreundliche Umsetzung der wichtigen 3+2-Regelung für den Arbeitsmarktzugang gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz
  • Ausbau der Flexi-Rente
  • Bürokratieabbau: One-in-one-out auf europäischer Ebene, Bürokratieabbaugesetz II: insbesondere Statistikpflichten verringern, Digitales Bürgerportal für Bürger und Unternehmen, das praktisch alle Verwaltungsdienstleistungen elektronisch verfügbar macht. Prinzip „Digital First“: Vorrang digitaler Verwaltungsleistungen vor Notwendigkeit zu persönlichem Erscheinen oder Schriftform
  • Steuerliche Forschungsförderung, insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen
  • Weiterentwicklung der Hightech-Strategie
  • 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung
  • Förderung für Gründer: steuerliche Anreize für die Mobilisierung von Wagniskapital, Umsatzsteuerbefreiung in den ersten beiden Jahren nach Gründung und One-Stop-Shop für Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren, Prüfung Einführung Gründerzeit ähnlich Familienzeit, Abbau von Hürden für den Gründungsprozess Prüfung Anpassungen im Insolvenzrecht
  • Verbesserungen beim Wettbewerbs- und Kartellrecht, um unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu stärken
  • Gerechte Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon  
  • Klares Bekenntnis zum Freihandel und gegen Protektionismus
  • Stärkung des Kreativ- und Filmstandorts Deutschland
  • Wir stärken die Apotheken vor Ort: Einsatz für Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
  • Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz: Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen, Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt erproben, auf Grundlage von diesen Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden
Neue Chancen für die Menschen im Digitalen Zeitalter
  • Breitbandausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025
  • Unser Ziel: Glasfaser in jeder Region, jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus
  • Funklöcher und weiße Flecken beim Mobilfunk schließen
  • W-Lan-Offensive: an allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes sowie in der Deutschen Bahn in Zügen und Stationen
  • Deutschland zum Leitmarkt für 5G
  • Digitalpakt Schule: 5 Milliarden Euro für starke Digital-Infrastruktur an allen Schulen, gemeinsame Cloud-Lösung für Schulen und Qualifizierung der Lehrkräfte
  • Neue Open Data Anwendungen für die digitale Wertschöpfung von morgen
  • Nationale Weiterbildungsstrategie für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende für gute Arbeit 4.0
  • Unterstützung insbesondere des Mittelstandes bei IT-Sicherheit
  • Gigabit-Anschlüsse für Gewerbegebiete
  • Innovationsprogramm „Digitalisierung des Mittelstands“
  • Weiterentwicklung der Hightech-Strategie
  • Digitales Bürgerportal für Bürger und Unternehmen, das praktisch alle Verwaltungsdienstleistungen elektronisch verfügbar macht. Prinzip „Digital First“: Vorrang digitaler Verwaltungsleistungen vor Notwendigkeit zu persönlichem Erscheinen oder Schriftform.
  • Stärkung des Medienstandorts im digitalen Zeitalter: verlässliche Rahmenbedingungen für Verlage und Journalisten; Stärkung der Film- und Games-Förderung

Verkehrspolitik: Investitionen in ein modernes Verkehrsnetz

Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstand, für wirtschaftliches Wachstum und für Arbeitsplätze in allen Regionen. Wir wollen deshalb für alle Menschen in Deutschland eine moderne, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität organisieren und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie den demografischen Wandel, die Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung, meistern. Wir wollen unsere Infrastruktur weiter ausbauen und modernisieren und die großen Chancen von digitalen Innovationen, wie automatisiertes und vernetztes Fahren, und von alternativen Antrieben auf allen Verkehrsträgern nutzen.

Diese Punkte haben wir im Bereich Verkehr durchgesetzt
  • Investitionshochlauf für Infrastruktur auf Rekordniveau verstetigen
  • Eine zusätzliche Milliarde für den regionalen Verkehr (GVFG)
  • Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz
  • Stärkung der Schiene mit Schienenpakt 2030 und Elektrifizierung von 70 Prozent des Schienennetzes bis 2025
  • Keine Fahrverbote und kein Verbot des Verbrennungsmotors
  • Stärkung sauberer ÖPNV
  • Entwicklung des bundesweiten eTickets im ÖPNV
  • Einrichtung neuer Digitaler Testfelder für automatisiertes Fahren
  • Förderung der Elektromobilität und Aufbau der Ladeinfrastruktur mit 100.000 Ladepunkten bis 2020

Attraktive Regionen: Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen

Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in handlungs- und leistungsfähigen Kommunen in städtischen und ländlichen Räumen. Kommunen sind die Heimat der Menschen und das Fundament des Staates. Gleichwertige Lebensbedingungen sind die Voraussetzung für faire Chancen. Niemand soll dem ländlichen Raum wegen unattraktiver Angebote den Rücken kehren müssen. Ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen, Städte, Gemeinden und Kreise dient dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.

Erfolge für Gleichwertige Lebensverhältnisse

Attraktive Regionen - Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land

  • Fortführung aller bisher kommunal entlastender Finanzprogramme, u.a. bei Städtebau, Zuwanderung und Integration (8 Milliarden Euro)
  • Dezentralisierungsstrategie nach bayerischem Vorbild für gleichwertige Entwicklungschancen und Perspektiven in Stadt und Land
  • Einsetzung einer Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“
  • Maßnahmen für flächendeckende Gesundheits- und Pflegeversorgung (u.a. für ärztliche Versorgung, wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken, mehr Geld für Krankenhäuser, Landarztquote, Stärkung Alten- u. Krankenpflege), Infrastruktur (u.a. zusätzliche Mrd. für GVFG), Mobilitätsangebote und –konzepte (u.a. Stärkung sauberer ÖPNV, mehr E-Ladestationen, bundesweites ÖPNV-eTickets), Bildung und Kultur ( u.a. Digitalpaket Schule), Hochschule und Forschung, Breitband- und Mobilfunkausbau (u.a. Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus / Lizenzvergabe 5G-Standard mit Ausbauauflagen für Flächendeckung kombiniert, Funklöcher schließen), Digitalisierung (u.a. Bundesprogramm „Smarte Modellregionen“), Unternehmens- und Behördenansiedlungen, Stärkung der regionalen Wirtschafts- und Innovationskraft und Fachkräftesicherung
  • Schutz der Kommunen vor einer Kostenausweitung durch bundespolitische Maßnahmen durch Einhaltung des Grundsatzes: Wer eine Leistung veranlasst, muss für ihre Finanzierung aufkommen. • Neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen, welches auch das Fördergefälle zu Nachbarstaaten Deutschland berücksichtigt
  • Überjährige Bündelung von Regionalfördermitteln für die Finanzierung von Regionalprojekten vor Ort (1,5 Milliarden Euro u.a. für Regionale Strukturpolitik)
  • Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ soll auch zum Abbau des Strukturgefälles innerhalb von Bundesländern beitragen
  • Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gegenüber Regelungsansätzen der EU
  • Förderung von national und international relevanten Festivals – thematisch offen und dezentral
  • Nachhaltige Stärkung der touristischen Entwicklung als wichtiger Wirtschaftsfaktor
  • Verbesserung der Luftqualität insbesondere in besonders belasteten Innenstädten erheblich verstärken. Fahrverbote vermeiden und Luftreinhaltung verbessern: Unterstützung der Kommunen die Emissionsgrenzwerte im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne mit anderen Maßnahmen einzuhalten.
Bundesprogramme für unsere Kommunen
  • Programm Ganztagsschule / Ganztagsbetreuung: 2 Milliarden Euro
  • Breitbandausbau, Digitalpakt Schulen (Infrastruktur): Fonds
  • Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag: 3,5 Milliarden
  • Kita (Gebühren und Qualität): 3,5 Milliarden Euro
  • Eingliederungstitel SGB II: Sozialer Arbeitsmarkt / Soziale Teilhabe: 4 Milliarden Euro
  • Weitere Förderung sozialer Wohnungsbau durch Bund in 2020/2021: 2 Milliarden Euro
  • Steuerliche Förderung von mehr Wohneigentum: 2 Milliarden Euro
  • Erhöhung der Mittel Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) 2020/21: 1 Milliarde Euro
  • Ländliche Räume / Landwirtschaft: 1,5 Milliarden Euro
Ehrenamt stärken
  • Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements u.a. durch Entbürokratisierung, steuerliche Entlastung und Gründung Ehrenamtsstiftung
  • Abbau von Hürden zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- bzw. Familienarbeit und Ehrenamt speziell im Katastrophenschutz

Wohnraumoffensive für mehr bezahlbaren Wohnraum

Wohnungen

Das beste Mittel gegen Wohnungsmangel und hohe Mieten ist der Bau zusätzlicher Wohnungen. Daher starten wir eine Wohnraumoffensive. Baurechtliche und bürokratische Hürden wollen wir reduzieren und die energetische Gebäudesanierung fördern. Insbesondere Familien, die eine Immobilie für den Eigenbedarf erwerben, wollen wir entlasten. Denn Wohneigentum ist die beste Vorsorge für das weitere Leben.

Wohnraumoffensive für mehr bezahlbaren Wohnraum
  • 1,5 Millionen neue Wohnungen in den nächsten vier Jahren - frei finanziert und öffentlich gefördert
  • Verstetigung der Mittel für den Wohnungsbau
  • Fortführung und Weiterentwicklung der Städtebauförderung inklusive Flexibilisierung und Entbürokratisierung
  • Steuerliche Förderung von mehr Wohneigentum: bis 2021 befristete Sonderabschreibung einführen (Afa: 5 Prozent über 4 Jahre)
  • Eigentumsbildung für Familien: Baukindergeld mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr
  • Steuerliche Förderung der Energetischen Gebäudesanierung
  • 2 Milliarden Euro Gesamtsumme für AfA, energetische Gebäudesanierung, Förderung Eigentum für Familien
  • Verbesserungen beim Wohngeld durch eine Anpassung an die allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen
  • Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen verbessern
  • Schnellere Bereitstellung bundeseigener Grundstücke für Länder und Kommunen
  • Beschleunigte Bebauungsplanverfahren weiterentwickeln
  • Wohnungsbauprämie wird ausgeweitet
  • Wir prüfen die Möglichkeit für die Länder, Grunderwerbsteuerfreibeträge einzuführen
  • Beschleunigung der Energiewende im Wärmesektor zur Erreichung der Klimaziele mit den Grundsätzen der Technologieoffenheit und Wirtschaftlichkeit
  • „Wohngipfel 2018“ zur Vereinbarung von Eckpunkten eines Gesetzespaketes „Wohnraumoffensive“
  • Fortsetzung des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“
  • Einführung eines Bürgschaftsprogramms der KfW
  • Verstetigung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“
  • Sicherung einer standardisierten Gestaltung qualifizierter Mietspiegel durch gesetzliche Mindestanforderungen
  • Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung von Mietern durch Modernisierungsmaßnahmen (Kappungsgrenze)

Heimatvertriebene und Aussiedler: Kulturelles Erbe erhalten

Hände halten zusammen

In der Vielfalt der Regionen liegt unsere Stärke. Zu Bayern gehören seine vier Stämme die Altbayern, die Schwaben, die Franken und die Sudetendeutschen mit allen deutschen Heimatvertriebenen. Wir werden die Landsmannschaften, unsere deutschen Heimatvertriebenen und Aussiedler, weiterhin dabei unterstützen, ihr vielfältiges kulturelles und geistiges Erbe zu bewahren sowie ihr Brauchtum lebendig zu halten.

Das haben wir für Heimatvertriebene und Aussiedler erreicht
  • Maßnahmen zum Erhalt des kulturellen Erbes der Heimatvertriebenen, der Aussiedler und der deutschen Minderheiten werden unter ihrer Einbeziehung – gegebenenfalls auch strukturell – weiterentwickelt
  • Im Sinne des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes tätige Einrichtungen werden gemeinsam mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und deutschen Minderheiten als Träger dieses Erbes sowie im Sinne der europäischen Verständigung für die Zukunft ertüchtigt.
  • Partizipativer Ansatz soll verstetigt werden
  • Stärkung der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen
  • Konzeption der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung soll in der aktuellen Legislaturperiode erfolgreich umgesetzt werden
  • Einrichtung einer Kommission zur Prüfung der Beseitigung von Nachteilen und Vermeidung von Härtefällen im Fremdrenten-Bereich (FRG)
  • Grundrente: Viele Kürzungen im FRG-Bereich werden dadurch ausgeglichen. Grundrente wird 10 Prozent über der Grundsicherung liegen. Da Arbeitszeiten aus den Herkunftsgebieten dabei berücksichtigt werden, fallen auch die meisten Spätaussiedler in den künftigen Anwendungsbereich dieser Regelung
  • Bekenntnis zu den deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten. Zusage der weiteren Förderung dieser Gruppen
  • Verständigungspolitische Arbeit mit unseren Nachbarn im Osten wird weiterhin gefördert
  • Das Gedenken an die Opfer des SED-Unrechtes und deren Rehabilitierung sollen weiterentwickelt und Antragsfristen im Zusammenhang mit den Rehabilitierungsgesetzen aufgehoben werden

Landwirtschaft: Heimische Erzeugung für starke ländliche Räume

Landwirt mit Traktor
Landwirt mit Traktor

Unser Ziel ist eine nachhaltige flächendeckende Landwirtschaft – sowohl ökologisch als auch konventionell. Nachhaltige Landwirtschaft und Naturschutz sind keine Gegensätze. Wir wollen eine multifunktional ausgerichtete, bäuerlich-unternehmerische, familiengeführte und regional verwurzelte Landwirtschaft erhalten. Der gesellschaftlich geforderte Wandel in der Landwirtschaft und die veränderten Erwartungen der Verbraucher bedürfen einer finanziellen Förderung – national wie europäisch.

Das haben wir für unsere Landwirte durchgesetzt
  • Klares Bekenntnis zum Erhalt der Vielfalt der Betriebe, insbesondere zur familiengeführten und regional verwurzelten Landwirtschaft
  • Weiterentwicklung und Entbürokratisierung der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) mit vergleichbarem Finanzvolumen: Erhalt der Direktzahlungen; Öffentliche Förderung besonders von Tier-, Natur- und Klimaschutz sowie der Wahrung sozialer Standards; Besondere Unterstützung ertragsschwacher Standorte mit geringen Bodenwerten
  • Finanzielle Beteiligung von Grundstückseigentümern am Netzausbau wird geprüft
  • Bundesweit einheitliches Gentechnikanbau-Verbot
  • Keine Patente auf Pflanzen und Tiere
  • Kein Klonen von Tieren
  • Erhalt der Saatgutreinheit
  • Gewährleistung des Vorsorgeprinzips und der Wahlfreiheit bei den neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien
  • Ausweitung des Ökolandbaus: nachfragorientierte Erhöhung des Flächenanteils auf 20 Prozent; Ausbau der Forschung; Förderung von Modell- und Demonstrationsprojekten zur regionalen Wertschöpfung und Vermarktung
  • Weiterentwicklung der Eiweißpflanzenstrategie
  • Überprüfung des Grünlandstatus
  • Unterstützung von Initiativen zur nachhaltigen, entwaldungsfreien Lieferketten von Agrarrohstoffen
  • Umsetzung einer Ackerbaustrategie für u.a. umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln
  • Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und insbesondere des Bienenschutzes
  • verstärkte Forschung zu innovativen Pflanzenschutzmitteln
  • Innovationsprogramm für digital-mechanischen Methoden
  • Fortschrittliche Digitalisierungspolitik; Weiterentwicklung der Themen Datenschnittstelle und standardisierte Datenformate; mit öffentlichen Mitteln erzeugte Daten müssen kostenlos und in geeigneten Formaten zur Verfügung gestellt werden o Wahrung der Datenhoheit über sensible und andere betriebsspezifischen Daten; Aus-, Fort- und Weiterbildungsstrategie
  • Einbrüche in Tierställe werden effektiv geahndet
  • Vorreiterrolle beim Tierwohl: Weiterentwicklung Nutztierstrategie und Einführung Tierwohllabel im mehrstufigen Aufbau
  • Bestandsschutz genehmigter Tierhaltungsanlagen bei Modernisierungsmaßnahmen zu Tierwohlzwecken
  • Bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme bei Nutz- und Heimtieren
  • Verzicht auf nicht-kurative Eingriffe bei Nutztieren (z.B. Schnabelkürzen bei Legehennen)
  • Entwicklung und Zulassung tierschutz- und praxisgerechter Alternativen zur Ferkelkastration
  • Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden für Tierversuche
  • Weiterentwicklung des Tierschutzes bei Wildtier- und Exotenhaltung, Qualzuchten, Tierbörsen, Internet und Versandhandel von lebenden Heimtieren, illegaler Welpenhandel, der Situation der Tierheime und Heimtierzubehör
  • Konsequente Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes durch Fortführung der „Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie“ und des One-Health-Ansatzes
  • Verkürzung und effektivere Kontrolle der Tiertransportzeiten auf EU-Ebene
  • Bündelung der Zuständigkeit für Angelegenheiten der Tierarzneimittel
  • Optimierung der Organisation der Tierseuchenvorsorge und –bekämpfung in Deutschland
  • Flächenverbrauch landwirtschaftlicher Produktionsfläche eindämmen
  • Erhalt einer ausgewogenen Agrarstruktur und Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen
  • Fortführung der Charta für Holz sowie der Waldstrategie 2020 als zentrale Leitlinie, ergänzt durch den Gedanken der Biodiversität
  • Errichtung eines Kompetenzzentrums für Wald und Holz
  • Bekenntnis zur Jagd als nachhaltige Nutzungsform
  • Förderung der qualitätsorientierten Herkunftsprofilierung, den internationalen Schutz dieser Bezeichnungen und der nachhaltigen Entwicklung im Weinbau
  • Stärkung der Betriebe im Gartenbausektor sowie Entwicklung einer Torfschutzstrategie
  • Nachhaltige Fischerei in der Nord- und Ostsee sowie im Binnenland
  • Überprüfung des Schutzstatus des Wolfes abhängig von seinem Erhaltungszustand sowie Erarbeitung eines geeigneten Kriterien- und Maßnahmenkatalogs zur Entnahme von Wölfe
  • Weiterentwicklung der Biogasanlagen im Zuge der Ausschreibungen
  • Ausweitung der Kriseninstrumente für den Milchmarkt und Modernisierung der Lieferbeziehungen
  • Bekenntnis zum eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystem mit bezahlbaren Beiträgen
  • Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei der Erschließung kaufkräftiger internationaler Märkte
  • Förderung guter Lebensmittel und gesunder Ernährung
  • Wirksame Reduzierung der Lebensmittelverschwendung: Weiterentwicklung der Initiative „Zu gut für die Tonne“; Überprüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums; Förderung intelligenter Verpackungen

Energiewende: Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit

Wir wollen im Energiebereich die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Energiewende zum Treiber für Energieeffizienz, Modernisierung, Innovationen und Digitalisierung im Strom-, Wärme-, Landwirtschafts- und Verkehrssektor wird, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland zu gefährden. Die dafür erforderliche Versorgungssicherheit muss durch entsprechende Rahmenbedingungen auch am deutschen Energiemarkt zuverlässig gewährleistet sein. Zentrale Orientierung bleibt das energiepolitische Zieldreieck von Versorgungssicherheit, verlässlicher Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit.

Das haben wir in der Energiepolitik durchgesetzt
  • Wahrung des Zieldreiecks bei der Energieversorgung: Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit
  • Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien auf 65 Prozent bis 2030
  • Stärkere Marktorientierung der Erneuerbaren Energien, Förderung intelligenter Vermarktungskonzepte sowie Investitionen in Speichermöglichkeiten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in allen Teilen Deutschlands und Geringhalten der EEG- und Systemkosten
  • Speichertechnologie voranbringen: Anpassung der Rahmenbedingungen, Bereitstellung von Mitteln und Einrichtung eines Fraunhofer- Instituts für Speichertechnologie, damit Deutschland wieder zum Standort für Batteriezellproduktion wird
  • Bessere Rahmenverbindungen für das Voranbringen einer Kopplung der Sektoren Wärme, Mobilität und Elektrizität in Verbindung mit Speichertechnologien
  • Stärkung der Wertschöpfung der Erneuerbaren Energien vor Ort mit Verbesserung der Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
  • Bessere Synchronisierung von Erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten
  • Weitere Anstrengungen zur Modernisierung der Energienetze, um die vorhandenen Netze höher auszulasten
  • Reform der Netzentgelte, um die Kosten verursachergerecht und unter Berücksichtigung der Netzdienlichkeit zu verteilen
  • Investitionen in die Digitalisierung der Verteilnetze
  • Weiterentwicklung und umfassende Modernisierung der Kraft-Wärme-Kopplung
  • Stärkung der Wasserstofftechnologie
  • Akzeptanz beim Energieleitungsbau schaffen durch stärkere Berücksichtigung des Naturschutzes und berechtigter Bürgerinteressen, u.a. durch mehr Erdverkabelung auch im Wechselstrombereich (vor allem an neuralgischen Punkten und wo technisch machbar)
  • Prüfung einer finanziellen Beteiligung der vom Netzausbau betroffenen Grundstückseigentümer an der Wertschöpfung des Netzausbaus
  • Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien
  • Beschleunigung der Energiewende im Wärmesektor

Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen

Wasserkraftwerk Isarwerk 1
Wasserkraftwerk Isarwerk 1

Wir wollen für unsere Kinder und Enkelkinder eine intakte Natur bewahren. Eine saubere Umwelt und der Schutz der Biodiversität sind unser Ziel. Dafür werden wir das Prinzip der Nachhaltigkeit umfassend beachten und wirksame Maßnahmen ergreifen, um den Artenschwund zu stoppen, die Landnutzung umweltgerechter zu gestalten, Wasser und Böden besser zu schützen, die Luft sauberer zu halten und unsere Ressourcen im Kreislauf zu führen. Wir stehen für eine Umwelt- und Klimapolitik, die die Bewahrung der Schöpfung und den Schutz natürlicher Ressourcen mit wirtschaftlichem Erfolg und sozialer Verantwortung erfolgreich verbindet.

Das haben wir im Klima- und Umweltschutz durchgesetzt

Klares Bekenntnis zu den Klimazielen

  • Klares Bekenntnis zu den bestehenden nationalen, europäischen und internationalen Klimazielen 2020, 2030 und 2050 für alle Sektoren unter Berücksichtigung sozialer Belange sowie der Beibehaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft
  • Um das Klimaziel 2020 so schnell wie möglich zu erreichen, werden das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und der Klimaschutzplan 2050 mit den für allen Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig umgesetzt und die notwendigen Ergänzungen vorgenommen.
  • Verabschiedung eines Gesetzes, das die Einhaltung des Klimaziels 2030 gewährleistet.
  • Schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung einschließlich eines Abschlussdatums. Eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ soll hierfür einen Plan vorlegen, der auch strukturpolitische Begleitmaßnahmen und eine finanzielle Absicherung für den Strukturwandel enthalten soll.
  • Sonderausschreibungen: Zubau von je 4 GW Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore Windenergiebeitrag zur Einsparung von 8 bis 10 Millionen Tonnen CO2
  • Stärkung des EU-Emissionshandelssystems als Leitinstrument. Zudem soll ein mindestens die G20 umfassendes und wenn möglich globales CO2-Bepreisungssystem angestrebt werden.
  • Stärkung sauberer ÖPNV
  • Förderung der Elektromobilität und Aufbau der Ladeinfrastruktur mit 100.000 Ladepunkten bis 2020
  • Weiterer Aufwuchs der internationalen Klimaschutzfinanzierung im Rahmen der Erhöhung der Mittel öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Mittel)
  • Beschleunigung der Energiewende im Wärmesektor zur Erreichung der Klimaziele mit den Grundsätzen der Technologieoffenheit und Wirtschaftlichkeit

Energieeffizienzstrategie fortführen

  • Einführung einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Der Antragsteller erhält dabei ein Wahlreicht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens.
  • Fortsetzung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, das z. B. den Austausch von alten, ineffizienten Heizungsanlagen, gegen moderne, hocheffiziente Heizungen fördert.
  • Erarbeitung eines modernen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), in dem die Vorschriften Energieeinsparverordnung (EnEV), des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammengeführt werden. Eine Umstellung künftiger gesetzlicher Anforderungen auf die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2023 wird geprüft.

Verantwortungsvoller Umgang mit den Ressourcen

  • Schutz der biologischen Vielfalt: wirksames Engagement gegen Insektensterben, Initiativen für saubere Luft, Schutz von Wasser und Böden
  • „Aktionsprogramm Insektenschutz“, das die Lebensbedingungen für Insekten verbessert.
  • Verbesserung der Luftqualität in Städten durch emissionsarme Mobilität. Dafür werden z. B. eine Sonderabschreibung für gewerblich genutzte E-Fahrzeuge eingeführt und bis 2020 100.000 zusätzliche Ladepunkte errichtet. Fahrverbote in Städten sollen vermieden werden.
  • Halbierung des Flächenverbrauchs bis 2030 auf maximal 30 Hektar pro Tag. In diesem Zusammenhang wird geprüft, mit welchen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.
  • Vermeidung von Flächenverbrauch durch die Flexibilisierung der Ausgleichsinstrumente
  • Ausbau und Stärkung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms
  • Weiterentwicklung der Abwasserabgabenordnung mit dem Ziel, die Gewässerverunreinigungen zu reduzieren
  • Minderungsstrategie zur Einschränkung des Glyphosat-Einsatzes, mit dem Ziel die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden
  • Dialog mit der Landwirtschaft für eine gewässerschonende Bewirtschaftung.
  • Verbesserter Schutz der Meere vor Vermüllung
  • Mantelverordnung zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Boden und Grundwasser bei gleichzeitig praxistauglicher und kosteneffizienter Ausgestaltung
  • Stetige Überprüfung bestehender und neuer Subventionen gemäß den subventionspolitischen Leitlinien und dem Prinzip der Nachhaltigkeit

Ein neuer Aufbruch für Europa

EU-Fahnen
EU-Fahnen

Die Europäische Union ist ein historisch einzigartiges Friedens- und Erfolgsprojekt und muss es auch künftig bleiben. Sie verbindet wirtschaftliche Integration und Wohlstand mit Freiheit, Demokratie und sozialer Gerechtigkeit. Kern dieser europäischen Vision ist, dass die EU ihre gemeinsame politische und wirtschaftliche Kraft nutzt, um Frieden nach außen und Sicherheit und Wohlstand nach innen zu schaffen. Heute steht Europa vor der schwierigsten Aufgabe seit seiner Gründung. Die Länder Europas müssen zusammenhalten und Herausforderungen als Partner gemeinsam angehen.

Das haben wir in der Europapolitik erreicht
  • Starkes und wettbewerbsfähiges Europa als Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit
  • Die Europäische Union muss ihre Werte und Wohlstandsversprechen bewahren und erneuern
  • Europa bürgernäher und transparenter machen und neues Vertrauen gewinnen
  • Bekenntnis zu Europa als Stabilitätsunion und eigenverantwortlicher Haftung der Mitgliedsstaaten
  • Absage an Eurobonds, Transfer- und Schuldenunion – der Stabilitäts- und Wachstumspakt
  • Absage an Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme
  • Förderung gelebter Subsidiarität: Stärkung der Handlungsspielräume von Kommunen und Ländern
  • Sicherung einer starken EU-Kohäsionspolitik in allen Regionen
  • Wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen und Ausbau von Frontex zu einer echten europäischen Grenzpolizei.
  • Bessere Steuerung und Ordnung in der Flüchtlings- und Migrationspolitik durch die EU. Umfassende Bekämpfung von Fluchtursachen. Gemeinsamer EU-Außengrenzschutz sowie solidarische Verantwortungsteilung in der EU
  • Konsequenter Bürokratieabbau (1:1 Umsetzung von EU-Vorgaben und one-in-one-out auf europäischer Ebene)
  • Gründlichkeit vor Schnelligkeit bei der EU-Erweiterung: umfassende, nachhaltige und unumkehrbare Reformen beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Korruption bei Beitrittskandidaten
  • Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auf Eis legen, keine Visaliberalisierung
  • Stärkere Zusammenarbeit bei der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (PESCO)
  • Stärkung und Erneuerung der deutsch-französischen Zusammenarbeit
  • Ausbau der Beziehungen zu unserem Nachbarland Polen

Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt

Weltkugel

Deutsche Außenpolitik ist dem Frieden verpflichtet und fest in den Vereinten Nationen und der Europäischen Union verankert. Wir setzen uns für eine dauerhaft friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt ein. Gemeinsam mit unseren Partnern verfolgen wir einen umfassenden und vernetzten Ansatz. Dabei setzen wir auf Diplomatie, Dialog und Kooperation sowie Entwicklungszusammenarbeit. In diesem Rahmen bleibt die Bundeswehr – wie im Weißbuch von 2016 dargelegt – ein unverzichtbarer Bestandteil deutscher Sicherheitspolitik. Unsere Politik basiert auf unseren Werten und dient unseren Interessen.

Das haben wir in der Außen- und Sicherheitspolitik durchgesetzt

Außen- und Sicherheitspolitik

  • Mehr Verantwortungsübernahme für Frieden und Sicherheit
  • Bekenntnis zu Bündnisverpflichtungen und Allianzen: insbesondere zur NATO; Transatlantische Partnerschaft als Werte- und Interessensgemeinschaft festigen
  • Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen weltweit sowie zur Friedenssicherung durch internationales Engagement
  • Zentrales Interesse, den politischen Prozess zur Überwindung des Syrien-Konflikts in Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern mitzugestalten. Deutsches Engagement, damit die Menschen wieder in ihre Heimat zurückkehren können; Fortsetzung und Anpassung unseres Engagements im Rahmen des Anti-IS-Koalition
  • Rückkehr zu auf gegenseitigem Vertrauen und friedlichem Interessensausgleich basierenden Beziehungen zu Russland. Abbau der Sanktionen Zug um Zug gegen Einhaltung des Minsker Abkommens.
  • Bekenntnis zu besonderer Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel als jüdischem und demokratischem Staat und dessen Sicherheit.
  • Bekenntnis zum Freihandel. Stärkung zentraler Organisationen eines regelbasierten Wirtschafts- und Handelssystems
  • Bekenntnis zu Religionsfreiheit und beharrlicher Einsatz gegen Christenverfolgung weltweit

Verteidigung

  • Trendwenden Personal, Material und Finanzen konsequent fortsetzen
  • Landes- und Bündnisverteidigung stärker akzentuieren
  • Bekenntnis zu den Budget- und Investitionszielen der NATO
  • Weitere Erhöhung des Verteidigungsetats über den bisherigen Finanzplan hinaus
  • Mehr Personal, beste Ausbildung und moderne Ausstattung bei der Bundeswehr
  • Die Bundeswehr soll auch in den kommenden Jahren ein moderner, wettbewerbsfähiger, demographiefester und attraktiver Arbeitgeber bleiben. Klar ist: Kern der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist ausreichendes, qualifiziertes und hochmotiviertes militärisches und ziviles Personal. Deshalb Weiterentwicklung der Agenda Attraktivität und der Personalstrategie der Bundeswehr. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Sicherstellung bedarfsgerechter Unterkünfte auch für nicht unterkunftspflichtige Soldaten
  • „Trendwende Ausbildung“ evaluieren, überprüfen und weiterentwickeln
  • Schnelle und unbürokratische Bearbeitung von Anträgen auf Wehrdienstbeschädigungen
  • Gehalts- und Besoldungsstrukturen der Bundeswehr wettbewerbsgerecht gestalten, Dienstrecht flexibilisieren, hohe Belastungen der Soldaten besser ausgleichen und bessere soziale Absicherung der Bundeswehrangehörigen erreichen.
  • Optimierung der Prozesse und Stärkung der Handlungskompetenz der Bundeswehr bei der engen Zusammenarbeit der Bundeswehr mit Länderbehörden
  • Zusätzlich entstehende Haushaltsspielräume prioritär nutzen, um neben Verteidigungsausgaben zugleich die Mittel für Krisenprävention, humanitäre Hilfe, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit ausgehend von der Grundlage des 51. Finanzplans angemessen zu erhöhen im Verhältnis 1:1 beim Verteidigungshaushalt zu Ausgaben im Rahmen der ODA-Quote.
  • Bei Erneuerung, Modernisierung und Erweiterung der Bundeswehr Beschleunigung der Prozesse, insbesondere des Beschaffungswesens
  • Stärkung der europäischen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich (PESCO). Fähigkeits- und Rüstungskooperationen innerhalb Europas effizienter machen
  • Bekenntnis zum Erhalt nationaler Schlüsseltechnologien
  • Fortführung der Entwicklung der Euro-Drohne im europäischen Rahmen
  • Digitalisierung der Bundeswehr konsequent fortsetzen. Einrichtung einer „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ (ADIC) sowie eines IT-Sicherheitsfonds zum Schutz sicherheitsrelevanter Schlüsseltechnologien zur Sicherstellung technologischer Innovationsführerschaft
  • Militärische Fähigkeiten im Europa stärker gemeinsam planen, entwickeln, beschaffen und betreiben. Klar ist: Wertschöpfung soll dort erfolgen, wo die beste unternehmerische und technologische Kompetenz in Industrie und Mittelstand liegt.

Entwicklungspolitik

  • Mehr Geld für Fluchtursachenbekämpfung und Umsetzung von Rückkehrerprogrammen
  • Weiterentwicklung der Strukturen der EU-Entwicklungspolitik
  • Mehr Mittel für Entwicklungszusammenarbeit, zivile Krisenprävention, humanitäre Hilfe. Finanzielle Mittel im Bereich Entwicklungshilfe und Verteidigung sollen im Verhältnis 1:1 erhöhen. Ziel ist die Erreichung der ODA-Quote von 0,7 Prozent
  • Marshall-Plan mit Afrika umsetzen. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas ist eine zentrale Aufgabe unserer Zeit
  • Überwindung von Hunger und Armut in der Welt als ein wesentliches Ziel unserer Entwicklungspolitik. Einsatz für gerechten Zugang zu Land, Wasser und Fischgründen für die lokale Bevölkerung
  • Förderung fairen Handels: Vorreiterrolle Deutschlands bei fairer EU-Handelspolitik
  • Bekenntnis zur internationalen Verpflichtung bei der Erfüllung der ODA-Quote.

Rüstungspolitik

  • Ziel sind gemeinsame europäische Rüstungsexportpolitik und Fortentwicklung gemeinsamer Standpunkte der EU.
  • Vermeidung eines konventionellen und nuklearen Wettrüstens auf unserem Kontinent.
  • Deutschland wird neue Initiativen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung ergreifen.
  • Entschlossener Einsatz für die weltweit verifizierbare Abrüstung von allen Massenvernichtungswaffen.
  • Ziel unserer Politik ist eine nuklearwaffenfreie Welt. 

Der Koalitionsvertrag zum Nachlesen

Koalitionsvertrag
Koalitionsvertrag

Hier gibt es den gesamten Koalitionsvertrag zum Nachlesen.