Die CSU-Senioren fordern bei der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung deutlich mehr Schutz für Fußgänger

München – Das Bundeskabinett hat eine Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beschlossen, wonach die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt sein wird. Grundsätzlich spricht sich die Senioren-Union in der CSU (SEN) für diese Entscheidung zugunsten einer nachhaltigen Mobilität aus.

Jedoch lehnt die SEN die Regelung strikt ab, zukünftig Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 km/h auch auf Gehwegen zuzulassen. Die Euphorie über die genannten Fahrzeuge ist nachvollziehbar, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gestattung von Elektro-Tretrollern auf Gehwegen ein unkalkulierbares Unfallrisiko mit sich bringen würde. Schon jetzt gefährden zahlreiche Radfahrer, die rechtswidrig Bürgersteige nutzen, die Sicherheit der Fußgänger. Eine zusätzliche Gestattung von Elektrokleinstfahrzeugen würde das bereits bestehende Unfallrisiko potenzieren.

Erfahrungswerte zeigen, dass viele Fahrradfahrer schon jetzt auf Bürgersteigen ohne die Einhaltung von Regularien „surfen“ – beispielsweise in der Dunkelheit ohne Licht. Wenn ein Fahrzeug von hinten kommt, kann bereits ein unbedachter Schritt zur Seite zum Zusammenstoß führen. Älteren Menschen – nicht selten unsicher auf den Beinen – hilft es aber nicht einmal, wenn sie das Fahrzeug kommen sehen, weil sie nicht mehr schnell beiseite springen können. Für Blinde und Sehbehinderte stellt sich die Situation noch schlimmer dar.

Deshalb fordert die SEN eindringlich, dass dort, wo ein Radweg vorhanden ist, alle Elektrokleinstfahrzeuge – auch die mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h – diesen nutzen müssen und keinesfalls auf dem Gehweg fahren dürfen. Wenn kein Radweg vorhanden ist, darf höchstens Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) gefahren werden. Bei offensichtlicher Gefahrenlage (z.B. Gedränge) muss das Fahrzeug geschoben werden.

Zudem sei eine generelle Versicherungspflicht für motorisierte Fahrzeuge aller Art einzuführen.