Artikel vom 21.04.2017
Klage zurück genommen - Verfahren eingestellt
Ein bitterer Nachgeschmack bleibt
Klage zurück gezogen
Jeder Gemeinderat muss seine Meinung frei äußern dürfen
Klarer Sieg für unsere CSU Mandatsträger Albin Wolz und Matthias Pfister
Die früheren Kartausenbesitzer haben unsere beiden Gemeinderäte unberechtigter Weise wegen Verleumdung verklagt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Tagesordnungspunkte, die persönliche Belange betreffen (wie z.B. Grundstücksangelegenheiten), nicht öffentlich beraten werden müssen.
Der vorsitzende Richter stellte fest, dass jeder Gemeinderat seine Meinung frei äußern dürfen muß. Eine Beleidigung oder Verleumdung kann daher nicht erfolgen. Eine Beleidiung wurde von den beiden Gemeinderäten auch nie ausgesprochen.
Der vorsitzende Richter soll dem Kläger eröffnet haben, dass sie keinerlei Aussicht auf Erfolg hätten. Deshalb zogen die Kläger ihre Klage zurück und das Verfahren wurde eingestellt.
Für Albin Wolz und Matthias Pfister ist es ein Sieg auf ganzer Linie. Die Kläger müssen die Prozesskosten tragen.
Es ist äußerst bedauerlich, dass der Gemeinderat in dieser Angelegenheit nicht geschlossen hinter den beiden CSU Räten stand. Obwohl der Kauf der Kartause von allen Fraktionen immer befürwortet wurde, bleibt ein bitterer Nachgeschmack.
Es war die CSU, die bereits vor vielen Jahren das Areal der Kartause erwerben wollte, bzw. auch gegen Widerstand den vorderen Teil erworben hat.