Ortsverband Eichenau

Aus dem Gemeinderat

Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

Die CSU-Fraktion im Gemeinderat Eichenau stellte am 17. Februar 2022 gemeinsam mit der Fraktion FREIE WÄHLER folgenden Antrag:

Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung: Visualisierung von geänderten Beschlusstexten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER stellen folgenden Antrag: Die Geschäftsordnung des Gemeinderats Eichenau (GeschO) wird in § 29 um einen Satz zur Visualisierung von geänderten Beschlusstexten ergänzt.

Begründung des Antrages:

Mehrfach wurden in Vergangenheit Beschlussfassungen des Gemeinderats rückwirkend von Gemeinderäten in Frage gestellt, da Änderungen und Ergänzungen von Beschlusstexten zu offen kommunizierten Verwirrungen führten. Das alleinige Verlesen von Beschlusstexten ist offenbar ein ungenügendes Instrument, wenn eine Vielzahl von Änderungen beraten wird.

§ 29 Abs. 4 Satz 1 GeschO lautet derzeit: „Vor der Abstimmung soll der Antrag verlesen werden.“ Der Absatz soll ergänzt werden um den folgenden Satz: „Wenn der Wortlaut des Beschlusstextes in der Diskussion geändert wurde, soll der geänderte Beschlusstext auf der Videoleinwand dargestellt werden. Als Vorbild kann die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Neubiberg, Amtsperiode 2020-2026, mit Stand vom 11.05.2020 dienen (§ 46 Abstimmungen).

Mit freundlichen Grüßen

Céline Lauer                                  Claus Guttenthaler     

Für die Fraktion der CSU               Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER

 

Aktueller Stand: Der Antrag wurde am 2. Mai 2022 im Gemeinderat behandelt. Mit 17:7 Stimmen wurde beschlossen, dass die Geschäftsordnung mit Wirkung zum 5. Mai 2022 in unserem Sinne geändert wird. Der Beschluss lautet:

§ 29 Abs. 4 der Geschäftsordnung vom 06. Mai 2020 wird gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 03.05.2022 um einen weiteren Satz, der nach Satz 1 eingefügt wird, ergänzt. Die Sätze 2 und 3 werden sodann zu den Sätzen 3 und 4. Absatz 4 soll sodann wie folgt lauten:

Vor der Abstimmung soll der Antrag verlesen werden.
Wenn der Wortlaut des Beschlusstextes in der Diskussion geändert wurde, soll der geänderte Beschlusstext, auf Antrag eines Gemeinderatsmitglieds, auf der Videoleinwand dargestellt werden.
Der oder die Vorsitzende formuliert die zur Abstimmung anstehende Frage so, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Grundsätzlich wird in der Reihenfolge „ja“- „nein“ abgestimmt."