MU-Vorsitzender Hans Michelbach

Mit dem Steuergesetz wird heute eine langjährige Forderung zur Entbürokratisierung für den Mittelstand erfüllt, so der MU-Vorsitzende und Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Bundestagsfinanzausschuss, Dr. h.c. Hans Michelbach, MdB:

Mit der Anhebung der Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) auf 800 Euro entlasten wir vor allem die vielen kleinen und mittelständischen Betriebe. Damit schaffen wir einen Bürokratieabbau für den Mittelstand. Wirtschaftsgüter bis 800 Euro müssen lediglich im Jahr der Anschaffung einmalig in ein Verzeichnis aufgenommen werden. Dadurch kann weiterhin die Ermittlung der Nutzungsdauer entfallen, die zeitaufwändig und streitanfällig ist. Damit entlasten wir gerade kleine Unternehmen mit wenigen Beschäftigten und geringem Eigenkapital.

Weiterhin regeln wir die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen. Damit scheitern wirtschaftlich sinnvolle Unternehmenssanierungen nicht mehr an steuerlichen Hürden und die betroffenen Unternehmen erhalten Planungssicherheit. Die Regelung bietet nun auch für die Gewerbesteuer Rechtssicherheit, denn die Steuerfreiheit gilt hier gleichermaßen. Die bisherige gesonderte Entscheidung der Gemeinde entfällt. Allerdings bedarf die Regelung vor Ihrem Inkrafttreten noch die Zustimmung der EU-Kommission.

Schließlich wird die bisherige Steuerfreiheit des sogenannten INVEST-Zuschusses auf 100.000 Euro angehoben. Wir leisten damit einen weiteren Beitrag für junge innovative Unternehmen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital und damit den Wagniskapitalstandort Deutschland. Zudem wird die Steuerfreiheit auf den zusätzlichen EXIT-Zuschuss ausgedehnt.

Ende