Ortsverband Estenfeld

444 Personen haben unterschrieben

Bürgerbegehren eingereicht

Bürgerbegehren Entwicklung eines Kultur- und Begegnungszentrums im Kartausenhof Estenfeld ohne Neubau des Rathauses auf dem Areal

Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage:

Sind Sie dafür, dass die Sanierung der Gebäude und des Areals des ehemaligen Wirtschaftshofs der Kartause Engelgarten und die Entwicklung als Kultur- und Begegnungszentrum nach dem vorliegenden Nutzungskonzept erfolgen und insbesondere nicht für den Neubau eines Rathauses genutzt werden soll?

Begründung:

Zwei im Auftrag der Gemeinde getrennt durchgeführte und mit unterschiedlicher Zielsetzung veranlasste Fachgutachten (1. Untersuchung zum städtebaulichen Entwicklungspotential,

erarbeitet vom Büro Schlicht, Lamprecht und Schröder, Schweinfurt / 2. Entwicklung eines Konzepts zur zukünftigen Nutzung des Kartausenhofes als Kultur- und Begegnungszentrum,

erarbeitet von Dr.h.c. Michael Hauck) gelangen unabhängig voneinander zum gleichen Ergebnis: Das Rathaus soll an seinem angestammten Platz in der Ortsmitte verbleiben, während

der Kartausenhof zum Kultur- und Begegnungszentrum für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde entwickelt werden soll. Dies bietet der Gemeinde enorme Entwicklungsmöglichkeiten. Ungeachtet dessen wurde seitens der SPD- und UWG-Fraktionen im Gemeinderat mittlerweile der Antrag gestellt, Planung und Neubau des Rathauses auf dem Areal des

Kartausenhofes durchzuführen. Dies hätte ohne Zweifel weitreichende negative Folgen für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Estenfeld, denn

 

1. würde der einmalige Charakter des Kartausenhofes als geschlossenes Ensemble durch den Neubau eines Verwaltungszentrums unwiederbringlich verloren gehen;

2. wäre die Entwicklung des Kartausenhofes entsprechend des vorliegenden, schlüssigen Nutzungskonzepts als Kultur- und Begegnungszentrum dauerhaft blockiert;

3. sind die finanziellen und sonstige Folgen für die Gemeinde völlig ungeklärt, wie im Übrigen auch, welche Nutzung das bisherige Rathausgebäude in Zukunft erhalten soll.

Als Vertreter gemäß Art. 18a Abs.4 BayG0 werden benannt: Peter Schliemann, Maidbronner Str. 25, 97230 Estenfeld; Stellvertr.: Dieter Ruchser, Reisgrubengasse 12, 97230 Estenfeld; Stellvertr.: Max Krichenbauer, Bergstr. 11, 97230 Estenfeld; Stellvertr.: Manfred Kothe, Siedlerstr. 13, 97230 Estenfeld;

Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile.