Artikel vom 20.10.2018
CSU OV Bruckberg
Neu eingeführte Fördermöglichkeiten bei Kauf oder Bau von selbstbewohnten Wohneigentum
Liebe Mitbürger,
der CSU-Ortsverband möchte Sie über die in 2018 neu eingeführten Fördermöglichkeiten bei Kauf oder Bau von selbstbewohnten Wohneigentum informieren:
Bayerische Eigenheimzulage:
Diese Grundförderung in Höhe von 10.000 Euro wird als einmaliger Festbetrag ausgezahlt.
Voraussetzungen: Die erforderliche Baugenehmigung wurde nach dem 30.06.2018 erteilt bzw. wurde der
notarielle Kaufvertrag nach dem 30.06.2018 abgeschossen
Internetadresse: www.eigenheimzulage.bayern.de
Einkommensgrenzen:
Gefördert werden mit der Bayerischen Eigenheimzulage Haushalte in Bayern, deren Einkommen die Grenzen für das
jährliche Einkommen gemäß den folgenden Beträgen nicht überschreiten:
Für einen Einpersonenhaushalt | 50.000 € |
Für einen Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Kind | 75.000 € |
Für einen Haushalt mit Kind | 90.000 € |
Zuzüglich für jedes weitere zum Haushalt rechnende Kind | 15.000 |
Baukindergeld
Der Staat zahlt Familien beim Baukindergeld jährlich 1200 Euro pro Kind beim Bau oder Kauf einer Immobilie. Über 10 Jahre gibt es damit 12.000 Euro pro Kind.
Die Förderung wird nur für Kaufverträge und Baugenehmigungen erteilt, die zwischen dem 1. Januar 2018 und Ende 2020 abgeschlossen wurden bzw. werden.
Die Voraussetzungen für Ihre Förderung
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
- Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
- Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag ihre einzige Wohnimmobilie.
Internetadresse: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Baukindergeld
Bay. Baukindergeld
Der Freistaat Bayern erhöht mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus das Baukindergeld des Bundes von 1.200 Euro um zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Gefördert wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Paare oder Alleinerziehende, die Baukindergeld des Bundes erhalten, sind zuwendungsberechtigt und können den Förderantrag auf das Bayerische Baukindergeld Plus bei der BayernLabo stellen.
Internetadresse:
bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/