Kreisverband Schweinfurt-Stadt

Haupt- und Finanzausschusssitzung 19.05.2020

CSU schafft mehr Freiflächen für die Gastronomie

Die Corona-Krise hat unseren Alltag auf den Kopf gestellt. Einige Berufsgruppen, vor allem im medizinischen Bereich, können sich vor Arbeit kaum retten, andere Bereich, wie die Gastronomie, waren von heute auf morgen ohne Einnahmen. Sie waren mit die ersten Betriebe, die schließen mussten, und werden vermutlich als letzte Unternehmensgruppe ihren regulären Betrieb wieder aufnehmen können.

Deshalb beantragte die CSU-Stadtratsfraktion mehr Freiflächen für die Gastronomie für die Saison 2020 zur Verfügung zu stellen – dies möglichst unbürokratisch und ohne Mehrkosten für die Schweinfurter Gastronomie. Zwar dürfen die Gastronomiebetriebe seit dem 18.05.2020 eine Außengastronomie wieder betreiben, allerdings gelten auch hier bestimme Vorgaben, wie das Einhalten des Mindestabstandes. Dies führt dazu, dass die Gastronomen die Anzahl ihrer Tische massiv reduzieren müssen, so CSU-Stadtrat Oliver Schulte. Somit sind die Gastronomen besonders auf zusätzliche Flächen angewiesen, bekräftigt die CSU-Stadtratsfraktion.

Da auch die Verwaltung der Stadt Schweinfurt die besonderen Umstände für die Gastronomiebetriebe sieht, hat sie den Antrag der CSU-Stadtratsfraktion bereits umgesetzt und der Gastronomie schon zur Wieder-Eröffnung am 18.05.20 mehr Flächen zur Verfügung gestellt. Immer im Blick, dass rechtliche Vorschriften eingehalten werden, beispielsweise Rettungswege und Hauseingänge nicht versperrt werden. 

Auch die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich für eine Verbesserung der Situation der Gastronomen eingesetzt. Sie haben beantragt, die Sondernutzungsgebühr für die Außengastronomie in der Stadt für das Jahr 2020 zur Hälfte zurückzuerstatten. Die Verwaltung der Stadt Schweinfurt geht hier sogar noch einen Schritt weiter. So hat diese dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie für die Zeit der Schließung vom 16.03 bis 17.05.2020 nicht zu erheben bzw. zurückzuerstatten sowie die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie in der Zeit vom 18.05.20 bis zum Saisonende 31.10.2020 auf die Hälfte zu reduzieren. Bemessungsgrundlage für die Sondernutzungsgebühren bleiben dabei die regulären Flächen und nicht die aktuell größere Außengastronomie.

Die Anträge der CSU- sowie der Grünen-Stadtratsfraktion wurden einstimmige beschlossen. Dies ist ein erfolgreicher Start der Kooperation zwischen der CSU und Bündnis90/die Grünen im Schweinfurter Stadtrat.