Kreisverband Dachau

Gemeinsam gegen Corona

„Wir müssen auf unabsehbare Zeit weiter mit dem Corona-Virus leben“, erklärte Bernhard Seidenath, Landtagsabgeordneter für den Landkreis Dachau und Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bayerischen Landtags. „Auch, weil alle zusammengehalten und aufeinander Rücksicht genommen haben, sind wir in Bayern und in Deutschland bisher einigermaßen glimpflich durch die Pandemie gekommen. Dies müssen wir bitte weiterhin tun - hier dürfen wir nun nicht leichtsinnig werden. Das Corona-Virus ist weiter unter uns und bleibt hochgefährlich. Leider steigen die Infektionszahlen aktuell wieder. Solange es weder ein wirksames Medikament noch einen Impfstoff gibt, müssen wir weiter mit dem Virus leben. Gerade das bevorstehende Ende der Urlaubszeit wird hier eine entscheidende Bewährungsprobe sein, um eine zweite Welle zu verhindern.

Gerade jetzt kann – und muss! - nach Seidenaths Worten hierzu deshalb jeder seinen Teil beitragen, indem er die Abstand-Handhygiene-Alltagsmasken-, kurz AHA-Regeln einhält.
Im Einzelnen besagen diese:

Abstand halten: bitte halten Sie möglichst immer mindestens 1,5 Meter Abstand zur nächsten Person.

Handhygiene: verzichten Sie auf das Händeschütteln. Bitte waschen Sie Ihre Hände, wo immer sich die Gelegenheit hierzu bietet, gründlich mit Seife. Desinfizieren Sie von Zeit zu Zeit Ihre Hände.

Alltagsmasken: sie sind im Öffentlichen Personen-Nahverkehr und beim Einkaufen Pflicht. Sie sollten auch überall dort getragen werden, wo die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bitte tragen Sie die Maske dabei korrekt über Mund UND Nase. 

Geschlossene Räume sollten immer wieder gelüftet werden. Das Ansteckungsrisiko ist in geschlossenen Räumen 19mal höher als draußen an der frischen Luft.

Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt – die Liste findet sich unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html – muss sich 14 Tage lang in häusliche Quarantäne begeben und sich zudem auf Corona testen lassen. Wegen der Inkubationszeit sollte ein Test erst fünf Tage nach der Rückkehr erfolgen – bei Symptomen natürlich sofort.  

An Rechtsgrundlagen gelten weiterhin die sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) und die Einreise-Quarantäneverordnung. Beide wurden zuletzt durch die Verordnung vom 14. August geändert und sind – wie alle anderen Rechtsgrundlagen für Bayern auch – unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ im Internet abrufbar. Hier kann sich jedermann über den genauen Wortlaut der gültigen Bestimmungen informieren. Gerne sende ich diese auch zu. Dazu bitte ich nur um eine kurze Mail an info@bernhard-seidenath.de oder um einen Anruf in meinem Büro unter 08131/735520.

„Vom Corona-Virus geht eine Gefahr aus, die wir noch gar nicht richtig einschätzen können. Wir wissen inzwischen nur, dass er nicht nur die Lunge, sondern auch viele andere Organe befällt, etwa die Nieren oder den Herzmuskel. Auch wissen wir nichts über Langzeitfolgen und Spätschäden einer Infektion. Demonstrationen wie am Samstag in Berlin kann ich daher nicht nachvollziehen. Ziel der Politik ist es, Leben und Gesundheit der Menschen in unserem Land so gut wie möglich zu schützen. Hier zu „Widerstand“ aufzurufen, ist Egoismus pur. Denn diese Demonstranten stellen ihre Persönlichkeitsrechte über die Grundrechte Leben und Gesundheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dafür habe ich null Verständnis“, erklärte Seidenath.