Bürokratieabbau bei Institutionen und Verfahren der EU

Die MU-Landesversammlung hat beschlossen:

Deutschland profitiert von Europa als Friedensgarant, vom Europäischen Binnenmarkt und von gemeinsamer Währung und Handelsverträgen. Erfolge speziell aus wirtschaftlicher Sicht sind die europaweite Stärkung Dualer Ausbildungsstrukturen, die Durchsetzung des Leistungsschutzrechts sowie der erfolgreiche Abschluss weiterer Handelsabkommen etwa mit Japan, Kanada und Mexico.

Hausforderungen der Zukunft liegen in der Steuerung und Begrenzung von Migration, dem Schutz der Außengrenzen, einer gemeinsamen Sicherheitspolitik, der Digitalisierung sowie in der Weiterentwicklung von Binnenmarkt und Handelsverträgen. Die Antwort auf "America First" ist hier "Europa gemeinsam".

Zugleich muss die Union flexibel bleiben, um schnell zu sein, und etwa bei Sicherheitsfragen auch zwischenstaatliche Lösungen ausbauen helfen. Anstatt einer "immer engeren Union" bedarf es einer "immer besseren Union".

Zudem muss der Bürokratieabbau konsequent fortgeführt werden. Auch wenn parteipolitische Unterschiede jetzt sichtbarer sind, etwa bei der Datenschutzgrundverordnung und die Gesetzgebung der Kommission mittlerweile einer Selbstbeschränkung und sogar unabhängigeren Kontrolle unterliegt, dauert europäische Gesetzgebung häufig zu lange und steht in manchen Punkten gegen das

Subsidiaritätsprinzip. Ein Beispiel ist das Aushöhlen der Tarifautonomie durch den Versuch europäischer Vorgaben für neue Arbeitnehmer - und Arbeitgeberdefinitionen sowie Vorstöße für eine europäische Arbeitslosenversicherung.

 

Wir fordern deshalb:

Verkleinerung der EU-Kommission: Die Institutionen müssen verständlicher für den Bürger sein und doppelte Zuständigkeiten vermeiden. Deshalb ist es notwendig, die Europäische Kommission von 28 auf 15 Kommissare zu reduzieren. Den fünf größten Nettozahlern pro Kopf steht dabei das Recht zu, dauerhaft einen Kommissar zu stellen. Die anderen Kommissare sind allen verbleibenden Mitgliedstaaten anhand eines Rotationsprinzips zuzuschreiben.

Bessere Folgenabschätzung von EU-Gesetzen: Bürokratie entsteht oftmals im nachgelagerten Gesetzgebungsprozess durch die Änderungen des Europäischen Parlaments oder der Mitgliedstaaten. Verbindliche Folgenabschätzungen müssen daher auf alle Stufen des gesetzgeberischen Verfahrens ausgeweitet werden und einen verpflichtenden KMU-Test, der Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen analysiert, enthalten. Kein mittelstandsrelevantes

Gesetzgebungsverfahren darf ohne finale Folgenabschätzung abgeschlossen werden. Zu diesem Zweck muss der Ausschuss für Regulierungskontrolle nach dem Vorbild des deutschen Normenkontrollrats unabhängiger und vergrößert werden. 

Mitgliedsstaaten müssen Umsetzungen Europäischer Gesetzgebung, bei denen sie über EU-Vorgaben hinausgehen (sogenanntes Goldplating), verbindlich dokumentieren. Jede neue EU-Richtlinie oder Verordnung muss zudem mit Regulierungsentlastung einhergehen: "one in - one out".

Aktivere Subsidiarität: Subsidiarität ist unser Leitprinzip für die Zusammenarbeit der nationalen und europäischen Gesetzgebung. Es müssen konkretere, materielle Leitlinien zum Subsidiaritätsprinzip erarbeitet werden. Nationale Parlamente benötigen mehr Zeit, Subsidiaritätsbedenken gegenüber der Europäischen Union zu formulieren. Die entsprechende Einspruchsfrist ist von acht auf 12 Wochen zu verlängern. Auch sollten EU-Fragen von besonderer Bedeutung grundsätzlich im Deutschen Bundestag debattiert werden, bevor die Bundesregierung Entscheidungen in Brüssel trifft.