Bezirksverband Unterfranken

Pressemitteilung aus dem Büro des Landtagsabgeordneten Berthold Rüth MdL

Mehr Netto vom Brutto für Volksfest-Bedienungen

CSU

Mehr Netto vom Brutto für Volksfest-Bedienungen

München/Miltenberg. „Auch im Jahr 2017 kann Bayern die Fortführung des sogenannten permanenten Lohnsteuerjahresausgleichs für Servicekräfte auf der Michaelismesse im Billigkeitsweg anordnen. Den Beschäftigten bleibt damit mehr Netto vom Brutto", informiert der CSU-Landtagsabgeordnete Berthold Rüth.

Volksfeste wie die Miltenberger Michaelismesse sind fester Bestandteil unserer heimatlichen Kultur und ein Aushängeschild für ganz Bayern. Ein wichtiger Faktor dafür, dass man sich auf Volksfesten wohlfühlt, ist der Einsatz hoch motivierter und engagierter Bedienungen. Für ihre harte Arbeit verdienen sie auch eine gerechte Entlohnung und mehr Netto in der Tasche. Die Regelung des Bundes führt jedoch gerade bei kurzfristig Beschäftigten auf Volksfesten zu einem unangemessen hohen Lohnsteuereinbehalt.

In intensiven Verhandlungen auf Bundesebene konnte durchgesetzt werden, dass auch 2017 im Freistaat Bayern der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich für Servicekräfte auf Volksfesten weiter fortgeführt werden kann. Diese Regelung war vom Bund im Jahr 2011 eigentlich abgeschafft worden. So bleibt auch 2017 den Volksfest-Bedienungen mehr Netto vom Brutto. Wird Arbeitslohn nur während eines relativ kurzen Zeitraums gezahlt, wie z.B. während eines Volksfestes, ergibt sich zunächst ein viel zu hoher Lohnsteuerabzug. Mit dem permanenten Lohnsteuerjahresausgleich wird dies abgefedert und der Lohnsteuerabzug fällt deutlich niedriger aus. Die Arbeit wird für den Beschäftigten lukrativer, da er mehr Netto vom Brutto ausbezahlt bekommt und direkt mehr Geld in der Tasche hat. Am Jahresende wird die endgültige Steuer im Rahmen der Einkommensteuer-veranlagung vom Finanzamt festgelegt.

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich auch mit großem Nachdruck dafür ein, dass hier eine dauerhafte Lösung gefunden wird, die den Volksfestbedienungen Sicherheit gibt. Dank des intensiven Einsatzes der Staatsregierung hat der Bundesrat mittlerweile eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, die im Wesentlichen der Bayerischen Sonderregelung entspricht und vom Bundestag noch beschlossen werden muss.

Berthold Rüth, MdL: „Als Land mit großen Traditionen und heimatlichen Werten müssen wir die Volksfeste als unverzichtbaren Teil unserer Kultur erhalten. Wir dürfen daher diejenigen, die mit ihrer ohnehin schweren Arbeit als Bedienungen ganz entscheidend dazu beitragen, durch übertriebene Steuerregelungen nicht zusätzlich belasten. Mit einer fairen Besteuerung unserer engagierten Servicekräfte stellen wir sicher, dass unsere Volksfeste wie die Miltenberger Michelsmess´ durch guten Service ein rundum gelungenes Vergnügen für die ganze Familie sind und bleiben".