Presseerklärung von Marlene Mortler MdEP

Forderung zu Antibiotika-Kontrollen

Mortler fordert gleiche Bedingungen bei Antibiotika-Kontrollen und Schutz heimischer Schlachtbetriebe

Brüssel, 25. Juni 2021. Gestern hat das Europäische Parlament den Bericht des Umweltausschusses mit großer Mehrheit im Plenum angenommen, der sich mit amtlichen Kontrollen von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern zur rechtlich korrekten Anwendung von Antibiotika beschäftigt. Der Bericht bezieht sich auf den Vorschlag der Europäischen Kommission und stieß auch vorab bei den Mitgliedern des Umweltausschusses auf Zustimmung.

Als Schattenberichterstatterin der EVP-Fraktion betonte Marlene Mortler mit Blick auf den Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe die Bedeutung gleicher Bedingungen in den EU-Mitgliedstaaten einerseits und für die Partner aus Drittstaaten andererseits.

„Beim Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung sind wir in der EU und vor allem in Deutschland schon auf einem guten Weg. So ist der Einsatz dieser Arzneimittel in der Tierhaltung deutlich zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, im globalen Wettbewerb gleiche Chancen für EU- und Nicht-EU-Staaten zu schaffen. Deshalb gehen die Pläne der EU-Kommission in die richtige Richtung. Denn bereits seit 2006 ist die vorbeugende Gabe von Antibiotika in der Tierhaltung in Europa grundsätzlich verboten!

Auf Vorschlag der EVP-Fraktion hat sich das Europäische Parlament zusätzlich für den Schutz der regionalen bzw. lokalen Schlachtbetriebe ausgesprochen. Kleine, nicht lizensierte Schlachtbetriebe sollen ihr Fleisch auch zukünftig in kleinen Mengen vermarkten dürfen. Denn sie sind bereits stark reguliert, zum Beispiel bei den Schlachtbedingungen oder hinsichtlich der Hygiene bei der Zerlegung und Verarbeitung des Fleisches.

Wenn wir im Rahmen der Farm to Fork Strategie wieder mehr und weiterhin regionale Kreisläufe und kurze Lebensmittelketten fördern wollen, dann müssen wir unseren heimischen Schlachtbetrieben eine Chance geben!“

Das Parlament ist sehr daran interessiert, mit der Kommission und dem Rat im Rahmen der möglichen Trilogsitzung zügig zu verhandeln, damit die Kommission noch bis 2022 die erforderlichen Rechtsakte verabschieden kann.