Positionspapier Ladenschluss

Beschluss des Landesvorstands der Mittelstands-Union

vom 19. Juli 2019 in Ansbach

 

Positionspapier zum Thema Ladenöffnungszeiten

 

In Bayern gibt es kein eigenes Ladenschlussgesetz, es gilt das Bundesgesetz. Das heißt, die Läden können von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr öffnen. Für die Öffnung von Läden am Sonntag gibt es im Ladenschlussgesetz Ausnahmetatbestände. Aus Anlass von Märkten und Veranstaltungen kann an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr ein verkaufsoffener Sonntag festgesetzt werden. Die Gerichte haben dazu gerade in jüngster Zeit sehr restriktive Urteile erlassen. Es reicht somit beispielsweise nicht, wenn eine Veranstaltung einen großen Besucherstrom auslöst. Gerade für touristische Orte müsste es weniger restriktive Regeln geben. Insbesondere die Streichung der umstrittenen Anlassbezogenheit würde nicht nur dem Handel, sondern auch den Kommunen die notwendige Rechtssicherheit geben. In einigen Kommunen wurden geplante verkaufsoffene Sonntage abgesagt, da Verdi damit gedroht hatte, gegen diese Sonntagsöffnung juristisch vorzugehen. Die Abschaffung der Anlassbezogenheit wäre nicht nur weniger Bürokratie, sondern würde auch die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage entscheidend erleichtern. Es geht nicht um eine generelle Sonntagsöffnung. Einzige Ausnahme sollen die vier möglichen verkaufsoffenen Sonntage sein. Die Sonntagsöffnung muss die Ausnahme bleiben. Wir wollen keine Erhöhung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage. Allerdings tragen sie zur Belebung der Innenstädte bei, binden zusätzliche Kaufkraft und verbessern das Image einer Stadt.

 

Positionierung/Forderung:

  • Anlassbezogenheit bei den 4 Sonntagen abschaffen (Verweis auf Grundgesetz bekannt; Sachgründe formulieren: Erhaltung, Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen Einzelhandels und zentraler Versorgungsbereiche / Belebung der Innenstädte, Ortskerne und Ortsteilzentren
  • Anzahl (4) nicht erweitern
  • Keine räumliche Begrenzung
  • Sortimentsabgrenzung in touristischen Gebieten aufheben
  • Öffnungszeiten nicht ausweiten; werktägliche Öffnungszeiten nicht ausweiten; Schaffung von bis zu vier langen Einkaufsnächten und oder Events wie Weihnachtsmärkte