Lebensstandard sichern - Zulagenrente verbessern

Die MU-Landesversammlung hat beschlossen:

Wir stehen für eine verlässliche Altersvorsorge. Um dabei ein den Lebensstandard sicherndes Vorsorgeniveau zu kommen, setzen wir auf einen Dreiklang aus gesetzlicher Rente und privater und betrieblicher Altersvorsorge. Wir haben das Ziel, dass diese Angebote für jeden attraktiv sein müssen und damit auch von nahezu allen Erwerbstätigen genutzt werden.

Wir fordern daher eine umfassende Reform der privaten Zulagen‐Rente („Riester“).

Der Möglichkeit einer Zulagen‐Rente soll auf alle steuerpflichtigen Erwerbstätigen ausgeweitet werden, also auch auf die Selbstständigen und Freiberufler.

Die Gewährung der Zulagen muss vollständig automatisiert über die Finanzverwaltung erfolgen. Der bisherige komplizierte und fehleranfällige Zulagenantrag kann damit entfallen. Sämtliche für die Prämien‐ und Zulagenberechnung erforderlichen Daten sind bei den Finanzverwaltungen vorhanden. Es müssen nur die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für deren automatisierte Nutzung geschaffen werden. Damit entfällt die aufwändige Bürokratie beim Sparer fast vollständig und vereinfacht auch für die Anbieter und die Behörden das Verfahren deutlich und verringert damit die Kosten.

Die Finanzämter sollen jährlich sowohl die Sparer als auch diejenigen, die noch keine Zulagen‐Rente abgeschlossen haben, über die ihnen zustehenden staatlichen Zulagen informieren und – ähnlich der Renteninformationen – Versorgungsszenarien vorrechnen, um damit jedem Erwerbstätigen die Vorzüge und Effekte der Zulagen‐Rente deutlich zu machen.

Diese Informationen sollen in das einheitliche Renteninformationssystem einfließen, um dem Bürger sein Gesamtvorsorgeniveau anzuzeigen.

Der Förderhöchstbetrag sollte 4 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze betragen, damit die Altersvorsorge die Inflationsentwicklung berücksichtigt.

Die bisherige Zulagenstelle soll die Berechnungen für die Finanzverwaltung übernehmen.