Kreisverband Dachau

für zwei Sonderausstellungen und ein Theaterstück

24.600 Euro aus dem Kulturfonds für Dachau

„Im zweiten Jahr von Corona ist es uns besonders wichtig, die durch Einnahmeverluste schwer getroffenen bayerischen Kulturschaffenden weiterhin verlässlich zu unterstützen“, sagt der Dachauer Landtagsabgeordnete Bernhard Seidenath. Daher sei es eine gute Botschaft an die Kultur in Bayern, dass der Beschluss über den Kulturfonds 2021 im Bereich Kunst für Fördermittel in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro heute im Haushaltsausschuss mit großer Einigkeit gefasst worden ist. „24.600 Euro hiervon fließen in den Landkreis Dachau – für zwei Sonderausstellungen und ein Theaterstück“, gab der Abgeordnete bekannt.

„Um unsere vielfältige bayerische Kulturlandschaft über die Krise hinwegzuretten, liefert neben dem bayerischen Kulturrettungsschirm auch der Kulturfonds einen wichtigen Beitrag. Die Veranstalter brauchen jetzt vor allem Planungssicherheit, denn viele von ihnen sind bereits in Vorleistung gegangen“, so Seidenath weiter. Heuer können fast alle beantragten Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert werden, lediglich eines von 105 Projekten wurde abgelehnt.

Im Landkreis Dachau erhält der Zweckverband Dachauer Galerien und Museen insgesamt 6.900 Euro für zwei Kulturprojekte: 3.500 Euro für die Sonderausstellung "Licht, Luft, Farbe. Malerei süddeutscher Impressionisten" sowie 3.400 Euro für die Sonderausstellung "Von Elfen und Zwergen, Feen und Unholden, Lichtgeistern und anderen Spukgestalten. Hell und Dunkel in der Märchenwelt“. 17.700 Euro gehen an die Stiftung Bayerische Gedenkstätten für das Theaterstück „Die Dachauer Prozesse“. Bei allen drei Projekten wurden die Anträge nach Seidenaths Angaben in voller Höhe bewilligt.

Gemeinsam mit Kunstminister Bernd Sibler hatte der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst vorab intensiv und konstruktiv über den Kulturfonds 2021 beraten, ein deutschlandweit einmaliges Instrument der Kulturförderung. Sibler versicherte dabei, dass der Vollzug weiterhin so flexibel wie haushaltsrechtlich möglich gestaltet werde. Gerade für die Theater- und Musikschaffenden, die ihre Einnahmen vor allem durch Präsenzveranstaltungen generierten, sei weiterhin ein flexibler Vollzug des Kulturfonds essentiell. Auf Projektveränderungen, -verschiebungen und Absagen werde soweit irgend möglich Rücksicht genommen.

Weitere Informationen zum Bayerischen Kulturrettungsschirm finden sich unter https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6524/freistaat-hilft-kuenstlerinnen-und-kuenstlern-sowie-kulturschaffenden-mit-verschiedenen-nothilfeprogrammen.html