Pressemitteilung

Frauen sind keine Ware! Für ein Sexkaufverbot jetzt?!

Frauen-Union Bayern fordert gezielte Hilfe

Vor fünf Jahren ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Die Frauen-Union Bayern erachtet es als dringend notwendig nun Bilanz ziehen und die Auswirkungen des Gesetzes zu bewerten. Sie hat daher eine Projektgruppe ins Leben gerufen, die das Thema aufgreift und sich intensiv damit beschäftigt.
Die Landesvorsitzende Ulrike Scharf stellt klar: „Prostitution wirkt sich auf unsere Gesellschaft und das Frauenbild aus. Wir müssen Bewusstsein für dieses Thema schaffen und die aktuelle, geschlechterdiskriminierende Situation verändern!“.

Für die Projektgruppenleitung und ehemalige Bundestagsabgeordnete Barbara Lanzinger ist in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass „nicht die Prostitution alleine das Thema ist.“ Für sie ist wichtig, dass es eingebunden in den Gesamtbereich Menschenhandel, organisierte Kriminalität und Geldwäsche betrachtet wird. „Denn dort wird das eigentliche Geld gemacht.“, so Lanzinger. Und erklärt weiter „unser Ziel muss es sein einen Weg zu finden, wie wir diese Zustände verbieten und unterbinden, sie ächten und gleichzeitig unsere Gesetzte einhalten!“.

Die Hanns-Seidel-Stiftung hat am 19.Oktober 2021 gemeinsam mit der Projektgruppe der Frauen-Union in diesem Zusammenhang zu einer Expertenrunde mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, dem Kreisverwaltungsreferat München, Fachberatungsstellen und der Politik geladen. Alle Akteure sind sich einig, dass etwas passieren muss. Die Ausbeutung, die Gewalt an Frauen, die Geldwäsche und vor allem der Menschenhandel muss unterbunden werden.
Für die Landesvorsitzende Scharf ist nach dem konstruktiven Austausch klar: „Fachberatungsstellen sind eine wichtige Säule und eine Hilfe zum Ausstieg der Frauen aus der Prostitution. Wir benötigen neben der Erneuerung des Prostituiertenschutzgesetzes auch eine Verbesserung der Situation der Fachberatungsstellen. Die Frauen brauchen gezielte Hilfe bei der Bewältigung ihrer erlebten Traumata.“

Das Prostituiertenschutzgesetz wurde 2017 im Bundestag verabschiedet mit dem Ziel die Frauen besser vor Gewalt und Zwang zu schützen. Neu in diesem Gesetz war beispielweise die Anmeldepflicht und die verpflichtende Gesundheitsberatung der Prostituierten. Diese arbeiten in der Regel unter menschenunwürdigen Bedingungen und leben in Abhängigkeit ihrer Zuhälter. Ende 2019 gab es in etwa 40.000 angemeldete Prostituierte, jedoch geht man von einer Dunkelziffer in Höhe von ca. 400.000 Frauen in Deutschland aus. Die Corona-Pandemie hat die Situation von vielen Prostituierten noch weiter verschärft. Die vorübergehende Schließung der Bordelle hat aufgezeigt, wie abhängig die Prostituierten tatsächlich von ihren Zuhältern sind. Die Zahl der angemeldeten Prostituierten ist nach Öffnung der Bordelle nicht auf die bisherige Anzahl zurückgegangen. Es lässt sich klar festhalten, dass viele Frauen den Schritt aus der illegalen Prostitution nicht mehr zurückfinden.

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