Landesvorstand

Ablehnung eines Rechtsanspruches auf Homeoffice

Der Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Mittelstands-Union der CSU beschließt am 07. Mai 2020:

Die Mittelstands-Union Bayern lehnt ein grundsätzliches, gesetzliches Anrecht auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz für Arbeitnehmer ab. Dies würde einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und in das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bedeuten.

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass das Arbeiten von Zuhause in gewissen Branchen möglich ist und auch persönliche und unternehmerische Vorteile mit sich bringen kann. Diese Erkenntnisse und Interessen gilt es individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzuwägen. Der Staat darf hierauf keinen Einfluss nehmen.