Mittelstand ist gegen die Aufweichung der HOAI

Die Mittelstands-Union spricht sich gegen eine Aufweichung der Honorarverordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) aus.

Vor kurzem hatte der Generalanwalt des EuGH die Schlussanträge zum Vertragsverletzungsverfahren gegen die Dienstleistungsrechtlinie der EU seitens Deutschland in Bezug auf die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) vorgelegt. Laut dem Urteil des Generalanwalts liege eine Vertragsverletzung vor.

Der Landesvorsitzende der Mittelstands-Union und ehemalige Wirtschaftsminister Bayerns Franz Josef Pschierer MdL hat das Urteil des Generalanwalts scharf kritisiert: „Die HOAI setzt die Mindest- und Höchstgebühren für Planungsleistungen für Architekten und Ingenieure fest. Diese Preiskorridore sichern vor allem die Qualität der Planungsleistungen, schützen die Verbraucher vor Preisdumping und damit minderer Qualität und Bausicherheit und im Falle von Höchstgebühren vor überhöhten Honorarforderungen. Gerade im Bauwesen dürfen wir uns weder mit minderwertigen Planungen noch mit bauhemmenden, überteuerten Planungskosten zufriedengeben. Die HOAI hat sich daher bewährt.“ Dies würden mehrere statistische und volkswirtschaftliche Gutachten von betroffenen Berufsverbänden belegen.

Auch MU-Vorstandsmitglied Markus Ferber MdEP hat die Argumentation des Generalanwalts kritisiert: „Es darf nicht allein immer um den Preiswettbewerb gehen. Qualität sollte in derart sensiblen Bereichen wie im Baubereich nicht dem hemmungslosen Wettbewerb geopfert werden.“ In Großbritannien, wo die Mindesthonorare für Architekten abgeschafft wurden, gingen reihenweise mittelständische Büros insolvent und ausschließlich große, die weit höhere Honorarsätze verlangten, blieben übrig, so Ferber: „Wir müssen uns in Europa entscheiden: Wollen wir eine Wirtschaft wie in Amerika, mit riesigen Konzernen, Mikrounternehmen und weit auseinanderklaffender Qualitätsspanne, oder wollen wir eine Lanze für den breit angelegten Mittelstand brechen?“

Pschierer warnte darüber hinaus vor der Sprengkraft der vom Generalanwalt vorgelegten Schlussanträge: „Sie könnten eine enorme Sprengkraft für alle freiberuflichen Gebührenordnungen haben.“