Kreisverband NEUMARKT

Bundestagsabgeordneter Alois Karl

Eilverfahren im Deutschen Bundestag zum "Kurzarbeitergeld"

Im Eilverfahren hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. „Das ist“, betont Bundestagsabgeordneter Alois Karl, „bisher einmalig in der deutschen Parlamentsgeschichte. Noch nie, seit dem Bestehen des Deutschen Bundestages wurde eine Gesetzvorlage an einem Tag eingebracht und nach wenigen Stunden auch beschlossen, vom Bundesrat akzeptiert und vom Bundespräsidenten unterzeichnet.

Damit reagierte die Politik schnell und entschlossen auf die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die deutsche Wirtschaft. So werden viele Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten, selbst wenn die Unternehmen an Auftragsmangel leiden." 

Dadurch erhalten alle von Arbeitsausfällen infolge der Corona-Krise betroffene Arbeitnehmer – auch Leiharbeiter – einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Mit dem Gesetz werden befristet bis 31. Dezember 2021 Verordnungsermächtigungen eingeführt, die es der Bundesregierung ermöglichen, die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld abzusenken und die Leistungen zu erweitern.

Für den Bezug von Kurzarbeitergeld kommt es nicht mehr auf das sog. Drittelerfordernis an. Danach mussten bisher im jeweiligen Kalendermonat mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent ihres Bruttoarbeitsentgelts erleiden. Künftig reicht es aus, wenn im Betrieb zehn Prozent der Beschäftigten von diesem Entgeltausfall betroffen sind.

Zwar müssen bestehende Arbeitszeitguthaben vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld abgebaut werden müssen, aber niemand ist verpflichtet, Minusstunden aufzubauen.

Grundsätzlich verbietet das Geschäftsmodell der Leiharbeit den Bezug von Kurzarbeitergeld. In dieser Krisenzeit sollen aber möglichst alle versicherungspflichtig Beschäftigten vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Deshalb wird der Bezug von Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeiter befristet bis zum 31. Dezember 2021 zugelassen.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, für die Zeit des Arbeitsausfalls die Sozialversicherungsbeiträge der vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer zu 100 Prozent zu übernehmen. Von dieser finanziellen Last werden die Arbeitgeber zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres befreit. Die Bundesagentur für Arbeit wird diese Zahlungen in Milliardenhöhe übernehmen und den Arbeitgebern auch die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstatten.

Damit Kurzarbeitergeld bezogen werden kann, müssen die Betriebe eine Anzeige über Arbeitsausfall bei der jeweils zuständigen Arbeitsagentur stellen und können sich anschließend monatlich das Kurzarbeitergeld und die im Voraus gezahlten Sozialversicherungsbeiträge von der Arbeitsagentur erstatten lassen.

Für Krisenzeiten wie jetzt wurden in den vergangenen Jahren außerordentlich hohe Rücklagen von 26 Milliarden Euro bei der Bundesagentur für Arbeit aufgebaut. Vor der Finanzkrise 2008/2009 betrug die Rücklage rund 15 Milliarden Euro. Bei der Regierungsübernahme 2005 lagen exakt null Euro auf der hohen Kante. Die Bundesanstalt benötigte damals 397 Millionen Euro, um ihre Aufgaben zu erfüllen.

„Daran erkennt man“, ist Alois Karl zuversichtlich, „dass wir heute gut gerüstet sind, auch diese Krise zu überstehen. Dier Kurzarbeiterregelung ist gut durchfinanziert. Die Bundesregierung wird die Beschlüsse so schnell wie möglich umsetzen, damit die betroffenen Betriebe und ihre Beschäftigten die neuen Hilfen nutzen können – und zwar sofort.“

Schon jetzt gibt es für Unternehmer eine Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter 0800/45555-20.

Dorthin können sich die Verantwortlichen der Betriebe jederzeit wenden. Grundsätzlich gilt aber, dass die Anträge dann der jeweiligen zuständigen Arbeitsagentur einzureichen sind.

Alois Karl: „ Mit dieser Regelung im Bereich der Kurzarbeit haben wir bewiesen, dass wir entschlossen handeln. Das haben wir auch mit der Bereitstellung zusätzlichen Bundesmitteln von über 1 Milliarde Euro für die zentrale Beschaffung von Schutzausrüstungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und weiteren Maßnahmen bewiesen. Dieses besonnene und zugleich entschlossene Handeln werden wir konsequent fortsetzen.“

Pressemeldung Büro Alois Karl vom 16. März 2020