Kreisverband Miltenberg

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CSU Kreisverband Miltenberg

Christ sein in der Politik

Zu einem Vortrag und Diskussionsabend mit Dekan Rudi Rupp über das Thema „Christ sein in der Politik“ lud der CSU-Kreisverband Miltenberg am 10. November ins Pfarrheim der evangelischen Trinitatis-Gemeinde nach Klingenberg ein. Vorausgegangen war eine Andacht sowie ein von Organist Alexander Huhn virtuos vorgetragenes Orgelkonzert an der Klop-Holzorgel in der Trinitatis-Kirche. Nach der Begrüßung durch CSU-Landtagsabgeordneten Berthold Rüth referierte Dekan Rupp über die Rolle des Christseins in der Politik. Dabei beleuchtete er auch die historischen Entwicklungen der evangelischen Konfession, die bis heute das Verständnis von Glaube und Staat vor allem in Deutschland prägen. Ausgehend von der Bibel war für den Reformator Martin Luther der einzelne Mensch „der Obrigkeit untertan“. Dadurch, so Rupp, sah Luther den jeweiligen Landesherrn in der Verantwortung für das Seelenheil der Menschen und auch als Garant des Evangeliums. Die lutherische Zwei-Regimenten-Lehre beinhaltet, dass in der Person des Fürsten oder Landesherren sowohl eine geistliche als auch eine weltliche Herrschaftskomponente zusammengeführt sind. Während er als Träger der geistlichen Herrschaft für die gewaltlose Ausbreitung des Evangeliums zu sorgen hat, ist er als Träger der weltlichen Herrschaft für die konsequente Erhaltung von Ordnung und Frieden im Lande verantwortlich. Dieser lutherische Ansatz fand auch Eingang in das deutsche Grundgesetz, so Rupp, in dem es die Ordnung des Zusammenlebens und auch die Rolle der Religion im Lande regelt. In kaum einem anderen Land, erklärte Rupp, ist die Religionsfreiheit so gut geschützt, wie in Deutschland: Jeder darf religiöse Aktivitäten ausüben, solange sie im Einklang mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, und umgekehrt darf niemand zu religiösen Praktiken welcher Art auch immer gezwungen werden. Durch das Subsidiaritätsprinzip verfüge man zudem in Deutschland über ein urchristliches Regulativ, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt und ihm maximale Freiheit gewährt. Immer erst dann, wenn der Mensch bzw. die kleinste Einheit, die Familie, nicht in der Lage sei, Sachverhalte zu regeln, greift die nächsthöhere Instanz ein, um ein auftretendes Problem zu lösen. Dieses Prinzip setzt sich bis auf Bundesebene nach oben fort. Im Alltag spiegelt sich dies im sozialen Engagement der Konfessionen, z.B. bei Kindertagesstätten, wider, von denen in Bayern viele unter konfessioneller Trägerschaft stehen. Diese unterstützen mit ihrem Engagement einerseits den Staat bei der Bewältigung seiner Aufgaben und bieten andererseits auch eine konfessionelle Erziehung – sofern dies gewünscht wird. Gemäß dem Bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetz darf es jedoch keinen Zwang zur Teilnahme an einer christlichen Erziehung geben. Für Politikerinnen und Politiker, unabhängig von der jeweiligen Ebene, heißt dies ebenfalls, dass sie das Subsidiaritätsprinzip beachten und respektieren müssen. Auch für sie gilt, dass immer der Mensch und der menschliche Umgang im Mittelpunkt zu stehen habe. Vor allem mit Blick auf das aktuell vieldiskutierte Thema der Flüchtlingsbewältigung stellt dies ein nur schwer zu lösendes Dilemma dar. Nach seinem Vortrag entwickelte sich eine intensive Diskussion mit zahlreichen Fragen aus dem Auditorium. Der Themenbogen spannte sich dabei von der Ökumene über das Image der großen Kirchen bis zum christlichen Umgang mit der Flüchtlingsproblematik. Nach konkreten „Handlungsanweisungen“ für einen christlichen Politiker befragt, riet Rupp, dass auch Politikerinnen und Politiker ihr Handeln immer wieder infrage stellen und die Auswirkungen ihrer Entscheidungen kritisch überprüfen sollten. „Denn jeder Mensch ist fehlbar“, so der Dekan. Die Erfahrungen aus der NS-Zeit haben zudem auf furchtbare Weise gezeigt, dass das staatliche Recht alleine niemals die absolute Handlungsmaxime bilden kann. Jeder Politiker solle sich bemühen, seinem Gewissen zu folgen und sich mit ganzer Kraft für das Wohl seines Nächsten einsetzen.