Positionspapier

Verdienstgrenze Minijob

Beschluss des Landesvorstands der Mittelstands-Union am 01. August 2019 
 
Positionspapier Zum Thema „Verdienstgrenze Minijob“ 

 

Die Entwicklung der Tarif- und auch der Effektivlöhne geht kontinuierlich nach oben. Die regelmäßigen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns führen dazu, dass Mitarbeiter in ihrem Minijob weniger Stunden arbeiten dürfen – und damit natürlich real, also unter Berücksichtigung der Verbraucherpreissteigerung, auch weniger Geld in der Tasche haben. Den Betrieben fehlen die geleisteten Arbeitsstunden und sie können sie aufgrund der ohnehin bestehenden Personalknappheit auch nicht ersetzen. Die letzte Anpassung der Verdienstgrenze beim Minijob erfolgte vor über sechs Jahren, von 400 auf 450 Euro pro Monat. Die Verdienstgrenze muss daher dringend an die Lohnentwicklung angepasst und dynamisiert werden. Darin liegt nicht, wie teilweise behauptet wird, eine Ausweitung der Minijobs. Sondern es wird lediglich die weitere Aushöhlung und Entwertung der Minijobs gestoppt. Der Koalitionsausschuss am 28. August 2018 hat richtigerweise eine Anhebung der Verdienstgrenze in der sog. Gleitzone von 800 Euro auf 1.300 Euro beschlossen, um die Sozialabgabenbelastung von Geringverdienern zu verringern. Was jedoch bei den Midi-Jobs recht ist, muss bei den Minijobs billig sein.

So profitieren zum einen Beschäftigte in Minijobs von der positiven Lohn- und Gehaltsentwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Gleichzeitig verhindert eine solche moderate Erhöhung eine unverhältnismäßige und missbräuchliche Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, können für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wichtige Brücke in den Arbeitsmarkt sein. Minijobber sind keine Arbeitnehmer „zweiter Klasse“, sondern haben die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie alle anderen z.B. auf Vergütung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz. Für Unternehmen stellen Minijobs ein wesentliches Flexibilisierungsinstrument dar.

Die im Entschließungsantrag der Bayerischen Staatsregierung angestrebte einmalige Erhöhung um 80 Euro auf 530 Euro ist zu begrüßen. Noch sinnvoller wäre die Dynamisierung der Minijob-Verdienstgrenze in Form einer automatischen Kopplung an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns. Diese Berechnungsmethode hätte den Vorteil, dass Beschäftigte, Betriebe und Sozialversicherungsträger mindestens ein halbes Jahr im Voraus wissen, worauf sie sich einzustellen haben. Der Mindestlohn vollzieht in der Regel die Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamtes nach.

Die Vorteile, die Minijobs für Unternehmen, Mitarbeiter und den Arbeitsmarkt bieten, können nur zum Tragen kommen, wenn die Minijobs dauerhaft funktionsfähig bleiben. Dafür muss die 450-Euro-Verdienstgrenze heraufgesetzt und dynamisiert werden.