Kreisverband Fürth-Land

Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes

Freistellung ehrenamtlicher Retter erleichtert

MdL Herold in Bundesversammlung gewählt
Hans Herold CSU, MdL

„Wer ehrenamtlich zum Schutz der Bevölkerung arbeitet, muss auch gut ausgebildet sein“, betont Stimmkreisabgeordneter Hans Herold. „Ich begrüße es daher sehr, dass künftig die Freistellung der Retter für Fortbildungen während der Arbeitszeit erleichtert wird“. Mit der heute im Landtag beschlossenen Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes durch den Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion ergeben sich deutliche Verbesserungen für ehrenamtliche Retter auch im Landkreis Fürth.

In der Vergangenheit war es für ehrenamtliche Retter nicht immer leicht, sich während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber für Fortbildungen freistellen zu lassen. Da dem Arbeitgeber der Ausfall seines Mitarbeiters künftig durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet wird, werden notwendige Fortbildungsmaßnahmen erleichtert.

Die Retterfreistellung erfordere immer einen Spagat, so Herold. Auf der einen Seite ist es wichtig, dass ehrenamtliche Retter gut ausgebildet sind. Auf der anderen Seite müssen gerade kleine und mittelständische Firmen auf die zuverlässige Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zählen können. Die jetzt von der CSU-Fraktion gefundene Regelung stellt sicher, dass die Arbeitgeber nicht finanziell belastet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter freiwillig für notwendige Fortbildungen im Bereich des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes freistellen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellungen für Aus- und Fortbildungen kann es aber aus guten Grund nicht geben, wie Hans Herold erläutert: „Ehrenamt heißt nicht umsonst Ehrenamt. Wir freuen uns über jeden, der freiwillig anderen Menschen helfen möchte, doch der Großteil dieser Leistung erfolgt schon immer ehrenamtlich in der Freizeit. Wer sich für solch ein Ehrenamt entscheidet, weiß das auch.“ Mit der heutigen Gesetzesänderung werden die Fälle unterstützt, in denen eine Fortbildung ausnahmsweise nur während der Arbeitszeit erfolgen kann.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU Fraktion die gesetzlichen Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Helfer der Gefahrenabwehr umfassend erweitert. „Damit unterstützen wir die Ehrenamtler, die im Notfall alles liegen und stehen lassen, um Leben zu retten“, so Herold: „Jeder, der schon einmal in einer Notlage auf ehrenamtlich tätige Retter angewiesen war, weiß, wie wichtig dieses Engagement für unsere Gesellschaft ist. Hier ergeht auch ein herzlicher Dank an alle ehrenamtlichen Retter, die sich für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fürth engagieren