Ortsverband Elsenfeld

Neuigkeiten aus dem Rat vom 18.10.2021

Themen u.a. zur Friedhof-/ Ubaldstraße, Märktezentrum, ISB, ...

• Vorstellung der überarbeiteten Planung für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses (12 Wohneinheiten mit Tiefgarage) an der Ecke Friedhofstraße/Ubaldstraße und Antrag von Bürgern auf Aufstellung eines Bebauungsplanes Ecke Friedhofstraße/Ubaldstraße:
In diesem Bereich war ursprünglich ein Wohnhaus mit 15 Wohneinheiten geplant. Dieses Objekt wurde in den vergangenen Sitzungen bereits durch den Marktgemeinderat und den Bauausschuss aufgrund der Größe abgelehnt. Die bisherige Planung wurde überarbeitet und nun ein Entwurf für ein H-förmig gegliedertes Wohnhaus mit 12 Wohneinheiten und 15 Tiefgaragenstellplätzen vorgelegt. Das Vorhaben weist nun ein Staffelgeschoss mit flachen Walmdächern auf. Das Landratsamt teilte mit, dass sich das reduzierte Vorhaben wegen der Beurteilung des Staffelgeschosses als Vollgeschoss und der damit verbundenen Dreigeschossigkeit des Baukörpers auch jetzt noch nicht in die nähere Umgebung gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) einfüge. Auch sei die Aufstellung eines Bebauungsplans weiterhin nötig, wenn die Voraussetzungen für die baurechtliche Zulässigkeit geschaffen werden sollen.
-) Daher wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Abstimmung gestellt: Dieser Antrag wurde aufgrund der fraglichen Planungen im Bereich der Tiefgarage und deren Funktionalität, sowie der Höhe des Gebäudes mit knapp 12 Meter, mit 10:9 Stimmen abgelehnt. Der mehrheitliche Wunsch des Gemeinderates ist, dass sich dieses Gebäude in die Umgebung einfügt.
Angrenzend an dieses Objekt möchten weitere Bürger ebenfalls ein Bauprojekt verwirklichen und befürchten Nachteile aufgrund des größeren Gebäudes (wie oben genannt). Sie stellten den Antrag, die Gesamtfläche durch die Gemeinde mit einem Bebauungsplan zu regeln. Die Kosten hierfür hätte der Markt Elsenfeld tragen müssen.
-) Der Marktgemeinderat lehnte diesen Antrag mit 10:9 Stimmen ab. Somit müssen sich alle Gebäude gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen.


• Änderung der Stellplatzsatzung zur Schaffung von Besucherstellplätzen:
Um die doch teilweise angespannte Parksituation zukünftig etwas in den Griff zu bekommen, hat der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 14.09.2021 den Empfehlungsbeschluss gefasst, die Stellplatzsatzung zur Aufnahme einer Quote für Besucherparkplätze zu ändern. Ab vier Wohneinheiten soll eine Quote von 10% auf die erforderlichen Stellplätze, jeweils aufgerundet, festgesetzt werden.
-) Der Beschluss wurde einstimmig gefasst und zukünftig müssen Mehrfamilienhäuser zusätzliche Parkflächen für Gäste mit einplanen.


• Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Elsenfeld im Parallelverfahren im Zuge des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Märktezentrum an der Erlenbacher Straße - südlicher Teil":
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.09.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplans „Märktezentrum an der Erlenbacher Straße – südlicher Teil“ beschlossen. Das Sachgebiet Bauleitplanung des Landratamts Miltenberg hat hierzu auf Anfrage der Marktverwaltung mitgeteilt, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren formell geändert werden muss. Dieser formelle Akt ist in diesem Verfahren vorgeschrieben. Dies bedeutet nicht, dass hier die Planungen abgeschlossen sind. Der Wunsch des Gemeinderats ist es, in einem breiten Dialog mit Investoren, Bürgern und den Grundstückseigentümern zu einer zielführenden und vernünftigen Planung zu gelangen. Dies war nur ein formeller Schritt dahin, denn hier ist noch nichts in Stein gemeiselt, da der Markt Elsenfeld über keine Grundflächen verfügt und es auch langfristige Mietverträge gibt. Bis das gesamte Gebiet die gewünschte Struktur aufweist werden noch ein paar Jahre vergehen.


• Beitritt zur Zweckvereinbarung über die Bestellung gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörige Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften:
Bereits im Vorfeld wurde das gemeinsame Kooperationsprojekt „Informationssicherheitsbeauftragte/r (ISB) im Landkreis Miltenberg – Interkommunale Zusammenarbeit“ behandelt und der Einführung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragen im Landkreis Miltenberg im Zuge des Kommunalen Behördennetzes (KomBN) mit einem einstimmigen Beschluss zugestimmt. Die entsprechende Zweckvereinbarung wurde nun vom Landratsamt Miltenberg erstellt. Der Landkreis wird die Kosten für den ISB im Landratsamt voll tragen, die Kosten für den ISB der Gemeinden werde anteilig entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl auf die Gemeinden umgelegt.
Die Stelle des Informationssicherheitsbeauftragten für die Gemeinden ist mit EG 10 (Entgeltgruppe 10) bzw. A10 (Beamte) eingestuft. Daraus ergeben sich Personalvollkosten von ca. 90.000 Euro pro Jahr. Insgesamt haben 21 Kommunen den Wunsch geäußert, sich der Zweckvereinbarung anzuschließen. Somit würden die Kosten pro Gemeinde bei ca. 1 € pro Einwohner/Jahr liegen.
-) Der Marktgemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, der Zweckvereinbarung über die Bestellung gemeinsamer behördlicher Informationssicherheitsbeauftragter für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörige Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften beizutreten.