Ortsverband Elsenfeld

Neuigkeiten aus dem Rat vom 04.04.2022

Themen u.a. zur Barabarastraße, Beirat der Generationen, etc.

• Bebauungsplan "Verlängerte Barbarastraße":
Der Marktgemeinderat hat auf Antrag in seiner Sitzung vom 19.7.2021, die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung von insgesamt sechs Wohnhäusern beschlossen. Das Landratsamt und das Planungsbüro haben gefordert bzw. vorgeschlagen, vor dem Einstieg in die eigentliche Planung zur Schaffung von Rechtssicherheit, ein Immissionsgutachten hinsichtlich des ca. 100 m entfernt liegenden landwirtschaftlichen Anwesens, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, sowie einen Bodenschurf zur Prüfung der Versicherungsfähigkeit des Bodens vorzulegen. Das Immissionsgutachten hat nun unter anderem ergeben, dass die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA), jedenfalls für den Bereich der Erbengemeinschaft, wegen der Geruchsemissionen des Landwirtschaftsbetriebs nicht möglich ist. Vielmehr schlägt daher das Landratsamt die Ausweisung eines Dorfgebiets (MD) oder eines von der Verwaltung und des Planungsbüros favorisierten „Dörflichen Wohngebiets“ (MDW) vor. Damit kann der Bebauungsplan „Verlängerte Barbarastraße“ nicht wie ursprünglich geplant und im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden, sondern das zweistufige Verfahren findet hier Anwendung.
-) Das Planungsbüro und die Verwaltung schlagen daher vor, das vom Landratsamt empfohlene zweistufige Verfahren zu wählen und den Flächennutzungsplan parallel dazu formell zu ändern. Der Beschluss wurde Einstimmig gefasst.

⇒ Billigung des Planentwurfs:
Der Marktgemeinderat fasste den Beschluss, den Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans und den Entwurf des Bebauungsplans „Verlängerte Barbarastraße“ zu billigen.

⇒ Beschlussfassung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden sowie der Bürger im Zuge eines Parallelverfahrens:
Aus den oben genannten Gründen muss der Bebauungsplanentwurf im zweistufigen Verfahren weiter betrieben und der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren (10. Änderung) geändert werden. Als nächster Verfahrensschritt steht somit die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden sowie der Bürger gemäß § 4 bzw. § 3 Abs. 1 BauGB an.



• Beirat der Generationen:
Bereits 2020 sollte ein neuer Seniorenbeirat gewählt werden. Diese Wahl ist jedoch pandemiebedingt ausgefallen und auch im Jahr 2021 wurde gemeinsam mit dem Seniorenbeirat die Entscheidung getroffen, die Wahl auf das Jahr 2022 zu verschieben. Aufgrund der Tatsache, dass es immer schwieriger ist, Menschen für ein Ehrenamt zu gewinnen, haben sich die Verantwortlichen gemeinsam mit dem Seniorenbeirat Gedanken über die Zukunft des Seniorenbeirates gemacht und über evtl. Veränderungen gesprochen. Nach einer Recherche im Landkreis Miltenberg, sowie über die Landkreisgrenzen hinaus, ist eine Möglichkeit der Veränderung des Seniorenbeirates hin zu einem Beirat der Generationen entstanden.
In der Sitzung wurde noch einmal der Ist-Stand des Seniorenbeirats vorgestellt, sowie die Veränderungsmöglichkeiten hin zu einem Beirat der Generationen, sowie die Möglichkeiten der Vernetzung der Generationen und die damit verbundenen positiven Effekte.
Die Grundidee wurde im Gemeinderat positiv aufgenommen. Unklarheiten gab es beim Konzept und bei einer möglichen Umsetzung, da unterschiedliche Generationen auch unterschiedliche Interessen haben. Hier bedarf es noch einer detaillierten konzeptionellen Ausarbeitung, wie dieser Beirat arbeiten könnte.
-) Der Rat nahm dies zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, dies weiter zu verfolgen und zu konkretisieren.



• Beschlussfassung zum Antrag der Firma Kieswerk Dotterweich GmbH zur Verlängerung der Abbaugenehmigung für die Sand- und Kiesgrube im Bereich "An der Heerstraße":
Das Landratsamt Miltenberg hat zuletzt die Abbaugenehmigung zum Betrieb der Sand- und Kiesgrube der Firma Kieswerk Dotterweich GmbH im Bereich „An der Heerstraße“ erteilt. Diese Genehmigung läuft zum 31. Mai 2022 aus und die Firma Kieswerk Dotterweich GmbH hat die Verlängerung der Grabungsgenehmigung bis zum 31.12.2030 beantragt. Begründet wird dies damit, dass aus markttechnischen Gründen der Abbau langsamer vorangehe als geplant. Im Tiefbau werde immer weniger gesiebter Sand verwendet, sodass der Absatz stark zurückgegangen sei. Der Abbau bezieht sich nur auf die genehmigte Fläche, eine zusätzliche Erweiterung ist geplant. Nach Ablauf der Abbaugenehmigung ist die Fläche wieder zu verfüllen und zu renaturieren.
-) Der Gemeinderat stimmte der Verlängerung bis 2030 zu.