Ortsverband Elsenfeld

Neuigkeiten aus dem Rat vom 14.03.2022

Themen u.a. zur Stellplatzsatzung, Kita Elsenfeld, Hoffeldstraße, etc.

• Antrag der CSU-Fraktion zur Änderung der Stellplatzsatzung des Marktes Elsenfeld:
Die letzten Anpassungen in der jetzigen Stellplatzsatzung liegen bereits einige Jahre zurück. Um den aktuellen Anforderungen im Bereich des Klimaschutzes und der Innerortsentwicklung gerecht zu werden, beantragten wir, die CSU-Elsenfeld, eine Änderung der Satzung. Hierzu wurden auch konkrete Vorschläge eingereicht.
Die neue Satzung sollte nun die Belange, wie Schaffung von Wohnraum, berücksichtigen, Vorgaben über Ausgestaltung und Entwässerung treffen und Aussagen über Fahrradstellplätze enthalten. Zusätzlich sollte die Ablösesumme von Stellplätzen angepasst werden. (Hier unser Antrag)
-) Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu, so dass dieser in den nächsten Wochen in den Ausschüssen ausgearbeitet wird.


• Beantwortung des Antrags des Umweltbeauftragten Klaus Ballmann auf Ausweisung von Bannwald:
Die Marktverwaltung stellte fest, dass die Ausweisung von Bannwäldern bereits in der Vergangenheit erfolgt ist.
-) Damit ist das formale Anliegen des Antragstellers hinfällig.
(Was ist ein Bannwald? Eine Erläuterung finden Sie hier.)


Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids der Regierung von Unterfranken für die Erarbeitung einer Gestaltungsfibel/Gestaltungssatzung und eines Kommunalen Förderprogramms:
Für die Innerortsentwicklung im Sanierungsgebiet Hauptstraße ist eine Gestaltungssatzung notwendig. Damit können Gelder im Rahmen der Förderung abgerufen werden. Zudem wird ein Kommunales Förderprogramm erstellt.
-) Die Erstellung der Satzung und des Förderprogramms wird durch ein Fachbüro vorgenommen. Die Kosten sind ebenfalls förderfähig und die Regierung hat uns hierfür die Förderzusage erteilt.


• Bauantrag - Neubau eines Sparkassen- und Gewerbehauses:
Die Bauherrschaft beabsichtigt den Neubau eines Sparkassen- und Gewerbehauses mit 11 Wohneinheiten. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Märktezentrum an der Erlenbacher Straße (nördlicher Teil)“. Die Errichtung des Gebäudes erfolgt in städteplanerischer, logistischer und zeitlicher Abstimmung mit den laufenden Gesamtmaßnahmen zur Neuordnung des Areals. Das Vorhaben wurde bereits dem Gemeinderat mit den entsprechenden Entwurfsplanungen vorgestellt.
-) Der Gemeinderat erteilte der geplanten Errichtung des Sparkassen- und Gewerbehauses das gemeindliche Einvernehmen.


• Bebauungsplan „Marienstraße 35-37 – Shell-Areal“:
Nach der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans wurden die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Fachbehörden und der Bürger abgewogen. Die Eingaben wurden überprüft und fließen z.T. in die weiteren Planungen mit ein. Im normalen Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplans, würde jetzt die zweite öffentliche Auslegung erfolgen. Da jetzt aber der Architektenwettbewerb erfolgen soll, wird auf diese verzichtet.
-) Der Markt Elsenfeld wird jetzt anhand einem bereits ausgearbeiteten Kriterienkatalogs und den Rahmenbedingungen der ersten Auslegung in einen Wettbewerb gehen, um die städtebaulich beste Möglichkeit zu ermitteln. Anschließend wird mit dem Gewinnerkonzept die Gestaltung des Bebauungsplans fortgesetzt.


• Festlegung der Art des planerischen Wettbewerbs für die Kindertageseinrichtung im Ortskern Elsenfeld mit Familienstützpunkt und Multifunktionsraum:
Eine Delegation der Marktverwaltung mit Bürgermeister Kai Hohmann und den Fraktionsprechern des Gemeinderates, haben in der vergangenen Woche den Kindergarten in Retzbach besucht. Dieser wurde 2021 erbaut und in einem ähnlichen Verfahren begleitet, wie es in Elsenfeld möglich wäre. Hier konnten wir uns ein Bild über die Bauart, die Verfahren, sowie Vor- und Nachteile machen. Vor allem der Erfahrungsaustausch mit dem örtlichen Bürgermeister und der Kindergartenleitung war ein wichtiger Bestandteil dieser Exkursion.
-) In der vergangenen Marktgemeinderatssitzung hat man beschlossen, einen ähnlichen Weg zu gehen. Die städtebauliche Gestaltung unseres Kindergartens im Altort soll nun ebenfalls in einem Architektenwettbewerb ermittelt werden. Eine Jury wird anhand festgelegter Kriterien den Sieger ermitteln, welcher städtebaulich und funktional den besten Entwurf präsentieren kann. Ein Vorteil dieses Verfahrens ist, dass man zur Entscheidung bereits Entwurfspläne ggf. auch schon ein Modell vorliegen hat.
Bei einem einfachen Vergabeverfahren erfolgt die Ausschreibung des Architektenbüros ausschließlich auf Grund von Referenzen. Erst dann würde die Planung beauftragt werden.


• Beschlussfassung zur Generalsanierung der Hoffeldstraße:
Nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist die Hoffeldstraße nun die erste, die alleine über den laufenden Haushalt des Marktes Elsenfeld finanziert werden muss. Im Vorfeld wurden Planungen, Bürgerbefragungen und Untersuchungen durchgeführt, um die beste bzw. gewünschte Ausbauvariante zu ermitteln.
Die Untersuchungen ergaben einen eindeutigen und unaufschiebbaren Sanierungsbedarf. Zudem war die Straße in der Liste der Ausbaureihenfolge an erster Stelle. Dies wurde in den vergangenen Jahren immer wieder in den Sitzungen des Marktgemeinderats bestätigt. Zuletzt wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses, die von der Verwaltung vorgelegte Reihenfolge bestätigt. Da auch zukünftig die Straßen über den laufenden Haushalt finanziert werden müssen, wurde die Anzahl der Straßen und die entsprechende Zeitschiene angepasst und wird nun alle 5 Jahre auf Finanzierbarkeit und Priorität überprüft.
-) Der Gemeinderat fasste den Beschluss die Hoffeldstraße 2022 zu sanieren.


• Stellungnahme des Marktes Elsenfeld zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP):
Seit über 30 Jahren ist das LEP Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Es stellt das wesentliche Instrument zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik dar: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.
Die aktuelle Fassung finden Sie hier.
Die Staatsregierung hat für 2021 eine neue Fortschreibung vorgelegt. Hierzu wurden für die Bereiche „Gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und „Nachhaltige Mobilität“ ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Auch der Markt Elsenfeld hat die Möglichkeit als einzelne Kommune Stellung zu nehmen. Um gegenüber der Staatsregierung eine gewichtige Aussage zum LEP zu treffen, wurde eine gemeinsame Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages erstellt, welche die vorgelegten Inhalte deutlich kritisiert.
-) Die einzelnen Punkte wurde dem Marktgemeinderat vorgestellt und man beschloss sich den Ausführungen des Gemeindetages anzuschließen.