AKH Landesvorstand

AKH begrüßt den Entwurf des neuen Hochschulinnovationsgesetzes

„Das Hochschulinnovationsgesetz ist auf den Weg gebracht. Ein wichtiger und wegweisender Schritt für den Hochschulstandort Bayern“, freut sich AKH-Landesvorsitzender Dr. Stephan Oetzinger, MdL. Nach 15 Jahren stellt es weitere Weichen und schafft Rahmenbedingungen, um Bayern als Wissenschafts- und Forschungsstandort weiter zu stärken. „Unser hochschulpolitisches Ziel wird dadurch einmal mehr deutlich. Bayern will Weltspitze sein“, so Oetzinger weiter.

„Gemeinsam mit der Hightech Agenda von Ministerpräsident Dr. Markus Söder gehört das neue Hochschulrecht zu den zentralen Bausteinen der bayerischen Wissenschaftspolitik. Es sind zwei Seiten einer Medaille, die sich gegenseitig ergänzen“, stellt der Landesvorsitzende fest.

Durch mehr Freiheit und Eigenverantwortung sollen Bayerns Hochschulen und Universitäten nachhaltig gestärkt und der Transfer in die Gesellschaft weiter ausgebaut werden. Dadurch verbessern sich die Rahmenbedingungen für alle Statusgruppen an den Hochschulen. Das neue Hochschulrecht bietet den Rahmen, zusätzliche Stellen an den Hochschulen und Universitäten zu schaffen und die besten Köpfe nach Bayern zu holen und ihre eigenen Kräfte zu entfesseln.

Mit dem Gesetzentwurf legt Wissenschaftsminister Bernd Sibler, MdL ein Gesetz vor, das eine Benchmark für die deutsche Wissenschaftslandschaft darstellt. Neben den milliardenschweren Finanzmitteln der Hightech Agenda bietet es die rechtlichen Rahmenbedingungen für noch mehr Dynamik an den bayerischen Hochschulen und Universitäten. Außerdem führt das Innovationsgesetz die bisher bestehenden, separaten Gesetze - Hochschulgesetz und Hochschulpersonalgesetz - zusammen.