Ortsverband Dachau

SPD verstößt gegen Plakatierungsverordnung

Partei des Oberbürgermeisters bricht vorsätzlich Recht

Gern wird in Wahlkampfzeiten, in denen es ja meistens etwas robuster als gewöhnlich zugeht, das Wort „Fair Play“ bemüht. Dahinter versteckt sich der Anspruch, sich, bei aller Härte der politischen Auseinandersetzung, an geltende Regeln und Vereinbarungen zu halten. Gemessen an diesem Anspruch hat die SPD Dachau, die Partei des Oberbürgermeisters, ein grobes Foulspiel begangen.

Der Stadtrat hat 2016 eine überarbeitete städtische Plakatierungsverordnung beschlossen. In dieser Verordnung ist glasklar geregelt, ab wann im Stadtgebiet auf genehmigten Einzelständern im öffentlichem Raum plakatiert werden darf. Exakt 6 Wochen vor der Wahl, also ab Sonntag, den 2. Februar. Dies wurde dem CSU-Ortsverband Dachau am 23. Januar per Bescheid (als Anlage anbei) mitgeteilt und am 28. Januar telefonisch auf Nachfrage vom Leiter des städtischen Rechtsamtes bestätigt. „6 Wochen sind 6 Wochen“, hieß es aus dem Rathaus. Eine vorzeitige Plakatierung wurde für unzulässig erklärt.

Dies alles hat die SPD, deren Vorsitzender übrigens Volljurist und in der öffentlichen Verwaltung tätig ist, samt ihrem Oberbürgermeister, der als Chef der Verwaltung für die Einhaltung der städtischen Plakatierungsverordnung ist, nicht davon abgehalten, bereits zwei Tage zu früh, nämlich bereits am Freitag, den 31. Januar in Dachau mit dem Plakatieren zu beginnen. Dies stellt aus Sicht der CSU einen vorsätzlichen und dreisten Rechtsbruch dar, mit dem sich die Dachauer SPD einen Vorteil gegenüber den politischen Wettbewerbern verschaffen wollte. Wir bedauern es sehr, dass die Partei des Oberbürgermeisters solche Methoden anwenden muss und kritisieren diesen Rechtsbruch aufs Schärfste. Zudem zeigt es, dass der auf den Plakaten aufgedruckte Text glatt gelogen ist. Er kann´s eben nicht. Die SPD auch nicht. Und wer mit Fußballregeln vertraut ist, weiß, dass auf grobes Foulspiel der Platzverweis folgt. Wenn es nach uns geht, etwas zeitversetzt am 15. März im Wahllokal.