Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 33. Stadtratssitzung vom 23. Februar 2017

 

Top 1 - Bürgersprechstunde

keine Fragen

 

Top 2 - Haushalt 2017 - Vorstellung Haushaltsentwurf

Kurzer Sachvortrag von Dr. Gruchmann, es handelt sich um den zweitgrößten Haushalt der Stadt Garching in der Geschichte Garchings. Kurze Vorstellung der Eckdaten des Haushalts durch Herrn Janich.

BESCHLUSS

Der Stadtrat verwies den Haushaltsplan 2017 der Stadt Garching b. München und die Finanzplanung zur Vorberatung in den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Top 3 - Bebauungsplan Nr. 173 "Maier-Leibnitz-Straße/ Niels-Bohr- Straße"; Würdigung der i. R. d. öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 einstimmig beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 173 „Maier-Leibnitz-Straße/ Niels-Bohr-Straße“ zu fassen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung von drei Wohngebäuden mit 33 Wohneinheiten.

In seiner Sitzung am 17.03.2016 hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, den auf Grundlage der vorgelegten Planungsüberlegungen erstellten Bebauungsplanentwurf Nr. 173 „Maier-Leibnitz-Straße/ Niels-Bohr-Straße“ für das weitere Verfahren freizugeben und die Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, den Städtebaulichen Vertrag zu verhandeln. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 07.09.2016 mit 10.10.2016. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 30.08. 2016 mit 10.10.2016.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2016 die eingegangenen Anregungen gewürdigt und den überarbeiteten Bebauungsplan für die Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 07.12.2016 mit 11.01.2017.

In dieser Zeit ist eine Reihe von Anregungen eingegangen.

In Würdigung aller vorgebrachten Bedenken und Anregungen nimmt die Stadt Garching wie folgt Stellung: Ich verweise hier auf die Internetseite aufgrund des Umfangs....

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend zu würdigen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 173 „Maier-Leibnitz-Straße/ Niels-Bohr-Straße“ zu fassen.

 

Top 4 - Projektfreigabe und Zustimmung zur Ertüchtigung der Kläranlage Garching für den neuen Wasserrechtsbescheid 2018

Zum 31.12.2017 läuft der derzeit gültige Wasserrechtsbescheid vom 20.06.1997 der Kläranlage Garching aus und ein neuer muss beantragt werden. In diesem Zuge wurde eine Berechnung der bestehenden Kläranlage auf der Grundlage der in den nächsten 20 Jahren zu erwartenden Belastungen vorgenommen. Eine Erweiterung von derzeit 31 000 EW auf 45 000 EW ist geplant. Mit dem geplanten Konzept zur Erweiterung der Kläranlage besteht aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes München Einverständnis. Herr Dippold hat beiliegende Studie bereits im Werkausschuss persönlich vorgestellt und stand für Fragen zur Verfügung. Der Werkausschuss stimmte dem Projekt in der Sitzung vom 08.12.2016 zu.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, dem Entwurf zur Erweiterung der Kläranlage auf 45 000 EW zuzustimmen und das Projekt freizugeben.

 

Top 5 - Erweiterung Kläranlage Garching auf 45.000 Einwohnerwerte; Ermächtigung zur Vergabe der Ingenieurleistungen nach HOAI

Im Werkausschuss vom 08.11.2016 hat der Werkausschuss nach Vorstellung der vom Ingenieurbüro Dippold & Gerold angefertigten Studie zum neuen Wasserrechtsbescheid der Projektfreigabe für die Erweiterung der Kläranlage auf 45.000 Einwohnerwerte zugestimmt.

Die Ingenieurleistungen zur Durchführung der Baumaßnahme bietet das Ingenieurbüro Dippold & Gerold aus Germering wie folgt an:

Honorarkonditionen: Honorarzone III Mindestsatz, Leistungsphasen 1-4 und 5-9, Umbauzuschlag 13,4%, Nebenkosten pauschal 3,5%, örtliche Bauüberwachung 3% .

Das Büro hat bereits den Umbau 1998 als Ingenieurbüro begleitet und die Studie zur Erweiterung der Kläranlage erstellt, sowie den Wasserrechtsbescheid erstellt. Die Kosten für die Studie werden auf das Ingenieurhonorar voll angerechnet. Auf Grund dieser Vorleistung und der Kenntnis der Anlage ist es aus Sicht der Verwaltung die beste Lösung, dieses Büro mit den Planungsleistungen zu beauftragen.

Nach vorläufiger Honorarermittlung auf Grundlage der anrechenbare Kosten aus der Studie von Dippold & Gerold sowie Abzug der Kosten aus der Studie ergibt sich ein voraussichtliches Honorar von 160.657,46 € netto bzw. 191.182,38 € brutto.

Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 2.7000.9590 in ausreichender Höhe vorhanden.

Der Werkausschuss vom 09.02.2017 beschloss, dem Stadtrat diese Beauftragung zu empfehlen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, das Ingenieurbüro Dippold & Gerold aus Germering für die Leistungsphasen 1-4 und 5-9 zur Erweiterung der Kläranlage auf 45.000 Einwohnerwerte stufenweise zu beauftragen.

 

Top 6 - Aktualisierung der Garchinger Abfallwirtschaftssatzung - Änderung des § 18 Abs. 3

Der Stadtrat hat am 19.10.2016 die Aktualisierung der Garchinger Abfallwirtschaftssatzung (AWS) beschlossen. Daraufhin wurde die Satzung der Regierung von Oberbayern zur Zustimmung weitergeleitet, die dann am 06.12.2016 unter dem Az: 55.1-8744.1-M.L-6/96 auch erfolgt ist.

Im Zuge der Versendung der neuen Gebührenbescheide Anfang des Jahres 2017 ist jedoch ein Passus in der Abfallwirtschaftssatzung aufgefallen, der zu Irritationen geführt hat. In § 18 Abs. 1 der AWS - § 18 beschreibt die Kapazität, Beschaffung, Benutzung und Bereitstellung der Abfallbehältnisse im Holsystem - heißt es:

„Auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück muss jeweils für jeden privaten Haushalt und jede Einrichtung aus sonstigen Herkunftsbereichen ein zugelassenes Restmüllbehältnis nach § 16 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 bis 8 vorhanden sein; Absatz 3 bleibt davon unberührt.“

Durch diesen Passus sind Gemeinschaftstonnen faktisch nicht zulässig.

§ 18b Abs. 3 Satz 1 eröffnet immerhin die Möglichkeit, dass auf Antrag der betroffenen Anschlusspflichtigen die Stadt widerruflich erlauben kann, „dass für zwei nur zu Wohnzwecken genutzte Nachbargrundstücke, Restmüll- , Bioabfall- und Altpapierbehältnisse gemeinsam genutzt werden (können), wenn sich einer der Anschlusspflichtigen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt zur Zahlung der anfallenden Abfallgebühren verpflichtet.“

Dies bedeutet allerdings, dass im Sinne dieser AWS keine Gemeinschaftstonnen für mehr als zwei Nachbargrundstücke möglich wären. Viele Wohnsiedlungen in Garching entsorgen jedoch ihre Abfälle über sogenannte Großmüllbehälter (660 l und mehr), da diese praktischerweise deutlich weniger Platz benötigen als einzelne kleine Sammelgefäße, die jeder vor oder an seinem Haus unterbringen muss.

Dies wurde auch dem für Rechtsfragen zuständigen Sachgebiet bei der Regierung von Oberbayern (SG 55.1) dargelegt, der diese Einschränkung so ebenfalls bestätigt sieht. Das Sachgebiet 55.1 bei der Regierung von Oberbayern empfiehlt daher aus Gründen der Rechtssicherheit in § 18 Abs. 3 folgende Neuformulierung:

„Auf Antrag der betroffenen Anschlusspflichtigen kann die Stadt widerruflich erlauben, dass für benachbarte Grundstücke oder mehrere Haushalte Restmüll-, Bioabfall- und Altpapierbehältnisse gemeinsam genutzt werden, wenn sich einer der Anschlusspflichtigen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt zur Zahlung der anfallenden Abfallgebühren verpflichtet.“

Die Verwaltung empfiehlt, diese Neuformulierung in die Abfallwirtschaftssatzung aufzunehmen. Nach diesem Beschluss des Stadtrates wird die Satzung bekanntgemacht und erwirkt dadurch seine Rechtsgültigkeit.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, der Neuformulierung des § 18 Abs. 3 Satz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Garching zuzustimmen. Der sonstige Satzungstext bleibt hiervon unberührt.

 

Top 7 - Sanierung Bürgerhaus - Entscheidung Foyererweiterung und Umnutzung Hausmeister- oder Pächterwohnung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 die Sanierungsstufen 1 + 2.1 (Wiederaufbau Lesegarten) zur Umsetzung und weiteren Bearbeitung freigegeben. Dies beinhaltet auch eine bauliche Berücksichtigung einer möglichen späteren Foyererweiterung.

Näheres unter beiliegendem Link

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss

1.) Auf die Ausführung der baulichen Vorhaltung für eine mögliche spätere Foyererweiterung zu verzichten.

2.) Die Entwurfsplanung zu Gunsten der Umnutzung der Pächterwohnung anstelle der Hausmeisterwohnung anzupassen und die Verwaltung zu ermächtigen den Genehmigungsantrag einzureichen

 

Top 8 - Benennung der Straße östlich von Galileo, Fl.Nrn. 1925 u. 1925/13

Der Verwaltung liegt ein Antrag der TU München zur Benennung der Straße östlich von Galileo, Fl.Nrn. 1925 u. 1925/13 vor. Der Antrag umfasst die Straße östlich von Galileo und die Straßen die im Rahmen des Masterplans „Science City“ neu entstehen werden. Da die Verläufe der künftigen Straßen in der Campuserweiterung noch nicht endgültig feststehen, wird vorerst nur über die Benennung der Straße bei Galileo entschieden.

Die Straße soll künftig die Bezeichnung „Walther-von-Dyck-Straße“ tragen. Der namensgebende Mathematiker Walther von Dyck (1856-1934) setze sich als zweimaliger Rektor in besonderen Maße für die damalige TH München ein. So trieb er zum einen die Gewährung der Rektoratsverfassung durch das Königreich Bayern, verbunden mit dem Promotionsrecht voran, womit die Hochschule den vollen Universitätsstatus erlangte. Zum anderen setzte er die Zulassung von Frauen zum Studium durch. Weiter ist er gemeinsam mit Carl von Linde und Oskar von Miller einer der Mitgründer des Deutschen Museums. Die von Ihm entwickelten Dyck-Sprachen sollten später vor allem für die Informatik bedeutsam werden.

Aus Sicht der Verwaltung kann der Benennung der Straße nach Walther von Dyck zugestimmt werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, der Benennung der Straße östlich von Galileo, Fl.Nrn. 1925 u. 1925/13 nach Walther von Dyck zuzustimmen. Die Straße erhält künftig die Bezeichnung „Walther-von-Dyck-Straße“. Die Anlagen sind Teil des Beschlusses.

 

Top 9 - Sachstandsbericht zum Projekt der EWG und Zustimmung zum Business Plan 2017 - 2021

Vortrag von Hr. Nolte. Die EWG wächst im Moment zu langsam, da Gas und Ölpreis noch zu niedrig ist. Insgesamt blickt Hr. Nolte positiv in die Zukunft und ist überzeugt, dass die Zukunft der EWG gesichert ist.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Vortrag zur Kenntnis.

 

Top 10 - Antrag der CSU-Fraktion vom 01.02.2017 - Ortsdurchfahrt Garching für den Schwerlastverkehr sperren - Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss

Mit Schreiben vom 01.02.2017 stellte die CSU-Fraktion gemäß § 24 der Geschäftsordnung folgenden Stadtratsantrag:

„Aufgrund der Abstufung der B 11 (Freisinger Landstraße) von einer Bundesstraße in eine Staatsstraße stellen wir folgenden Antrag:

In Garching ist zwischen der Nord- und Südseite jeweils am Ortsbeginn eine Lkw-Durchfahrtssperre für Lkw über 7,5 Tonnen anzuordnen. Als Ausnahme soll Lieferverkehr bzw. Anlieger frei enthalten sein.

Diese Sperrung soll für etwas Verkehrsberuhigung innerorts sorgen und den Schwerlastverkehr aus Garching weitestgehend heraushalten.“

Gemäß § 8 Absatz 3 Ziffer 1i der Geschäftsordnung ist für diesen Antrag der Haupt- und Finanzausschluss beschließend zuständig. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag dahin zu verweisen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Verweisung des Antrages zur beschlussmäßigen Behandlung gemäß § 8 Abs. 3 Ziffer 1i an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss.

 

Top 11 - Antrag der CSU-Fraktion vom 01.02.2017 - Sachstandsanfrage Eigentums- und Gewaltdelikte und ggf. Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes - Verweisung in den Haupt- und Finanzausschuss

Mit Schreiben vom 01.02.2017 stellte die CSU-Fraktion gemäß § 24 der Geschäftsordnung folgenden Stadtratsantrag:

„Von vielen Bürgern werden wir immer wieder angesprochen, dass es wohl in Garching auch zu vermehrten Delikten im Einbruchsbereich und auch der Gewaltkriminalität kommen würde.

Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung, Auskunft über die letzten 3 Jahre in o.g. Deliktsbereichen im Bereich Garching einzuholen und dann im Stadtrat vorzustellen.

Wir regen dann an, ggf. innerhalb der Nordallianz ein geeignetes Maßnahmenpaket zu erarbeiten, um das subjektive Sicherheitsgefühl unserer Bürger zu verbessern und einer ggf. gesteigerten Gewalt- /Einbruchskriminalität mit geeigneten Maßnahmen entgegen treten zu können.

Die Sicherheit unserer Garchingerinnen und Garchinger hat für uns oberste Priorität.“

Gemäß § 8 Absatz 3 Ziffer 1d der Geschäftsordnung ist für diesen Antrag der Haupt- und Finanzausschluss beschließend zuständig. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag dahin zu verweisen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Verweisung des Antrages zur beschlussmäßigen Behandlung gemäß § 8 Abs. 3 Ziffer 1d an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss.

 

Top 12 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

- keine -

 

Top 13 - Mitteilungen aus der Verwaltung

 

Top 14 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • Dr. Haerendel SPD: Anfrage, ob die Busplätze hinter dem kleinen Rewe benötigt werden. Der Bürgermeister bejaht dies, die Busparkplätze werden benötigt, für Reisebusse, Fussballspiele etc....
  • Dr. Schmolke, SPD, Musikschule hat innerhalb Flächen, die nicht behindertengerecht sind, dies muss geändert werden.
  • Dr. Schmolke, SPD, man hört, dass Emissionswerte und Feinstaubbelastung sehr hoch ist. Frau Dr. Schmolke bittet, dass für Garching hier gemessen wird.